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Änderung des Bundesgesetzes über die Verrechnungssteuer (Too-big-to-fail-Instrumente), Vernehmlassung

Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 2. Oktober 2024

1032. Bundesgesetz über die Verrechnungssteuer (Too-big-to-fail-

Erwägungen

Instrumente); Vernehmlassung Mit Schreiben vom 21. August 2024 hat das Eidgenössische Finanzde- partement zur Vernehmlassung zur Änderung des Bundesgesetzes über die Verrechnungssteuer (Verrechnungssteuergesetz, SR 642.21) eingela- den. Seit dem 1. Januar 2013 enthält das Verrechnungssteuergesetz be- fristete Ausnahmebestimmungen für Zinsen aus Too-big-to-fail-Instru- menten (TBTF-Instrumente). Diese wurden bereits zweimal verlängert (letztmals bis zum 31. Dezember 2026). Der Regierungsrat hat sich jeweils für die Verlängerung dieser Massnahmen ausgesprochen (RRB Nrn. 271/ 2015 und 620/2020). Ohne eine weitere Verlängerung würden Zinsen für nach dem 31. De- zember 2026 emittierte TBTF-Instrumente der Verrechnungssteuer unter- liegen. Der Bundesrat beantragt deshalb die erneute Verlängerung die- ser Ausnahmebestimmungen bis zum Inkrafttreten der gesetzlichen Um- setzung der Massnahmen aus dem Bericht des Bundesrates zur Banken- stabilität, längstens aber bis zum 31. Dezember 2031. Mit der Vorlage soll sichergestellt werden, dass Banken TBTF-Instrumente weiterhin zu wett- bewerbsfähigen Bedingungen aus der Schweiz heraus emittieren können. Dies ist zentral, da sich aus ungenügenden Möglichkeiten zur Mittelbe- schaffung negative Auswirkungen auf die Finanzstabilität ergeben kön- nen. Inhaltlich bleiben die Ausnahmebestimmungen unverändert.

Dispositiv

Auf Antrag der Finanzdirektion beschliesst der Regierungsrat:

I. Schreiben an das Eidgenössische Finanzdepartement, 3003 Bern (Zustellung auch per E-Mail als PDF- und Word-Version an vernehm- lassungen@estv.admin.ch): Wir beziehen uns auf Ihr Schreiben vom 21. August 2024, mit dem Sie uns den Entwurf einer Änderung des Bundesgesetzes über die Verrech- nungssteuer (Verrechnungssteuergesetz, VStG) zur Stellungnahme unter- breitet haben. Wir bedanken uns für die Gelegenheit zur Stellungnahme und äussern uns wie folgt: Mit der Vorlage soll sichergestellt werden, dass Banken Too-big-to-fail- Instrumente (TBTF-Instrumente) wie bis anhin zu wettbewerbsfähigen Bedingungen aus der Schweiz heraus emittieren können. Wir unterstüt- zen dieses Anliegen und begrüssen die Verlängerung der Ausnahmebe-

stimmungen bis zum Inkrafttreten der gesetzlichen Umsetzung der Mass- nahmen aus dem Bericht des Bundesrates zur Bankenstabilität, längstens aber bis zum 31. Dezember 2031. Würden die TBTF-Instrumente neu der Verrechnungssteuer unterliegen, würde dies die Mittelbeschaffung der Banken erschweren und verteuern. Daraus könnten sich negative Auswirkungen auf die Finanzstabilität ergeben. Zudem stärkt die Aus- gabe von TBTF-Instrumenten nach schweizerischem Recht die Rechts- sicherheit.

II. Mitteilung an die Geschäftsleitung des Kantonsrates, die Mitglieder des Regierungsrates sowie an die Finanzdirektion.

Vor dem Regierungsrat Die Staatsschreiberin:

Kathrin Arioli

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