Gemeindewesen, Zweckverband Zivilschutz-Zweckverband Tösstal, neue Statuten, Genehmigung
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 22. September 2021
1039. Gemeindewesen (Zivilschutz-Zweckverband Tösstal)
Erwägungen
1. Nach Art. 92 der Kantonsverfassung (KV, LS 101) und § 73 Abs. 1 des Gemeindegesetzes (GG, LS 131.1) können sich Gemeinden zur ge- meinsamen Erfüllung einer oder mehrerer Aufgaben zu Zweckverbän- den zusammenschliessen. Die Statuten bedürfen der Genehmigung des Regierungsrates. Er prüft sie auf ihre Rechtmässigkeit (Art. 92 Abs. 4 KV). Diese Genehmigung hat konstitutive Wirkung, d. h., das Inkraft- treten der Statuten setzt die Genehmigung des Regierungsrates voraus (vgl. § 80 Abs. 2 GG). Allfällige Mängel werden durch die Genehmigung nicht geheilt.
2. Die Politischen Gemeinden Bauma, Turbenthal, Wila, Wildberg und Zell bilden seit 2005 einen Zweckverband für die gemeinsame Besorgung einer Zivilschutzorganisation (RRB Nr. 1150/2005). Anlässlich der Urnen- abstimmung vom 13. Juni 2021 haben die Stimmberechtigten der Ver- bandsgemeinden eine Totalrevision der Statuten beschlossen. Der Be- zirksrat Winterthur hat bestätigt, dass gegen die Gemeindebeschlüsse keine Rechtsmittel eingelegt wurden. Die neuen Statuten des Zivilschutz- Zweckverbands Tösstal enthalten die notwendigen Anpassungen an das Gemeindegesetz, insbesondere die Einführung eines eigenen Haushalts. Auf den Zeitpunkt des Inkrafttretens (am 1. Januar 2022) ersetzen sie die bis dahin geltenden Statuten vom 10. Dezember 2009.
3. Die Bestimmungen geben zu keinen Bemerkungen Anlass und sind deshalb zu genehmigen.
Auf Antrag der Direktion der Justiz und des Innern und der Sicherheitsdirektion
Dispositiv
beschliesst der Regierungsrat:
I. Die Statuten des Zivilschutz-Zweckverbands Tösstal werden ge- nehmigt.
II. Mitteilung an – den Verbandsvorstand Zivilschutz-Zweckverband Tösstal, Spiegelacker 5, 8486 Rikon im Tösstal, – die Gemeinderäte der Politischen Gemeinden – Bauma, Dorfstrasse 41, Postfach 232, 8494 Bauma, – Turbenthal, Tösstalstrasse 56, Postfach 132, 8488 Turbenthal, – Wila, Kugelgasse 2, 8492 Wila, – Wildberg, Luegetenstrasse 3, 8489 Wildberg, – Zell, Spiegelacker 5, 8486 Rikon,
– den Bezirksrat Winterthur, Lindstrasse 8, 8400 Winterthur, – die Sicherheitsdirektion und die Direktion der Justiz und des Innern.
Vor dem Regierungsrat Die Staatsschreiberin:
Kathrin Arioli