Strassenverkehrsamt, Unterhaltsreinigung, gebundene Ausgabe und Vergabe
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 22. September 2021
1047. Strassenverkehrsamt, Unterhaltsreinigung (gebundene Ausgabe und Vergabe)
Erwägungen
A. Ausgangslage Das Strassenverkehrsamt (StVA) untersteht bei koordinierten Beschaf- fungen grundsätzlich der Bezugspflicht nach § 41 Abs. 1 der Immobilien- verordnung (ImV, LS 721.1). Das StVA betreibt mehrere Standorte und Gebäude mit einem überwiegenden Anteil an Betriebsnutzungen (u. a. Prüfhallen). In Absprache mit der Baudirektion soll die Beschaffung der Reinigungsdienstleistungen im Sinne einer Ausnahme von der Bezugs- pflicht direkt durch das StVA gestützt auf § 41 Abs. 2 ImV erfolgen, da sich derzeit die koordinierte Beschaffung der Reinigungsleistungen beim Im- mobilienamt auf Büro- und Verwaltungsbauten beschränkt (vgl. auch RRB Nrn. 958/2018 und 1089/2018). Die Unterhaltsreinigung sämtlicher Standorte und Gebäude des StVA wurde im Juni 2021 öffentlich ausgeschrieben. Im Rahmen dieses offe- nen Vergabeverfahrens wurde jeder StVA-Standort einem separaten Los zugewiesen.
B. Vertragliches und Vergabe Im Vergabeverfahren sind zwölf gültige Angebote eingegangen. Auf- grund der Prüfung der Eignungs- und Zuschlagskriterien (unter anderem Qualität) sind die einzelnen Lose, gestützt auf § 33 der Submissionsver- ordnung (LS 720.11), an die nachfolgend aufgeführten Anbietenden zu vergeben. Darin enthalten ist eine Reserve von rund 15% für Unvorher- gesehenes, wie beispielweise Veränderungen des zu reinigenden Liegen- schaftsbestandes. Zwischen den Anbietenden und dem StVA sollen Ge- bäudereinigungsverträge mit einer Mindestlaufzeit von fünf Jahren mit drei Optionen auf Verlängerung von je einem Jahr abgeschlossen wer- den. Die Vergaben sollen vorerst für die feste Laufzeit von fünf Jahren (April 2022 bis Ende März 2027) erfolgen und setzen sich wie folgt zu- sammen:
Vergabeübersicht Dienst Unvorher Vergabesumme (in Franken, einschliesslich MWSt) leistungen gesehenes (höchstens, bis für 5 Jahre (15%) März 2027) StVA-Standorte Hinwil, Bülach, Bassersdorf, Zürich 1 240 455 186 065 1 426 520 (Lose 1–4): Clean-Service AG, Oberengstringen; Angebot vom 2. Juli 2021 StVA-Standort Regensdorf (Los 5): 146 266 21 939 168 205 Honegger AG, Köniz; Angebot vom 2. Juli 2021 StVA-Standort Winterthur (Los 6): 434 480 65 170 499 650 Acquareinigung AG, Winterthur; Angebot vom 9. Juli 2021 Total Aufwendungen 1 821 201 273 174 2 094 375 Die Vergaben an die Honegger AG, Köniz (Los 5), und die Acquarei- nigung AG, Winterthur (Los 6), fallen gestützt auf § 34 in Verbindung mit § 39 lit. a der Finanzcontrollingverordnung (LS 611.2) in die Kompetenz der Sicherheitsdirektion.
C. Finanzierung Für die Unterhaltsreinigung der Gebäude des StVA mit einer Mindest- vertragslaufzeit von fünf Jahren (April 2022 bis Ende März 2027) ist eine Ausgabe für folgende Kosten zu bewilligen: Kostenübersicht Erfolgsrechnung Total für 5 Jahre (in Franken, einschliesslich MWSt) (jährliche (bis März 2027) Aufwendungen) StVA-Standorte Hinwil, Bülach, Bassersdorf, Zürich 248 091 1 240 455 (Lose 1–4): Clean-Service AG, Oberengstringen; Angebote vom 2. Juli 2021 StVA-Standort Regensdorf (Los 5): Honegger AG, Köniz; 29 253 146 266 Angebot vom 2. Juli 2021 StVA-Standort Winterthur (Los 6): Acquareinigung AG, 86 895 434 480 Winterthur; Angebot vom 9. Juli 2021 Unvorhergesehenes (15%) 54 636 273 174 Total Aufwendungen 418 875 2 094 375 Sämtliche Ausgaben sind zur Erfüllung von gesetzlich vorgeschriebe- nen Aufgaben zwingend erforderlich und gelten deshalb als gebundene Ausgabe im Sinne von § 37 Abs. 2 lit. a des Gesetzes über Controlling und Rechnungslegung (LS 611). Die einmaligen Aufwendungen für die Unterhaltsreinigung der Ge- bäude des StVA betragen für eine Vertragslaufzeit bis Ende März 2027 jährlich Fr. 418 875 bzw. insgesamt Fr. 2 094 375. Die anteilmässigen Be- träge sind im Budgetentwurf 2022 sowie im Konsolidierten Entwicklungs- und Finanzplan (KEF) 2022–2025 eingestellt und werden der Erfolgs- rechnung der Leistungsgruppe Nr. 3200, Strassenverkehrsamt, belastet. Die Beträge ab Planjahr 2026 sind im KEF einzustellen. Es fallen keine personellen und betrieblichen Folgeaufwendungen an.
Diese Ausgabe kann gemäss den abzuschliessenden Verträgen wie folgt der Teuerung angepasst werden: prozentuale Erhöhung der Lohn- und Lohnnebenkosten im Maximum gemäss allgemeinverbindlichem Gesamt- arbeitsvertrag sowie den gesetzlichen Sozialleistungen des kommenden Jahres × 0,8 und prozentuale Änderung im Maximum des Landesindexes der Konsumentenpreise × 0,2 (Indexbasis Dezember 2020 = 100%). Mass- gebend für die Berechnung von Anpassungen ist jeweils die Indexstand- entwicklung von Juni bis Juli des Folgejahres. Das Vorhaben wurde mit der Baudirektion bzw. dem Immobilienamt abgestimmt. Es gab keine Einwände.
Dispositiv
Auf Antrag der Sicherheitsdirektion beschliesst der Regierungsrat:
I. Für die Unterhaltsreinigung sämtlicher Standorte und Gebäude des Strassenverkehrsamtes (Lose 1–6) wird für eine fünfjährige Mindestver- tragslaufzeit (April 2022 bis Ende März 2027) eine gebundene Ausgabe von Fr. 2 094 375 zulasten der Erfolgsrechnung der Leistungsgruppe Nr. 3200, Strassenverkehrsamt, bewilligt.
II. Die Ausgabe wird nach Massgabe der in den Erwägungen genann- ten vertraglichen Bestimmungen der Teuerung angepasst.
III. Der Auftrag für die Unterhaltsreinigung der Standorte Hinwil, Bü- lach, Bassersdorf und Zürich (Lose 1–4) des Strassenverkehrsamtes bis Ende März 2027 wird gemäss Angebot vom 2. Juli 2021 zu Fr. 1 240 455 an die Clean-Service AG, Oberengstringen, vergeben. Die Vergabesumme kann sich für Unvorhergesehenes auf höchstens Fr. 1 426 520 erhöhen.
IV. Das Strassenverkehrsamt wird gestützt auf § 41 Abs. 2 der Immobi- lienverordnung ermächtigt, eigene Reinigungsverträge abzuschliessen.
V. Dieser Beschluss ist bis zur Veröffentlichung des Zuschlags auf simap.ch nicht öffentlich.
VI. Mitteilung an die Finanzdirektion, die Baudirektion und die Sicher- heitsdirektion.
Vor dem Regierungsrat Die Staatsschreiberin:
Kathrin Arioli