Planungs- und Baugesetz, Änderung, vollständig elektronisches baurechtliches Verfahren, Antrag an den Kantonsrat
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 13. Juli 2022
1037. Planungs- und Baugesetz, Änderung
Erwägungen
Die Baudirektion unterbreitet einen Antrag vom 24. Juni 2022 über eine Änderung des Planungs- und Baugesetzes, Vollständig elektronisches baurechtliches Verfahren. Der Regierungsrat zieht den Antrag in Be- ratung und verabschiedet ihn zuhanden des Kantonsrates (siehe ABl 2022-07-29; Vorlage 5852).
Vor dem Regierungsrat Die Staatsschreiberin:
Kathrin Arioli