Gemeindewesen, Zweckverband Kreisspital Pfäffikon, Auflösung, Kenntnisnahme
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 24. Oktober 2012
1066. Gemeindewesen (Zweckverband, Kreisspitalverband Pfäffikon)
Erwägungen
1. Die Gemeinden Fehraltorf, Hittnau, Lindau, Pfäffikon, Russikon, Weisslingen, Wildberg und die Stadt Illnau-Effretikon hatten im Jahr 1961 den Zweckverband Kreisspital Pfäffikon mit dem Zweck gegrün- det, Betrieb, Unterhalt und Ausbau des Kreisspitals Pfäffikon sicher- zustellen (RRB Nr. 645/1961). Im Zug der Einführung des neuen Kran- kenversicherungsgesetzes und der Erstellung der kantonalen Spitalliste wurde der Betrieb des Kreisspitals Pfäffikon 1999 eingestellt. Das Pflege- zentrum für die Pflege und Betreuung von pflegebedürftigen und an Demenz erkrankten Menschen wurde weitergeführt. 2003 trat die Politi- sche Gemeinde Wildberg aus dem Zweckverband aus. Zwischen dem 2. September und dem 11. Dezember 2008 haben die zuständigen Organe der verbleibenden sieben Verbandsgemeinden der Auflösung des Zweckverbands zugestimmt. Der Auflösungszeitpunkt wurde offengelassen. Der Bezirksrat Pfäffikon hat bestätigt, dass gegen die Gemeindebeschlüsse keine Rechtsmittel ergriffen wurden.
2. Die Stimmberechtigten der Gemeinden Fehraltorf, Hittnau, Pfäffi- kon, Russikon und Weisslingen hatten bereits am 25. November 2007 in je gesonderten Urnenabstimmungen die Gründung einer gemeinsamen Anstalt unter dem Namen Geratrium beschlossen, um nach Auflösung des Zweckverbands gemeinsam ein Pflegezentrum für die Pflege und Betreuung von pflegebedürftigen und an Demenz erkrankten Menschen zu betreiben (vgl. RRB Nr. 820/2008). Die Stadt Illnau-Effretikon und die Gemeinde Lindau kamen ihrerseits überein, gemeinsam eine Pflege- einrichtung zu schaffen. Zu diesem Zweck beschloss die Stadt Illnau- Effretikon am 21. Mai 2006 mit der Änderung der Gemeindeordnung die Gründung der selbstständigen Gemeindeanstalt Alterszentrum Brugg- wiesen (vgl. RRB Nr. 1254/2006), und der Grosse Gemeinderat erliess am 6. März 2008 die Verordnung für das Alterszentrum Bruggwiesen. Mit der gemeinsamen Anstalt Geratrium und der Gemeindeanstalt Alters- zentrum Bruggwiesen wurden Trägerschaften geschaffen, die als Nach- folgeorganisationen die Aufgaben des Zweckverbands übernehmen konnten. Die Spitalkommission des Zweckverbands, die gemäss den Auf- lösungsbeschlüssen der Verbandsgemeinden für die Überführung des
Pflegeheimbetriebs auf die neuen Trägerschaften zuständig ist, beschloss am 7. Juli 2008, den Betrieb des Pflegezentrums erst auf den 1. Januar 2012 der gemeinsamen Anstalt Geratrium zu übertragen. Der Zeitpunkt für die Auflösung des Zweckverbands wurde vom Verkauf der für den künftigen Betrieb nicht mehr benötigten Liegenschaften abhängig ge- macht. Die Landverkäufe wurden zeitweilig durch ein Rechtsmittel, das sich gegen die Umzonung der betreffenden Grundstücke in eine Wohn- zone richtete, blockiert. Mit Beschluss vom 28. November 2011 stellte die Spitalkommission des Kreisspitalverbands Pfäffikon fest, dass der Zweckverband ent- sprechend ihrem Beschluss vom 7. Juli 2008 auf den 31. Dezember 2011 aufgelöst, sie selbst weiterhin als Liquidationsorgan wirken und der Betrieb des Pflegezentrums auf den 1. Januar 2012 auf die gemeinsame Anstalt Geratrium übertragen werde. Der Verwaltungsrat der Anstalt Geratrium beschloss am 16. Januar 2012, dass die Anstalt den Betrieb des Pflegezentrums rückwirkend auf den 1. Januar 2012 übernehme.
3. a) Die Auflösung des Zweckverbands Kreisspitalverband Pfäffi- kon ist zur Kenntnis zu nehmen. Sie gibt zu folgender Bemerkung Anlass: Solange die Liquidation des Zweckverbands nicht abgeschlos- sen ist, gehen die Befugnisse der Verbandsorgane nur so weit, als die Handlungen für die Durchführung der Liquidation erforderlich sind. b) Die Akten des Zweckverbands sind von der Sitzgemeinde Pfäffi- kon ins Gemeindearchiv überzuführen.
Auf Antrag der Direktion der Justiz und des Innern und der Gesundheitsdirektion
Dispositiv
beschliesst der Regierungsrat:
I. Von der Auflösung des aus den Gemeinden Fehraltorf, Hittnau, Lindau, Pfäffikon, Russikon, Weisslingen und der Stadt Illnau-Effreti- kon bestehenden Zweckverbands Kreisspitalverband Pfäffikon wird im Sinn der Erwägungen Kenntnis genommen.
II. Die Akten des Zweckverbands sind von der Sitzgemeinde Pfäffi- kon ins Gemeindearchiv überzuführen. Die Aufbewahrung richtet sich nach dem Archivgesetz.
III. Mitteilung an – die Gemeinderäte der Gemeinden – Fehraltorf, Kempttalstrasse 54, 8320 Fehraltorf, – Hittnau, Jakob Stutz-Strasse 50, 8335 Hittnau, – Lindau, Tagelswangerstrasse 2, 8315 Lindau, – Pfäffikon, Hochstrasse 1, 8330 Pfäffikon, – Russikon, Kirchgasse 4, 8332 Russikon, – Weisslingen, Dorfstrasse 40, 8484 Weisslingen, – den Stadtrat Illnau-Effretikon, Märtplatz 29, Postfach, 8307 Effretikon, – den Bezirksrat Pfäffikon, Hörnlistrasse 71, 8330 Pfäffikon, – die Gesundheitsdirektion und die Direktion der Justiz und des Innern.
Vor dem Regierungsrat Der Staatsschreiber:
Husi