Gemeindewesen, Zweckverband Gruppenwasserversorgung Oberes Glattal, neue Statuten, Genehmigung
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 22. September 2021
1043. Gemeindewesen (Zweckverband Gruppenwasserversorgung Oberes Glattal)
Erwägungen
1. Nach Art. 92 der Kantonsverfassung (KV, LS 101) und § 73 Abs. 1 des Gemeindegesetzes (GG, LS 131.1) können sich Gemeinden zur ge- meinsamen Erfüllung einer oder mehrerer Aufgaben zu Zweckverbän- den zusammenschliessen. Die Statuten bedürfen der Genehmigung des Regierungsrates. Er prüft sie auf ihre Rechtmässigkeit (Art. 92 Abs. 4 KV). Diese Genehmigung hat konstitutive Wirkung, d. h., das Inkraft- treten der Statuten setzt die Genehmigung des Regierungsrates voraus (vgl. § 80 Abs. 2 GG). Allfällige Mängel werden durch die Genehmigung nicht geheilt.
2. Die Politischen Gemeinden Dübendorf, Fällanden, Greifensee, Schwerzenbach, Uster und Volketswil bilden seit 1973 einen Zweckver- band für die Sicherstellung der Wasserversorgung der angeschlossenen Gemeinden (RRB Nr. 3789/1974). Anlässlich der Urnenabstimmung vom 13. Juni 2021 haben die Stimmberechtigten der Verbandsgemeinden eine Totalrevision der Statuten beschlossen. Der Bezirksrat Uster hat bestätigt, dass gegen die Gemeindebeschlüsse keine Rechtsmittel ein- gelegt wurden. Die neuen Statuten des Zweckverbands Gruppenwasser- versorgung Oberes Glattal enthalten die notwendigen Anpassungen an das Gemeindegesetz, insbesondere die Einführung eines eigenen Haus- halts. Auf den Zeitpunkt des Inkrafttretens (am 1. Januar 2022) erset- zen sie die bis dahin geltenden Statuten vom 13. Dezember 2010.
3. Die Bestimmungen geben zu keinen Bemerkungen Anlass und sind deshalb zu genehmigen.
Dispositiv
Auf Antrag der Direktion der Justiz und des Innern beschliesst der Regierungsrat:
I. Die Statuten des Zweckverbands Gruppenwasserversorgung Obe- res Glattal werden genehmigt.
II. Mitteilung an – den Verbandsvorstand Gruppenwasserversorgung Oberes Glattal, Zentralstrasse 21, 8604 Volketswil, – die Gemeinderäte der Politischen Gemeinden – Fällanden, Schwerzenbachstrasse 10, 8117 Fällanden, – Greifensee, Im Städtli 3, Postfach 68, 8606 Greifensee, – Schwerzenbach, Bahnhofstrasse 16, 8603 Schwerzenbach, – Volketswil, Zentralstrasse 21, 8604 Volketswil, – die Stadträte der Städte – Dübendorf, Usterstrasse 2, 8600 Dübendorf, – Uster, Bahnhofstrasse 17, Postfach, 8610 Uster, – den Bezirksrat Uster, Amtsstrasse 3, 8610 Uster, – die Baudirektion und die Direktion der Justiz und des Innern.
Vor dem Regierungsrat Die Staatsschreiberin:
Kathrin Arioli