Gewaltschutzgesetz, Änderung vom 24. Juni 2024, Berichterstattung über Massnahmen zur Bekämpfung von Häuslicher Gewalt, Inkraftsetzung
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 23. Oktober 2024
1048. Gewaltschutzgesetz (Änderung vom 24. Juni 2024,
Erwägungen
Berichterstattung über Massnahmen zur Bekämpfung von häuslicher Gewalt, Inkraftsetzung) Der Kantonsrat beschloss am 24. Juni 2024 eine Änderung des Gewalt- schutzgesetzes vom 19. Juni 2006 (LS 351; ABl 2024-06-28). Mit Ver- fügung vom 3. September 2024 stellte die Direktion der Justiz und des Innern fest, dass gegen diesen Beschluss kein Referendum ergriffen wurde (ABl 2024-09-06). Diese Verfügung ist rechtskräftig. Zur Um- setzung sind keine Vorbereitungsarbeiten nötig, weshalb die Änderung auf den 1. Januar 2025 in Kraft zu setzen ist.
Dispositiv
Auf Antrag der Sicherheitsdirektion beschliesst der Regierungsrat:
I. Die Änderung vom 24. Juni 2024 des Gewaltschutzgesetzes vom 19. Juni 2006 (Berichterstattung über Massnahmen zur Bekämpfung von häuslicher Gewalt) wird auf den 1. Januar 2025 in Kraft gesetzt. Wird ein Rechtsmittel ergriffen, wird über die Inkraftsetzung erneut entschieden.
II. Gegen diesen Beschluss kann innert 30 Tagen, von der Veröffent- lichung an gerechnet, beim Verwaltungsgericht des Kantons Zürich Be- schwerde erhoben werden. Die Beschwerdeschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten.
III. Veröffentlichung dieses Beschlusses und der Begründung im Amts- blatt sowie von Dispositiv I Satz 1 in der Gesetzessammlung.
IV. Mitteilung an die Geschäftsleitung des Kantonsrates sowie an die Direktion der Justiz und des Innern und die Sicherheitsdirektion.
Vor dem Regierungsrat Die Staatsschreiberin:
Kathrin Arioli