Förderung von Bildung, Forschung und Innovation in den Jahren 2025–2028, BFI-Botschaft, Vernehmlassung
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 13. September 2023
1066. Förderung von Bildung, Forschung und Innovation
Erwägungen
in den Jahren 2025–2028 (BFI-Botschaft, Vernehmlassung) Das Eidgenössische Departement für Wissenschaft, Bildung und Forschung hat am 2. Juni 2023 ein Vernehmlassungsverfahren zur Förderung von Bildung, Forschung und Innovation in den Jahren 2025–2028 (BFI-Bot- schaft 2025–2028) eröffnet. Gemäss dem föderalen Politiksystem der Schweiz sind die Zuständigkeiten für die verschiedenen Förderaufgaben in den Bereichen Bildung, Forschung und Innovation (BFI-Bereich) auf die Kantone und den Bund aufgeteilt. Zentrales Dokument der BFI-Poli- tik des Bundes ist die BFI-Botschaft, die der Bundesrat alle vier Jahre den eidgenössischen Räten vorlegt. Zur BFI-Botschaft wird erstmals eine Vernehmlassung durchgeführt. Die BFI-Botschaft 2025–2028 enthält eine Bilanz über die laufende Periode und zeigt für die neue Förderperiode die geplanten Ziele, Mass- nahmen und finanziellen Mittel auf. Der Bundesrat plant dafür Ausga- ben von 29,7 Mrd. Franken. Das sind rund 1,8 Mrd. Franken mehr als in der vorangehenden BFI-Periode und entspricht einem durchschnittlichen jährlichen Wachstum von nominal 2,0%. Mit den Finanzbeschlüssen gemäss der BFI-Botschaft 2025–2028 wer- den Massnahmen in den Bereichen Berufsbildung, Weiterbildung, Hoch- schulen (Bereich Eidgenössische Technische Hochschulen [ETH], kan- tonale Universitäten, Fachhochschulen, Eidgenössische Hochschule für Berufsbildung) sowie Forschungs- und Innovationsförderung finanziert. Mit den Beschlüssen sind zudem punktuelle Anpassungen im Berufs- bildungsgesetz vom 13. Dezember 2002 (BBG, SR 412.10), im ETH-Gesetz vom 4. Oktober 1991 (SR 414.110), im Hochschulförderungs- und -koordi- nationsgesetz vom 30. September 2011 (HFKG, SR 414.20) und im Bun- desgesetz über die Förderung der Forschung und der Innovation vom 14. Dezember 2012 (SR 420.1) verbunden. Die übergeordneten Ziele der BFI-Botschaft 2025–2028 sind unbestrit- ten und geben zu keinen Bemerkungen Anlass. Die dafür vorgesehenen, vom Bund zur Verfügung gestellten Mittel, sind allerdings deutlich zu knapp bemessen. Der Kanton Zürich fordert deshalb für die BFI-Periode 2025– 2028 mit Nachdruck eine Erhöhung des Beitragswachstums auf jährlich mindestens 2,5%.
Dispositiv
Auf Antrag der Bildungsdirektion beschliesst der Regierungsrat:
I. Schreiben an das Eidgenössische Departement für Wirtschaft, Bil- dung und Forschung, 3003 Bern (Zustellung auch per E-Mail als PDF- und Word-Version an bfi-botschaft@sbfi.admin.ch): Mit Schreiben vom 2. Juni 2023 haben Sie uns eingeladen, zur Botschaft zur Förderung von Bildung, Forschung und Innovation in den Jahren 2025–2028 (BFI-Botschaft 2025–2028) Stellung zu nehmen. Wir danken Ihnen für diese Gelegenheit und äussern uns wie folgt: Der Bereich Bildung, Forschung und Innovation (BFI-Bereich) ist für die Schweiz von herausragender Bedeutung. Er trägt entscheidend dazu bei, die Standortattraktivität, die Konkurrenzfähigkeit und die Innova- tionskraft unseres Landes zu sichern. Letztlich sind auch der Wohlstand und die Lebensqualität der Bevölkerung eng damit verknüpft.
Finanzierung allgemein Gemäss der BFI-Botschaft 2025–2028 soll die Schweiz allen die Chance bieten können, sich entsprechend ihren Fähigkeiten und Interessen ent- wickeln zu können. Der gesellschaftliche Zusammenhalt soll gestärkt und die Wirtschaft und Wissenschaft sollen bei der Deckung des Fachkräfte- bedarfs unterstützt werden. Die BFI-Politik soll deshalb optimale Vor- aussetzungen für die nationale Zusammenarbeit und die internationale Positionierung schaffen. Zudem soll sie die Akteure dabei unterstützen, ihre Aufgaben effizient und innovativ zu erfüllen, um zu einem leistungs- starken und wettbewerbsfähigen BFI-System beitragen zu können. Der Kanton Zürich ist mit diesen Zielen einverstanden. Sie können aber nur erreicht werden, wenn der Bund die wegen der demografischen Ent- wicklung und der Teuerung steigenden Kosten berücksichtigt. Dies ist bei dem vorgesehenen Beitragswachstum von 2,0% für den BFI-Bereich und davon bloss 1,6% für die kantonalen Hochschulen nur unzureichend der Fall. Die Zahl der Lernenden und Studierenden wird in der kommenden BFI-Periode weiter ansteigen. Auch ist mit einer im Vergleich zu den Vor- jahren erhöhten Teuerungsrate zu rechnen. Gleichzeitig will die Schweiz im BFI-Bereich führend bleiben, die Chancen der Digitalisierung nutzen und die dafür notwendigen Investitionen tätigen. Um diese Ziele erlan- gen zu können, reicht das vorgeschlagene Beitragswachstum von 2,0% nicht aus. Es ist eine dadurch bedingte Stagnation in den für die Schweiz zentralen Bereichen zu befürchten. Die Querschnittkürzung von 2,0% ab
2024 bei den gebundenen Ausgaben verschärft die Situation zusätzlich. Der Verzicht auf den Ausgleich der höheren Teuerung überträgt das Teue- rungsrisiko auf die Kantone und deren Hochschulen und verletzt die ge- setzlichen Finanzierungsverpflichtungen des Bundes. Der Kanton Zürich fordert deshalb vom Bund für die BFI-Periode 2025–2028 ein Beitrags- wachstum von jährlich mindestens 2,5%. Die Bundesbeiträge an die Hochschulen sind im HFKG festgelegt. Es sind gebundene Ausgaben, um sie Budgetschwankungen zu entziehen. Für die Kantone ist es unabdingbar, dass diese Ausgabenbindung beibehal- ten wird. Sie darf aber nicht zulasten der übrigen Bildungsfinanzierung gehen, namentlich auch nicht zulasten der Berufsbildung.
Berufsbildung Die Berufsbildung wird umfassend durch den Bund geregelt. Die Kos- ten der öffentlichen Hand tragen jedoch zu 75% die Kantone (Art. 59 Abs. 2 BBG). Es widerspricht dem Prinzip der fiskalischen Äquivalenz, dass die Kantone laufend mit einer Steigerung der Kosten im Bereich der Berufs- bildung konfrontiert sind, wobei sie diese nicht verantworten, jedoch mehr- heitlich finanzieren. Die Regelungsdichte durch den Bund muss daher mit einer angemessenen finanziellen Beteiligung einhergehen. Die Finanzierung des Bundes im Bereich der Berufsbildung muss auch in Zukunft prioritär über verlässliche Grundbeiträge erfolgen. Die vor- gesehene Erhöhung der Projektfinanzierung darf nicht zulasten der Grund- beiträge erfolgen. Damit die Beteiligung des Bundes an den Kosten ge- mäss einem wirksamen und transparenten Finanzierungsschlüssel er- folgen kann, sollen Positionen wie die Entwicklung der Berufsbildung, besondere Leistungen im öffentlichen Interesse, Direktzahlungen, das Eidgenössische Hochschulinstitut für Berufsbildung sowie die Unterstüt- zung von Absolvierenden von Kursen, die auf eine eidgenössische Prüfung vorbereiten, gesondert finanziert werden. Zudem hat der Bundesrat mit der «Kostenlosen Standortbestimmung, Potenzialabklärung und Laufbahnberatung für Personen über 40 Jahre (viamia)» (vgl. unter viamia.ch) eine Massnahme zur Förderung des in- ländischen Arbeitskräftepotenzials beschlossen, die in den Zuständigkeits- bereich der Kantone fällt. Der Kanton Zürich lehnt die vorgeschlagene Überwälzung dieser Kosten ab und fordert, dass sich der Bund über den Strukturaufbau hinaus im bisherigen Rahmen von 80% an den Kosten für viamia beteiligt.
Hochschulen Die erfolgreiche Innovationspolitik der Schweiz beruht auf verschie- denen Erfolgsfaktoren. Einer davon ist die angemessene Förderung der kantonalen Hochschulen. Diese müssen mit einer möglichst hohen Pla- nungssicherheit ihre auch im internationalen Vergleich hervorragend beurteilten Leistungen erbringen können. Das Wachstum der Beiträge an die kantonalen Hochschulen während der BFI-Periode 2025–2028 auf durchschnittlich 1,6% pro Jahr zu begrenzen, widerspricht den Zielen ge- mäss Art. 3 HFKG wie auch den vom Schweizerischen Hochschulrat fest- gelegten strategischen Zielen für die Hochschulen. Diese hat der Bundes- rat bisher unterstützt. Sie können nur mit entsprechenden zusätzlichen Mitteln erreicht werden. Ansonsten droht ein Leistungsabbau bei den Schweizer Hochschulen. Wenn die Hochschulen die geforderten zusätzlichen Leistungen zur Entwicklung von Gesellschaft, Wirtschaft und Politik erbringen können sollen, ist ein reales Wachstum von jährlich 2,5% unabdingbar. Bei der Dimensionierung und Zuteilung einzelner Fördergefässe müs- sen die Mechanismen der Verteilung im Einklang mit den Zielen der BFI- Botschaft 2025–2028 stehen. Die abnehmende Gewichtung der Studie- renden der Fachbereiche II und III bei der Zuteilung der Mittel aus dem Bereich der Grundfinanzierung (15% bzw. 19% tiefer als in der BFI-Pe- riode 2017–2020) unterläuft das Ziel, den Bereich Mathematik, Informa- tik, Naturwissenschaft und Technik (MINT-Bereich) und den Bereich Medizin zu fördern und den Fachkräftemangel zu mildern. Der Kosten- deckung bei der Projektfinanzierung (Erhöhung der Mehrkosten für alle vom Schweizerischen Nationalfonds [SNF] und von der Kommission für Technologie und Innovation geförderten Projekte auf mindestens das Niveau der von der EU geförderten Projekte) und den substanziellen Teue- rungseffekten bei Bauvorhaben muss stärker Rechnung getragen werden. Die vorgesehenen Finanzmittel für Projekte der Schweizer Roadmap für Forschungsinfrastrukturen (vgl. unter sbfi.admin.ch/sbfi/de/home/ forschung-und-innovation/forschung-und-innovation-in-der-schweiz/ schweizer-roadmap-fuer-forschungsinfrastrukturen.html#861019851), die einem besonders kostenintensiven Bereich angehören (Art. 47 Abs. 3 HFKG), sind nicht ausreichend. Diese Projekte müssten mit kantonalen Mitteln querfinanziert werden. Die projektgebundenen Beiträge gemäss HFKG sind für die Pädagogischen Hochschulen die einzige Möglichkeit, um für eigene Projekte finanzielle Unterstützung vom Bund zu erhalten. Die geplante Reduktion dieser Mittel trifft die Pädagogischen Hochschu- len deshalb besonders stark und ist auch deshalb abzulehnen.
Innovationsförderung und Wissenschaftsdialog Die vorgesehene Kürzung im Bereich der Innovationsförderung steht im Widerspruch zu einer konstant hohen Nachfrage in diesem Bereich. Es muss geklärt werden, was potenzielle technologische Rückstände und der dokumentierte Rückgang der Aktivitäten in den Bereichen Forschung und Entwicklung für die kleinen und mittleren Unternehmen bedeuten. Angesichts von Vorbehalten gegenüber (neuen) Technologien in Teilen der Bevölkerung muss dem Wissenschaftsdialog eine grosse Bedeutung beigemessen werden. Zwar werden in der BFI-Botschaft verschiedent- lich entsprechende Bestrebungen erwähnt. Es ist jedoch zu prüfen, ob die Bemühungen für den Wissenschaftsdialog weiter verstärkt werden müssen.
Internationales Im Bereich der internationalen Zusammenarbeit möchte der Bund optimale Rahmenbedingungen schaffen. Budgetkürzungen bei Rahmen- bedingungen, die sich direkt auf den Ruf der Schweizer Hochschulen auswirken (SNF, Stipendien, Finanzierung internationaler Mobilitäts- und Kooperationsprogramme), sind zu vermeiden. Der Mehrwert von wei- teren Standorten von Swissnex (vgl. unter swissnex.org) innerhalb der EU ist hingegen fraglich, zumal Schweizer Hochschulen in der EU sehr gut vernetzt sind. Um den BFI-Bereich und die internationale Zusammen- arbeit zu stärken, wären diese Mittel an anderen Stellen effektiver in- vestiert (z. B. Stipendien, nachhaltige Finanzierung der internationalen Mobilität sowie Teilnahme an Europäischen Allianzen und SNF-Förder- gefässe). Die Assoziierung der Schweiz als vollständiges Mitglied am EU-Rah- menprogramm für Forschung und Innovation (vgl. unter sbfi.admin.ch/ sbfi/de/home/forschung-und-innovation/internationale-f-und-i-zusam- menarbeit/forschungsrahmenprogramme-der-eu.html) ist für den Hoch- schul- und Wirtschaftsstandort Schweiz zwingend. Bei einer Assoziierung sollten entsprechende Mittel durch einen zusätzlichen Kredit zur Verfü- gung gestellt werden. Die Schweizer Lösung für internationale Mobilität und Austausch ist unterfinanziert und es ist bereits heute nicht möglich, mit den Entwicklungen in der EU und weltweit Schritt zu halten. Die knappen Mittel sollen deshalb in die effektivsten Massnahmen investiert werden. Dabei muss eine nachhaltige Finanzierung der Schweizer Teil- nahme an Europäischen Hochschulallianzen gewährleistet werden (über die vier Projektjahre hinaus). Das Budget für die Mobilität von Einzel- personen und internationale Projekte in der Lehre soll entsprechend dem Bedarf und der Entwicklung erhöht werden.
II. Mitteilung an die Geschäftsleitung des Kantonsrates, die Mitglieder des Regierungsrates sowie an die Bildungsdirektion.
Vor dem Regierungsrat Die Staatsschreiberin:
Kathrin Arioli