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Interpellation Rosmarie Joss, Dietikon, Daniel Sommer, Affoltern am Albis, und Manuel Sahli, Winterthur, Spekulation mit Agrarrohstoffen, Beantwortung

Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich KR-Nr. 311/2015

Sitzung vom 10. Februar 2016

106. Interpellation (Spekulation mit Agrarrohstoffen) Kantonsrätin Rosmarie Joss, Dietikon, sowie die Kantonsräte Daniel Som- mer, Affoltern a. A., und Manuel Sahli, Winterthur, haben am 30. Novem- ber 2015 folgende Interpellation eingereicht: Über die Folgen der Spekulation mit Agrar-Rohstoffen und Nahrungs- mitteln wird kontrovers diskutiert. Es ist anzunehmen, dass die Speku- lation mit Agrar-Rohstoffen zumindest mitverantwortlich ist für extreme Preisausschläge in den letzten Jahren. Diesen Schluss legen auch Studien der Weltbank zur Nahrungsmittelkrise von 2008 nahe. Preissteigerungen bei Nahrungsmitteln treffen die Ärmsten in den Ländern des Südens am meisten, weil sie bis zu 80 Prozent ihres Einkommens für Nahrungsmit- tel ausgeben müssen und schon kurzfristige Preisausschläge schwerwie- gende Folgen haben. Es ist deshalb schwer nachvollziehbar, dass in den reichen Ländern des Nordens von Banken, Versicherungen, Investitions- fonds und Pensionskassen immer mehr Investitionen in Agrargüter ge- tätigt werden. Ein Verbot oder zumindest eine Einschränkung der Spe- kulation mit Nahrungsmitteln liegt daher nahe, wie dies die Spekulations- stopp-Initiative der JUSO fordert. Dabei ist es wichtig, zwischen Spekulation und anderen finanziellen Tätigkeiten, wie beispielsweise Absicherung oder Investitionen, zu unter- scheiden. Die eigentliche Idee der Rohstoffbörsen war es, dass Akteure sich preislich absichern können und Investitionen dadurch weniger riskant werden. Bei Regulierungen in den USA und europäischen Ländern wird dies unterschieden und unterliegt unterschiedlichen Regeln. Ebenso sind Kredite an Unternehmen im Agrarrohstoffbereich keine Spekulation mit Nahrungsmitteln.

In der öffentlichen Debatte besteht Unklarheit bezüglich dieser Unter- scheidung. In diesem Zusammenhang bitten wir den Regierungsrat und den Bankrat um die Beantwortung folgender Fragen:

Erwägungen

1. Investiert die Zürcher Kantonalbank mit eigenen Mitteln in spekula- tive Agrarderivate, das heisst Produkte, welche sich auf Nahrungsmit- tel oder Agrarrohstoffe beziehen und weder der Absicherung eines realen Handels noch der Finanzierung der Produktion oder des Han- dels dienen? a) Wenn ja: Wie hoch ist der Anteil der Agrarderivate an den gesam- ten Vermögensanlagen und welche konkreten Agrar-Rohstoffe sind betroffen? b) Wenn nein: Verzichtet die Zürcher Kantonalbank bewusst auf sol- che Anlagen? c) Mit welchem Anlagevolumen pro Jahr in absoluten Zahlen sowie in Anteilen am Gesamtanlagevolumen kommt die Zürcher Kantonal- bank Aufträgen ihrer Kundschaft nach zur Anlage in spekulative Agrarderivate?

2. Investiert die kantonale Pensionskasse BVK im Rahmen ihrer Vermö- gensanlagen auch in Agrar-Derivate? a) Wenn ja: Wie hoch ist der Anteil der Agrarderivate an den gesam- ten Vermögensanlagen und welche konkreten Agrar-Rohstoffe sind betroffen? b) Wenn nein: Verzichtet die kantonale Pensionskasse BVK bewusst auf solche Investitionen?

3. Wie steht der Regierungsrat zur oben erwähnten Kritik an der welt- weiten Nahrungsspekulation und ihren Auswirkungen?

4. Ist der Regierungsrat der Meinung, dass Pensionskasseneinrichtungen und Banken der öffentlichen Hand aufgrund dieser Kritik auf die An- lage in Agrarderivate verzichten sollten? a) Wenn ja: Sieht er Bedarf nach rechtlichen Anpassungen, um diesen Verzicht zu gewährleisten? b) Wenn nein: Was rechtfertigt solche Anlagen?

Dispositiv

Auf Antrag der Finanzdirektion beschliesst der Regierungsrat:

I. Die Interpellation Rosmarie Joss, Dietikon, Daniel Sommer, Affol- tern a. A., und Manuel Sahli, Winterthur, wird wie folgt beantwortet: Zu Frage 1: Diese Frage richtet sich an den Bankrat der Zürcher Kantonalbank. Sie wurde durch die Geschäftsleitung des Kantonsrates zur direkten Be- antwortung dem Bankrat zugestellt. Dieser erstattete mit Schreiben vom 14. Januar 2016 an die Präsidentin des Kantonsrates Bericht. Auf Wunsch des Kantonsrates wird die Stellungnahme des Bankrates unverändert in die Interpellationsantwort aufgenommen. «Zu Frage 1.a): Die Zürcher Kantonalbank betreibt keinen Eigenhandel (proprietary Trading), somit werden auch keine eigenen Mittel in Agrarderivate in- vestiert. Zu Frage 1.b): Die Zürcher Kantonalbank hat sich intensiv mit diesem Thema aus- einandergesetzt. Sie verzichtet auf Anlagen in Agrarderivate. Wir weisen darauf hin, dass die Zürcher Kantonalbank diversifizierte Rohstofffonds sowie diversifizierte interne und externe strukturierte Pro- dukte als Anlageinstrument anbietet. Diese dürfen mit Bezug auf die Gruppe der Getreide (Grundnahrungsmittel: Weizen, Mais und Soja) nur mit zusätzlichen diversifizierten Rohstoff Basiswerten emittiert werden, d. h. die Titel in Baskets oder Fonds müssen aus einer Anzahl Titel aus Nicht Agrarrohstoffen (Bsp. Rohöl, Erdgas, Edelmetalle, Industrieme- talle) und einer Anzahl Titel aus Agrarrohstoffen zusammengesetzt sein. Agrarrohstoffe sind z. B. Zucker, Kaffee, Baumwolle oder auch Grund- nahrungsmittel wie Getreide. Der bewusste Verzicht auf einen Eigenhandel und Instrumente, welche sich für Spekulationen eignen, erlaubt der Zürcher Kantonalbank die Versorgung der Kunden mit zweckmässigen lnvestitionsmöglichkeiten. Zu Frage 1.c): Kurzfristige Positionsnahme in Agrarrohstoffen geschieht über Lager- haltungen, gezielten Einsatz von Hebelprodukten auf einzelnen Rohstof- fen oder Ausnutzung von Handelsrestriktionen und anderen Faktoren. Die Zürcher Kantonalbank ist in solchen Instrumenten weder für sich selber noch für Kunden aktiv, sondern stellt für Anlagezwecke breit diver- sifizierte Anlegerprodukte zur Verfügung, welche nicht für kurzfristige Positionsnahmen geeignet sind.

Dass punktuell von Kunden Produkte von Drittanbietern nachgefragt werden, können wir nicht ausschliessen. Per Ende Dezember 2015 betrug das Gesamtanlagevolumen von Kun- den der Zürcher Kantonalbank in kollektiven Anlagegefässen rund CHF 125 Mrd. Davon sind 0,6% (CHF 721 Mio.) in Rohstoffanlagen (Edelme- tall, lndustriemetall, Energieträger und Agrarrohstoffe) investiert, wobei Agrarrohstoffe der Gruppe Getreide 0,1% (CHF 143 Mio.) ausmachen. Das Volumen in Rohstoffanlagen verteilt sich auf die folgenden Pro- dukte: – Swisscanto Rohstoff Fonds CHF/USD mit CHF 270 Mio. (davon CHF 60 Mio. Getreide) – Swisscanto Commodity Fund Selection mit CHF 250 Mio. (davon CHF 36 Mio. Getreide) – Swisscanto Index Commodity Fund Hedged (passiv) mit CHF 162 Mio. (davon CHF 39 Mio. Getreide) – Q-Mat Zertifikate (Diversifikation, Produktion, Liquidität) mit CHF 39 Mio. (davon CHF 8 Mio. Getreide) Im Namen des Bankrates bitten wir Sie, sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Kantonsrätinnen und Kantonsräte, um Kenntnisnahme.» Zu Frage 2: Die BVK nimmt mit Schreiben vom 15. Dezember 2015 an die Finanz- direktion dazu wie folgt Stellung: «Die BVK investiert aus Gründen der Risikodiversifikation in Roh- stoffe und betrachtet dies als wichtigen Bestandteil der Anlagestrategie. Aus Gründen der Nachhaltigkeit verzichtet sie dabei aber bewusst auf Anlagen in Agrarrohstoffen wie z. B. in Mais oder Weizen oder Derivate dieser erwähnten Anlagen. Der paritätisch zusammengesetzte Stiftungsrat der BVK hat im An- lagereglement die Grundsätze definiert, nach denen die Bewirtschaftung des Anlagevermögens erfolgt. Darin wird auch die Nachhaltigkeit der An- lagetätigkeit beschrieben: ‹Die BVK ist sich als Anlegerin der ethischen, ökonomischen, ökologischen und gesellschaftlichen Verantwortung be- wusst und berücksichtigt dies bei ihrem Investitionsverhalten (Art. 6 Abs. 2 lit. g Anlagereglement BVK).› Dieser Anlagegrundsatz fliesst in die Vermögensbewirtschaftung ein und hat in verschiedenen Anlagekate- gorien konkrete Wirkung entfaltet. So übt die BVK als Vorreiterin bei- spielsweise ihre Stimmrechte bereits seit 2009 aktiv aus und nimmt nach dem ‹Engagement Ansatz› direkt Einfluss auf Unternehmen, um das Ma-

nagement in den Firmen zu mehr Nachhaltigkeit zu bewegen. Die Anla- gegrundsätze der BVK sind auf deren Webseite (www.bvk.ch) dargelegt. Die BVK prüft zurzeit, wie sie soziale, ökologische und ethische Überle- gungen noch stärker und systematischer in ihren Anlage-Entscheidungs- prozess einbeziehen kann. Im November 2015 hat die BVK die Prinzi- pien der verantwortungsvollen Vermögensanlage der Vereinten Nationen unterzeichnet. Im Dezember 2015 hat sie zusammen mit sechs weiteren grossen institutionellen Anlegern den Schweizer Verein für verantwor- tungsbewusste Kapitalanlagen (SVVK) gegründet. Der SVVK schafft für seine Mitglieder Transparenz bezüglich der Einhaltung von Environ- mental, Social and Governance-Kriterien (ESG) über die Unternehmen im Anlageuniversum. ESG-Themen können so als Teil des Risikomana- gements in den Anlageprozess integriert werden. Mit diesen beiden wich- tigen Schritten bekennt sich die BVK klar zur ökonomischen, ökologi- schen und sozialen Verantwortung bei ihren Anlagen.» Zu Frage 3: Der Zusammenhang zwischen Finanzinvestitionen in Agrarrohstoffen und Nahrungsmittelpreise war bereits in der Vergangenheit mehrfach Gegenstand von Studien, die zu widersprüchlichen Ergebnissen kamen. Ein solcher Zusammenhang konnte jedoch nie eindeutig nachgewiesen werden. So weist denn auch der Bundesrat in seiner Botschaft zur Volks- initiative «Keine Spekulation mit Nahrungsmitteln!» vom 18. Februar 2015 darauf hin, dass es aufgrund der vorliegenden Informationen wenig wahr- scheinlich sei, dass spekulative Geschäfte auf den Warenterminmärkten massgeblich zu den starken Preissteigerungen von 2007/2008 und 2010/ 2011 beigetragen hätten. Vielmehr seien diese starken Anstiege durch ein Zusammenspiel aus historisch tiefen Lagerbeständen und ungünstigen Wetterereignissen in wichtigen Anbaugebieten wie Dürren oder Fröste erklärbar, die durch Ausfuhrbeschränkungen von Exportländern und Auf- kaufversuche von Importländern weiter verstärkt worden seien. Es sei deshalb grundsätzlich zu bezweifeln, dass eine Beschränkung spekula- tiver Geschäfte auf den Warenterminmärkten einen dämpfenden Ein- fluss auf stark ansteigende Preise hätte. Der Regierungsrat schliesst sich der Argumentation des Bundesrates an. Zu Frage 4: Pensionskasseneinrichtungen und Banken der öffentlichen Hand und damit deren Anlage-und Investitionspolitik unterstehen einer Vielzahl von Gesetzen, Verordnungen und Richtlinien, über deren Einhaltung die zuständigen Regulierungsbehörden wachen. Es liegt an den verant-

wortlichen Organen dieser Institute zu bestimmen, ob entsprechende An- lagen getätigt werden oder nicht. Angesichts der Tatsache, dass weder die Zürcher Kantonalbank noch die BVK Anlagen in Agrarderivate tätigen und kein Zusammenhang zwischen Finanzinvestitionen in Agrarrohstoffe und Nahrungsmittelpreise nachweisbar ist, besteht zurzeit kein Bedarf nach rechtlichen Anpassungen.

II. Mitteilung an die Mitglieder des Kantonsrates und des Regierungs- rates sowie an die Finanzdirektion.

Vor dem Regierungsrat Der Staatsschreiber: Husi

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