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Zusammenarbeit mit dem Europa Institut an der Universität Zürich, Vereinbarung, Ermächtigung

Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 13. November 2019

1041. Zusammenarbeit mit dem Europa Institut an der Universität

Erwägungen

Zürich (Vereinbarung, Ermächtigung) Der Kanton Zürich pflegt seit der Gründung des Europa Instituts an der Universität Zürich (EIZ) eine Zusammenarbeit mit diesem und leistet finanzielle Beiträge. Die Grundlage bildet eine Zusammenarbeitsver- einbarung zwischen dem Kanton Zürich und dem EIZ. Die geltende Vereinbarung wurde für die Dauer bis 31. Dezember 2019 abgeschlos- sen (RRB Nr. 635/2017) und soll nun durch eine neue Vereinbarung, wie- der für eine Dauer von fünf Jahren, abgelöst werden. In der Zusammenarbeitsvereinbarung legen der Kanton Zürich und das EIZ die Bereiche der Zusammenarbeit, die vom EIZ zu erbringen- den Leistungen, die Grundsätze der Zusammenarbeit und den finan- ziellen Beitrag des Kantons an das EIZ fest. Die vom EIZ für ein Kalen- derjahr im Einzelnen zu erbringenden Leistungen sowie die konkrete Zusammenarbeit werden jeweils in einer jährlichen Leistungsvereinba- rung zwischen der Staatskanzlei und dem EIZ festgehalten. Die Berei- che der Zusammenarbeit sollen unverändert bleiben. Das EIZ wird in Zusammenarbeit mit dem Kanton Informations- und Weiterbildungsan- lässe durchführen. Zudem kommen Mitarbeitende der kantonalen Ver- waltung in den Genuss von vergünstigten und teilweise kostenlosen Wei- terbildungsangeboten. Auch erhalten sie Zugang zu Information (News- letter zu Europafragen). Ausserdem nimmt das EIZ für die kantonale Verwaltung bei Bedarf Abklärungen zu besonderen Fragestellungen vor. Über die Zusammenarbeit mit dem EIZ ergeben sich für den Regie- rungsrat auch Kontakte zu hochrangigen Persönlichkeiten der europäi- schen bzw. internationalen Politik. Die Staatskanzlei ist zu ermächtigen, die Vereinbarung zu unterzeichnen. Für die Leistungserbringung wird dem EIZ wie bisher ein Pauschal- beitrag von jährlich Fr. 100 000 (zuzüglich Mehrwertsteuer) entrichtet. Da- rin sind auch Infrastrukturkosten des EIZ (insbesondere Raummiete, Bibliothek und Sekretariat) inbegriffen. Zusätzlich wird für Veranstal- tungen ebenfalls wie bisher ein Betrag von Fr. 50 000 (Kostendach pro Jahr) bereitgestellt, der für einzeln vereinbarte Veranstaltungen (pro Ver- anstaltung in der Regel nicht mehr als Fr. 5000) nach Abrechnung ent- richtet wird. Die finanziellen Leistungen des Kantons zugunsten des EIZ belaufen sich somit jährlich auf insgesamt rund Fr. 158 000. Der finan- zielle Beitrag an das EIZ ist im Budgetentwurf 2020 und im Konsoli- dierten Entwicklungs- und Finanzplan 2020–2023 der Leistungsgruppe Nr. 1000, Regierungsrat und Staatskanzlei, enthalten.

Dispositiv

Auf Antrag der Staatskanzlei beschliesst der Regierungsrat:

I. Die Staatskanzlei wird ermächtigt, die Zusammenarbeitsvereinba- rung mit dem Europa Institut der Universität Zürich gemäss Entwurf vom 24. Oktober 2019 zu unterzeichnen.

II. Mitteilung an die Finanzdirektion und die Staatskanzlei.

Vor dem Regierungsrat Die Staatsschreiberin:

Kathrin Arioli

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