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Anfrage Hans-Peter Amrein, Küsnacht, betreffend Anschaffung von (Corona-)Schutzmaterial, Beantwortung

Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich KR-Nr. 252/2021

Sitzung vom 22. September 2021

1052. Anfrage (Anschaffung von [Corona-]Schutzmaterial) Kantonsrat Hans-Peter Amrein, Küsnacht, hat am 21. Juni 2021 folgende Anfrage eingereicht: Mit Anfrage KR-Nr. 83/2021 haben der Unterzeichner und alt Kantons- rat Daniel Hodel (GLP, Zürich) eine Anfrage unter dem Titel «Kosten für die Anschaffung von Corona-Schutzmaterial, Desinfektionsmittel, Ma- schinen zur Herstellung von Corona-Schutzmaterial sowie Testmaterial und -kits» gestellt. Frage 4. und 5. der Anfrage wurde nur sehr rudimen- tär, wenn überhaupt, beantwortet. Aufgrund der Beantwortung der ge- samten Anfrage stellen sich weitere Fragen. Ich ersuche deshalb den Regierungsrat um die Beantwortung folgen- der Fragen:

Erwägungen

1. Welche Anschaffungen im Geschäftsjahr 2020 und im 1. Quartal 2021 von Corona-Schutzmaterial, Desinfektionsmitteln, Maschinen zur Her- stellung von Corona-Schutzmaterial sowie Testmaterial und -kits (ge- mäss Liste Antwort KR-Nr. 83/2021) wurden durch die erwähnten kan- tonalen Stellen selbstständig in Auftrag gegeben und innerhalb ihres Budgets beglichen, welche via eine zentrale Stelle (Bitte um tabella- rische Auflistung pro kantonaler Stelle der «direkt» beim Verkäufer beglichenen Gesamtkosten und der Gesamtkosten der via eine zen- trale, kantonale Stelle getätigten Beschaffungen)?

2. Was sind die Lehren aus dezentralen und zentralen Beschaffungen von Corona-Schutzmaterial – dies auch im Hinblick auf kommende Pande- mien und andere Krisen, welche den dringlichen Einkauf von (Schutz-) Materialien, Maschinen, Fahrzeugen und Impfstoffen etc. bedingen? Muss das kantonale Beschaffungswesen vor dem Hintergrund dieser Erfahrungen grundlegend überdacht werden und wenn ja, bis wann sollen dem Regierungsrat erste Entscheidungsgrundlagen vorliegen?

3. Was sind die Lehren aus den, zumindest in den ersten Monaten, chao- tischen Beschaffungsvorgängen für den Regierungsrat, den Katastro- phenstab und für die Finanzdirektion (Stichworte: überteuerte Be- schaffungen, fehlende, ungenügende sowie übertriebene Lagerhaltung, mangelnde zentrale Inventarisierung und nötige Verbesserungen, Er- satzbeschaffungen von Material mit Ablaufdatum etc.)? Soll es weiter kantonalen Stellen möglich sein, in Krisensituationen dezentral Be- schaffungen vorzunehmen und wenn ja, bis zu welchem Einkaufswert? Wird eine zentrale Datenbank für Beschaffungen eingerichtet oder

gibt es schon eine solche, welche es u. a. auch dem Katastrophenstab erlaubt, sofort einzusehen, wo, wann und welches Material, Maschinen und Fahrzeuge eingekauft wurden, vorhanden oder eingelagert sind respektive geliefert werden sollen?

4. Welches waren die gesamthaft fünf grössten Lieferanten von Schutz- material (Schutzmasken, Schutzkleidung und Schutzbrillen) an die in KR-Nr. 83/2021 aufgelisteten kantonalen Stellen? Bitte um Angabe der bei diesen Lieferanten getätigten Gesamteinkaufsumme im Jahr 2020 und im 1. Quartal 2021 und um wen handelt es sich (Bitte um tabella- rische Aufstellung)?

Dispositiv

Auf Antrag der Gesundheitsdirektion beschliesst der Regierungsrat:

I. Die Anfrage Hans-Peter Amrein, Küsnacht, wird wie folgt beant- wortet: Zu Frage 1: Die Covid-19-Pandemie stellte insbesondere zu Beginn eine Ausnahme- situation dar. Keine der damals erfolgten Beschaffungen war im Budget eingestellt, da diese nicht vorhersehbar waren. Wie bereits bei der Be- antwortung der Anfrage KR-Nr. 83/2021 betreffend Kosten für die An- schaffung von Corona-Schutzmaterial, Desinfektionsmittel, Maschinen zur Herstellung von Corona-Schutzmaterial sowie Testmaterial und -kits ausgeführt, kann zudem nicht bei allen Anschaffungen unterschieden werden, ob diese direkt bei einer kantonsexternen Stelle getätigt worden sind oder kantonsintern via Materialverschiebungen erfolgten. Eine tabel- larische Auf‌listung auf die einzelnen kantonalen Stellen heruntergebro- chen kann daher nicht geliefert werden. Zu Fragen 2 und 3: Für die Bewältigung einer Krise sind grundsätzlich kurze Führungs- und Entscheidungswege sowie eine grosse Handlungsfreiheit der ver- schiedenen Akteure sowohl in finanzieller als auch in materieller Hin- sicht entscheidend. Dies gilt auch für die Covid-19-Pandemie: Um den unmittelbaren Bedarf an Pandemiematerial möglichst zeitnah decken zu können, waren individuelle Lösungen gerechtfertigt. Die Beschaffun- gen der verschiedenen kantonalen Stellen und Spitäler erfolgten teil- weise zentral über die Kantonsapotheke (KAZ) sowie über die Kanto- nale Drucksachen- und Materialzentrale (kdmz), teilweise dezentral auf der Grundlage bereits erprobter Prozesse. Davon ausgenommen sind die Impfstoffe und einige wenige kontingentierte Arzneimittel. Diese wur- den zentral durch den Bund beschafft.

Ob die Aufgaben im Beschaffungsprozess zentralen oder dezentralen Einheiten zugewiesen werden sollen, hängt unter anderem vom Know- how dieser Einheiten ab, das ausserhalb von Krisenzeiten aufzubauen und zu erhalten ist. Die bisherigen Erfahrungen im Rahmen der Bekämpfung der Covid-19-Pandemie haben gezeigt, dass die KAZ wie auch die kdmz über dieses Knowhow verfügen. Im Hinblick auf eine künftige Pandemievorsorge wird daher zu klären sein, ob für die Beschaffung von Schutzmaterial eine sogenannte Lead-­ Buyer-Funktion festgelegt werden soll. Das im kantonalen Beschaffungs- wesen umgesetzte Lead-Buyer-Konzept ist darauf ausgerichtet, für ver- waltungsübergreifend verwendete Artikel – dazu zählt Schutzmaterial – koordinierte Beschaffungen vorzunehmen. In diesem Zusammenhang wird auch zu klären sein, ob und wie die Daten über den Schutzmateri- albedarf und -lagerbestand zwischen den Einheiten auszutauschen und gegebenenfalls auch einem übergeordneten Organ wie dem Krisenstab zur Verfügung gestellt werden können. Weiter werden die Finanzierung und Zielgrösse der Lagerbestände zu regeln sein. Dabei wird auch zu be- achten sein, dass Pandemiematerial mit einem Ablaufdatum zwingend aktiv bewirtschaftet oder fortlaufend verbraucht bzw. in Umlauf gebracht werden muss, sodass möglichst kein Material ungenutzt entsorgt werden muss. Diese Fragestellungen werden im Rahmen der übergeordneten Eva- luation des Krisenmanagements gemäss RRB Nr. 172/2021 vertieft ge- prüft. Eine grundlegende Überarbeitung des kantonalen Beschaffungs- rechts ist aus jetziger Sicht nicht notwendig. Zu Frage 4: Aufgrund der grossen Anzahl dezentral erfolgter Beschaffungen von Schutzmaterial ist es nicht mit vertretbarem Aufwand möglich, die fünf grössten Lieferanten über die erwähnte Zeitspanne hinweg zu ermitteln.

II. Mitteilung an die Mitglieder des Kantonsrates und des Regierungs- rates sowie an die Gesundheitsdirektion.

Vor dem Regierungsrat Die Staatsschreiberin: Kathrin Arioli

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