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Verein Inselhof Triemli, Zentrum Inselhof Mutter&Kind-Wohngruppe, Beitragsberechtigung, Erneuerung

Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 7. November 2018

1041. Verein Inselhof Triemli, Zentrum Inselhof Mutter & Kind-­

Erwägungen

Wohngruppe, Zürich (Erneuerung der Beitragsberechtigung) Gemäss § 4 des Staatsbeitragsgesetzes vom 1. April 1990 (LS 132.2) in Verbindung mit § 10 der Jugendheimverordnung vom 4. Oktober 1962 (LS 852.21) beschliesst der Regierungsrat über die Beitragsberechti- gung von Jugendheimen bezüglich der Ausrichtung von Staatsbeiträgen (Kostenanteile) gemäss §§ 7 ff. des Jugendheimgesetzes vom 1. April 1962 (LS 852.2). Mit Beschluss Nr. 922/2017 erteilte der Regierungsrat dem Verein Insel- hof Triemli eine Beitragsberechtigung für den Betrieb des Zentrums Inselhof Mutter & Kind-Wohngruppe im Umfang von sechs Plätzen für die Kleinkinder und sechs Plätzen für die minderjährigen Mütter bis Ende 2018. Mit Eingabe vom 12. Juli 2018 ersucht die Trägerschaft um Erneue- rung der Beitragsberechtigung bis 31. Dezember 2020. Im Zentrum Inselhof Mutter & Kind-Wohngruppe werden junge schwangere Frauen und Mütter mit ihrem Neugeborenen aufgenommen. Die Kinder und die in der Regel minderjährigen Mütter sind auf inten- sive Unterstützung angewiesen, damit der nötige Schutz für die Kinder gewährt und die Mütter in der neuen Lebenssituation angeleitet werden können. Die Betreuung der Kleinkinder und Mütter ist während 24 Stun- den an 365 Tagen im Jahr gewährleistet. Die Mütter werden unterstützt, die Schulpflicht zu beenden oder eine Ausbildung zu beginnen. Der Verein Inselhof Triemli verfügt über die notwendige Bewilligung zum Betrieb des Zentrums Inselhof Mutter&Kind-Wohngruppe, die ihm gestützt auf das vom Amt für Jugend und Berufsberatung (AJB) ge- nehmigte Konzept erteilt wurde. Der Betrieb beruht auf dem Konzept vom Oktober 2016. Dieses stellt die verbindliche, qualitative und quan- titative Grundlage für die von der Einrichtung zu erbringenden Leis- tungen dar, an die der Kanton gestützt auf § 2 des Staatsbeitragsgeset- zes in Verbindung mit §§ 7 ff. des Jugendheimgesetzes Kostenanteile leistet. Die Trägerschaft erfüllt die Voraussetzungen für die Ausrichtung von Staatsbeiträgen gemäss Staatsbeitrags- und Jugendheimgesetzge- bung. Die Dauer der Beitragsberechtigung ist auf die bis Ende 2020 lau- fende Bewilligungsdauer abzustimmen, weshalb die vorliegende Beitrags- berechtigung ausnahmsweise statt für die übliche Dauer von vier Jahren für zwei Jahre zu erneuern ist. Dies ist auch deshalb sinnvoll, da der Be- darf an Mutter & Kind-Angeboten aufgrund der geringeren Auslastung verschiedener beitragsberechtigter Angebote in den letzten Jahren der- zeit überprüft wird.

Der Staatsbeitrag wird auf der Grundlage des mit der Bewilligung ge- nehmigten Konzepts in Verbindung mit den Vorgaben zu den beitrags- berechtigten Kosten in der Jugendheimgesetzgebung berechnet. Gestützt auf § 19b der Jugendheimverordnung entscheidet das AJB über die Ausrichtung von Kostenanteilen an Jugendheime gemäss § 7 des Jugendheimgesetzes.

Dispositiv

Auf Antrag der Bildungsdirektion beschliesst der Regierungsrat:

I. Die Beitragsberechtigung des Vereins Inselhof Triemli für den Be- trieb des Zentrums Inselhof Mutter & Kind-Wohngruppe wird mit Wir- kung ab 1. Januar 2019 im Umfang von sechs Plätzen für die Kleinkinder und sechs Plätzen für die in der Regel minderjährigen Mütter erneuert.

II. Die Beitragsberechtigung gilt bis 31. Dezember 2020. Ein Gesuch um Erneuerung der Beitragsberechtigung ist von der Trägerschaft ge- gebenenfalls bis 31. Dezember 2019 einzureichen.

III. Gegen diesen Beschluss kann innert 30 Tagen, von der Mitteilung an gerechnet, beim Verwaltungsgericht des Kantons Zürich Beschwerde erhoben werden. Die Beschwerdeschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Der angefochtene Beschluss ist beizulegen oder genau zu bezeichnen. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu be- zeichnen und soweit möglich beizulegen.

IV. Mitteilung an den Verein Inselhof Triemli, Birmensdorferstrasse 505, 8055 Zürich (im Doppel für sich und die Gesamtleitung [E]), sowie an die Finanzdirektion und die Bildungsdirektion.

Vor dem Regierungsrat Die Staatsschreiberin:

Kathrin Arioli

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