Strassen, Bauma, 15 Steg-/Gublenstrasse, ausgangs Lipperschwändi bis innerorts Bauma, Strasseninstandsetzung, Vergabe
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 7. Februar 2018
107. Strassen (Bauma, 15 Steg-/Gublenstrasse, ausgangs Lipper
Erwägungen
schwändi bis innerorts Bauma, Strasseninstandsetzung, Vergabe Tiefbau- und Belagsarbeiten) Mit Beschluss Nr. 1149/2017 bewilligte der Regierungsrat für die Instand- setzung der 15 Steg-/Gublenstrasse, Gemeinde Bauma, eine gebundene Ausgabe von Fr. 5 500 000. Die Tiefbau- und Belagsarbeiten wurden gemeinsam mit der Wasser- versorgung Gemeinde Bauma ausgeschrieben. Für diese Arbeiten liegen aufgrund eines offenen Verfahrens sechs Angebote von Fr. 3 573 863.35 bis Fr. 4 180 370.20 vor. Wegen der Annahme der Initiative «Temporeduktion Seewadel» an der Gemeindeversammlung vom 11. Dezember 2017 kann der Teilabschnitt beim Weiler Seewadel nicht instand gesetzt werden. Der Vergabeanteil (Kanton Zürich) wurde um diese Kosten von Fr. 580 600.80 verkleinert. Aufgrund der Prüfung der Angebote anhand der Eignungs- und Zuschlagskriterien sind die Leistungen an die KIBAG Bauleistungen AG, Winterthur, zu vergeben. Die Gemeinde Bauma entscheidet ihrer- seits über ihren Vergabeanteil. Die Vertragssumme von Fr. 2 979 115.20 (Anteil Kanton Zürich) gemäss Angebot vom 15. Dezember 2017 kann sich für Unvorhergesehenes und Regiearbeiten um rund 14% auf Fr. 3 400 000.00 erhöhen. Der Betrag ist durch die Ausgabenbewilligung gemäss RRB Nr. 1149/2017 gedeckt und im Budget 2018 enthalten. Den gesamten Rechnungsverkehr hat das Ob- jekt 84U-30593 aufzunehmen.
Dispositiv
Auf Antrag der Baudirektion beschliesst der Regierungsrat:
I. Die Tiefbau- und Belagsarbeiten für die Strasseninstandsetzung der 15 Steg-/Gublenstrasse in Bauma werden gemäss Angebot vom 15. De- zember 2017 zu Fr. 2 979 115.20 (Anteil Kanton Zürich) an die KIBAG Bauleistungen AG, Winterthur, vergeben. Die Vertragssumme kann sich für Unvorhergesehenes und Regiearbeiten um rund 14% auf 3 400 000.00 erhöhen.
II. Dieser Beschluss ist bis zur Veröffentlichung des Zuschlags auf simap.ch nicht öffentlich.
III. Mitteilung an den Gemeinderat Bauma, Dorfstrasse 41, Postfach 232, 8494 Bauma, sowie an die Volkswirtschaftsdirektion und die Baudirektion.
Vor dem Regierungsrat Die Staatsschreiberin:
Kathrin Arioli