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Verein Zürich Tourismus, Staatsbeitrag 2025–2028, neue Ausgabe

Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 23. Oktober 2024

1050. Verein Zürich Tourismus, Staatsbeitrag für die Jahre 2025–2028

Erwägungen

Der Verein Zürich Tourismus (nachfolgend: Zürich Tourismus) mit Sitz in Zürich fördert zusammen mit den Behörden, dem Gastgewerbe, den Kulturinstitutionen und weiteren interessierten Kreisen den Tourismus für die Tourismusregion Zürich. Seine Mittel schöpft er aus Mitglieder- beiträgen, Kooperationen, Logiernachttaxen, Erträgen aus kommer- zieller Tätigkeit sowie aus freiwilligen Zuwendungen und Beiträgen der Stadt Zürich und des Kantons Zürich. Der Verein erhält seit 1928 einen jährlichen Staatsbeitrag, dessen Höhe in den letzten Jahren Fr. 270 000 betrug. Letztmals wurde der Beitrag für die Jahre 2021–2024 gewährt (RRB Nr. 387/2020). Der Staatsbeitrag soll nun für die nächsten vier Jahre erneuert werden. Der Tourismus hat eine lange Tradition und ist für die Volkswirtschaft der Schweiz und insbesondere auch für diejenige des Kantons Zürich von grosser Bedeutung. Gemäss einer Wirkungsanalyse der BAK Eco- nomics AG von 2019 erwirkte der sogenannte Incoming-Tourismus eine Bruttowertschöpfung von rund 3,29 Mrd. Franken, was 2,2% der Wirt- schaftsleistung des Kantons Zürich entspricht. Mit dem Tourismus sind im Kanton Zürich nicht nur Wertschöpfungseffekte, sondern auch Arbeitsplätze und Lohneinkommen in nennenswertem Ausmass ver- bunden. Die Nachfrage nach touristischen Dienstleistungen schafft in der Tourismuswirtschaft eine Beschäftigung für rund 28 900 Personen – zum Grossteil im Gastgewerbe (20 400). Darüber hinaus hängen die Arbeitsplätze von weiteren rund 11 100 Personen vom Tourismus ab. Insgesamt sind im Bereich Tourismus direkt und indirekt rund 40 000 Personen beschäftigt. Das entspricht 3,7% der gesamten kantonalen Arbeitsplätze (Quelle: BAK Economics AG). Der Tourismus bietet ins- besondere einen wichtigen Einstiegsarbeitsmarkt, etwa für Berufsein- steigende, Geringqualifizierte und Personen in Ausbildung. Neben der Wertschöpfung und der Beschäftigung im regionalen Ge- werbe trägt der Tourismus zur Belebung der Zentren und des kulturellen Lebens in der Region bei. Zürich verzeichnet heute am meisten Über- nachtungen in der Schweiz und die Tourismusregion Zürich konnte 2023 auch in einem anspruchsvollen wirtschaftlichen Umfeld 6,4 Mio. Logier- nächte verzeichnen (Quelle: Bundesamt für Statistik, Beherbergungs- statistik). Der Kanton Zürich verzeichnet die meisten Hotelübernach- tungen aller Kantone der Schweiz. Das zeigt, dass die Tourismusregion Zürich sehr gut positioniert ist. Die Tourismuswerbung kommt vermehrt

auch der Standortförderung zugute. Waren früher das Führen von Aus- kunftsbüros und die direkte Gästebetreuung ausschlaggebend, wird der Tourismus heute vermehrt als Möglichkeit zur Vermarktung des Wirt- schafts-, Wissens-, Kongress- und Tourismusstandortes verstanden. Der Tourismus trägt dazu bei, das Produkt «Wirtschaftsstandort Zürich» im globalen Standortwettbewerb bekannt zu machen und diversifiziert zu positionieren. Angesichts des sich verschärfenden internationalen Standortwettbe- werbs ist eine eindeutige und unverwechselbare Positionierung von Zürich wichtig. Vor diesem Hintergrund hat der Regierungsrat mit Beschluss Nr. 836/2011 ein Integriertes Standort- und Destinationsmarketing (ISDM) beschlossen, in dessen Rahmen die Partner Zürich Tourismus, Stadt Zürich und Kanton Zürich ihre Kräfte bündeln, um die Qualitäten Zürichs als hervorragender Wirtschafts-, Wissenschafts-, Tourismus- und Lebensstandort sichtbar zu machen. Im Rahmen des ISDM nutzen die drei Partner die Marke der Tourismusdestination Zürich «Zürich, Switzerland.». Mit dieser wirbt vor allem Zürich Tourismus im Bereich Freizeit- und MICE-Tourismus (Meeting, Incentives, Conventions, Events) in insgesamt 17 Märkten weltweit für die Tourismusregion Zü- rich. Aufgrund ihrer engen Verbindung zur Standortförderung fällt die Tourismusförderung in die Zuständigkeit der Volkswirtschaftsdirektion (Anhang 1 lit. D Ziff. 9 Verordnung über die Organisation des Regie- rungsrates und der kantonalen Verwaltung, LS 172.11). Die Beiträge an Zürich Tourismus erfüllen verschiedene öffentliche Interessen. Deshalb und weil eine verursachergerechte Finanzierung durch die Nutzniessenden faktisch unmöglich ist, unterstützen Bund und Kan- tone die Tourismuswerbung seit Langem. In Bezug auf eine angemes- sene Höhe des Beitrags gilt nach wie vor der bereits im RRB Nr. 2316/1989 festgehaltene Grundsatz, wonach sich die bewährte Aufgabenteilung auch in der Bemessung des Staatsbeitrags widerspiegeln soll. Während die öffentliche Hand in erster Linie für die auch dem Tourismus dienende Infrastruktur (Strassen, öffentlicher Verkehr, Flughafen, kulturelle Ein- richtungen, Sporteinrichtungen) aufkommt, sorgt die Privatwirtschaft vor allem für den Betrieb der Tourismusbereiche im engeren Sinn (Be- herbergung, Destinationsvermarktung). Zürich Tourismus erbringt auf- grund seiner gut entwickelten Infrastruktur und seines Netzwerks wirk- same Werbe- und Dienstleistungen zugunsten des ganzen Kantons. Zürich Tourismus verfügt neben einer neuen Destinationsstrategie 2030 über eine umfassende Nachhaltigkeitsstrategie und berichtet über seine Geschäftstätigkeit in einem Nachhaltigkeitsbericht. Die Mehrjahres- ziele sind auf die Sustainable Development Goals der Vereinten Nationen abgestimmt. Über die Fortschritte berichtet Zürich Tourismus gemäss internationalem Standard für Nachhaltigkeitskommunikation der Global

Reporting Initiative. Als fachliche Grundlage für die Zielformulierung wurden die Global-Sustainable-Tourism-Council-Kriterien für Destina- tionen berücksichtigt. Das Gesamtbudget von Zürich Tourismus belief sich 2023 auf 21,1 Mio. Franken und ist zu 92,7% privat finanziert, was in der Schweiz einzigartig ist. Für die Destinationswerbung erheben die Zürcher Hotels auf der Grundlage einer freiwilligen Vereinbarung mit dem Zürcher Hotelier-Verein eine City Tax von Fr. 3.50 pro Übernachtung (ab 2024, bisher Fr. 2.50). Der Totalbetrag aus diesen Beiträgen deckte 2023 65,1% des Gesamtbudgets von Zürich Tourismus. Die Stadt Zürich be- teiligt sich jährlich mit einem zweckgebundenen Betrag von 1,27 Mio. Fran- ken und der Kanton Zürich mit einem Betrag von Fr. 270 000. Die bisherige jährliche Subvention durch den Kanton im Betrag von Fr. 270 000 erscheint weiterhin angemessen. Sie ist dem Verein Zürich Tourismus für 2025–2028 in diesem Betrag zuzusichern. Dazu ist eine neue Ausgabe von insgesamt Fr. 1 080 000 zu bewilligen. Sie geht zulasten der Leistungsgruppe Nr. 5301, Amt für Wirtschaft, und ist im Budgetent- wurf 2025 und in den weiteren Planjahren des Konsolidierten Entwi- cklungs- und Finanzplans 2025–2028 eingestellt.

Dispositiv

Auf Antrag der Volkswirtschaftsdirektion beschliesst der Regierungsrat:

I. Dem Verein Zürich Tourismus wird für die Jahre 2025–2028 eine jährlich auszuzahlende Subvention von Fr. 270 000, insgesamt Fr. 1 080 000, als neue Ausgabe zulasten der Erfolgsrechnung der Leistungsgruppe Nr. 5301, Amt für Wirtschaft, zugesichert.

II. Mitteilung an die Finanzdirektion und die Volkswirtschaftsdirek- tion.

Vor dem Regierungsrat Die Staatsschreiberin:

Kathrin Arioli

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