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Strassen, Stäfa, 17 Seestrasse, Oberlandstrasse bis Mühlerain, Instandsetzung, gebundene Ausgabe

Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 20. November 2019

1068. Strassen (Stäfa, 17 Seestrasse, Oberlandstrasse bis Mühlerain,

Erwägungen

km 45.285–46.420; Instandsetzung, Ausgabenbewilligung) Die 17 Seestrasse in Stäfa ist ein Teilstück der Hauptverkehrsstrasse von Zollikon nach Rapperswil. Auf dem Abschnitt Oberlandstrasse bis Müh- lerain ist die Strasse in einem schlechten Zustand und muss zur Werterhal- tung und aus Gründen der Verkehrssicherheit instand gesetzt werden. Die Fahrbahn weist Spurrinnen, Risse, Ausbrüche sowie defekte Ab- schlüsse auf. Diese werden den geltenden Normen angepasst. Zudem zei- gen Kanal-TV-Aufnahmen, dass auf verschiedenen Abschnitten Strassen- entwässerungsleitungen, Schächte und Schachtarmaturen ersetzt werden müssen. Die bestehende Lichtsignalanlage Nr. 39 wird ersetzt und der entsprechende Knoten Seestrasse/Oberlandstrasse mit einer separaten Fahrradspur versehen. Zur Verbesserung der Fussgängersicherheit wer- den die Fussgängerübergänge gemäss der heute geltenden Norm ausge- baut. In Absprache mit der Sektion Betriebs- und Sicherheitsausrüstun- gen des Tiefbauamts wird die Strassenbeleuchtung teilweise erneuert und den heutigen Bedürfnissen angepasst. Des Weiteren ist der schadhafte Bachdurchlass beim «Zehntentrottenbach» zu ersetzen. Aufgrund der Schadenbilder und des Laborberichts wurde mit der Sek- tion Oberbau und Geotechnik des Tiefbauamts ein Sanierungsvorschlag ausgearbeitet. Diese Instandsetzung sieht im Wesentlichen folgende Massnahmen vor: – Fahrbahninstandsetzung (neue Trag-, Binder- und Deckschicht so- wie stellenweise Ersatz der Fundation); – Instandsetzung der Strassenentwässerung und Umrüstung auf Filter- säcke; – Ersatz der defekten Fahrbahnabschlüsse; – Verbreiterung bergseitiges Trottoir auf eine durchgehende Breite von 2 m; – Verbreiterung seeseitiges Trottoir betreffend Seeuferweg; – Anpassung von Fussgängerübergängen nach neuer Norm; – Vernetzung der Lichtsignalanlagen (LSA) mit neuem, durchgehendem Trassee; – Neubau der LSA Nr. 39 mit separater Fahrradspur; – Erneuerung der Strassenbeleuchtung; – Ersatz Bachdurchlass «Zehntentrottenbach».

Diese Strasseninstandsetzung wird in Abstimmung mit dem Neubau von Kanalisations- und Werkleitungen durch die Gemeinde Stäfa aus- geführt. Das Unterhaltsprojekt ist im Programm Verkehr und Infrastruktur 2020 enthalten. Die Kosten setzen sich gemäss Finanzplan vom 31. Oktober 2019 wie folgt zusammen: in Franken Erwerb von Grund und Rechten 20 000 Bauarbeiten 3 000 000 Nebenarbeiten 1 000 000 Technische Arbeiten 200 000 Total 4 220 000 Für die Verwirklichung des Vorhabens ist eine gemäss § 37 Abs. 2 lit. b des Gesetzes über Controlling und Rechnungslegung (LS 611) gebundene Ausgabe von Fr. 4 220 000 zulasten der Erfolgsrechnung, Konto 8400. 3141 0 80050, Staatsstrassenunterhalt (Objekt Nr. 84U-40316), zu bewilli- gen. Der Betrag ist im Budgetentwurf 2020 enthalten.

Dispositiv

Auf Antrag der Baudirektion beschliesst der Regierungsrat:

I. Für die Instandsetzung der 17 Seestrasse, Oberlandstrasse bis Müh- lerain in Stäfa, wird eine gebundene Ausgabe von Fr. 4 220 000 zulasten der Erfolgsrechnung der Leistungsgruppe Nr. 8400, Tiefbauamt, bewilligt.

II. Dieser Betrag wird nach Massgabe des Schweizerischen Baupreis- indexes gemäss folgender Formel der Teuerung angepasst: Bewilligte Ausgabe × Zielindex ÷ Startindex (Indexstand April 2019)

III. Mitteilung an die Finanzdirektion, die Volkswirtschaftsdirektion und die Baudirektion.

Vor dem Regierungsrat Die Staatsschreiberin:

Kathrin Arioli

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