Schwerpunkte in der Strafverfolgung 2012-2015, Berichterstattung; Schwerpunktbildung in der Strafverfolgung 2015-2018, Festlegung
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 18. November 2015
1081. Berichterstattung zu den Schwerpunkten in der Strafverfolgung 2012–2015 und Schwerpunktbildung in der Strafverfolgung 2015–2018
Erwägungen
A. Schwerpunkte 2012–2015: Berichterstattung Der Regierungsrat hat gestützt auf § 115 Abs. 2 des Gesetzes über die Gerichts- und Behördenorganisation im Zivil- und Strafprozess (GOG) vom 10. Mai 2010 am 20. Juni 2012 die Schwerpunkte der Strafverfolgung für die Periode 2012–2015 bestimmt (RRB Nr. 659/2012). Gleichzeitig be- auftragte er die Direktion der Justiz und des Innern und die Sicherheits- direktion, dem Regierungsrat über die Umsetzung der Schwerpunkte Bericht zu erstatten. In RRB Nr. 659/2012 wurden für die Berichtsperiode folgende drei Schwerpunkte definiert, über die nachfolgend zu berichten ist: a) Para-Wirtschaftskriminalität b) Internetkriminalität c) Gewaltschutz und Gewaltbekämpfung a) Para-Wirtschaftskriminalität Zielsetzung Unter dem Begriff «Para-Wirtschaftskriminalität» (Para-WK) sind Verfahren zu verstehen, die auf der Schnittstelle der Zuständigkeit der Allgemeinen Staatsanwaltschaften und der Besonderen Staatsanwalt- schaft III liegen. Mit dem Projekt sollten Verbesserungsvorschläge hin- sichtlich einer effizienten Führung derartiger Verfahren erarbeitet wer- den. Im Projektauftrag war als Rahmenbedingung vorgegeben, dass die Einleitung der Vorverfahren im Sinne von Art. 300 StPO innert 60 Tagen nach Eingang der Anzeige erfolgen und der Abschluss der Vorverfahren in der Regel innert 20 Monaten ab Eingang der Anzeige vorliegen sol- len. Zudem sollten als Nebenziel Vorschläge für die fachliche Weiterbil- dung der mit Para-Wirtschaftsverfahren befassten polizeilichen und staats- anwaltschaftlichen Funktionäre entwickelt werden. Umsetzung Im Rahmen des Projektes wurde im Bereich der Para-Wirtschaftsstraf- verfahren ein standardisiertes Vorgehen entwickelt und im Zeitraum von Juli 2011 bis Oktober 2014 getestet. Aufgrund einer Vorprüfung durch die Staatsanwaltschaft III erfolgte die Zuteilung der möglichen Para-WK-
Fälle an Staatsanwältinnen und Staatsanwälte der Allgemeinen Staats- anwaltschaften und der Staatsanwaltschaft I, welche die Bearbeitung über- nahmen und dabei auf ein Coaching der Staatsanwaltschaft III zurück- greifen konnten. Während der Testphase wurden 56 Para-Wirtschaftsstrafverfahren iden- tifiziert, 28 Verfahren wurden wie folgt erledigt: sieben Rückübernahmen durch die Staatsanwaltschaft III zufolge Neubeurteilung als WK-Ver- fahren (25%), neun Nichtanhandnahmen (32,1%), zwei Sistierungen (7,1%), sieben Einstellungen (25%), 2 Strafbefehle (7,1%) und eine An- klage (3,6%). Ende 2014 waren noch 28 Verfahren pendent. Ab Frühjahr 2012 fanden halbjährliche Weiterbildungsveranstaltun- gen statt. Der gegenseitige Austausch zwischen Staatsanwältinnen und Staatsanwälten der Allgemeinen Staatsanwaltschaften, der Staatsanwalt- schaft III und der weiteren Besonderen Staatsanwaltschaften wurde in internen Umfragen positiv bewertet. Auf Januar 2015 passte die Oberstaatsanwaltschaft die «Richtlinie Para- Wirtschaftskriminalitäts-Fälle» unter anderem dahingehend an, dass die Schnittstellen zwischen den Allgemeinen Staatsanwaltschaften und der Staatsanwaltschaft I einerseits und der Staatsanwaltschaft III anderseits vermindert wurden. Sodann bezeichnete die Staatsanwaltschaft III eine Anzahl Coaches, um die Para-WK-Staatsanwältinnen und -Staatsan- wälte bei Bedarf sofort unterstützen zu können. Erkenntnisse Der mehrjährige Versuch und die am 1. Januar 2015 in Kraft getretene Fassung der «Richtlinie Para-Wirtschaftskriminalitäts-Fälle» haben noch nicht zum angestrebten Erfolg geführt. Soweit ein Coaching angefordert wurde, beschränkte sich dieses meist auf die Startsitzung. Deshalb kam der angestrebte Knowhow-Austausch nur mangelhaft zum Tragen. Eine eigentliche Teambildung von Para-WK-Staatsanwältinnen und -Staats- anwälten und Coaches gelang nicht. Für die Polizei verursachte das Ver- suchsverfahren einen Mehraufwand, da die Para-WK-Staatsanwältinnen und -Staatsanwälte mehr Aufgaben delegierten, als dies bei den Staats- anwältinnen und Staatsanwälten der Staatsanwaltschaft III der Fall ist. Ausserdem wurde seitens der Polizei die fehlende fachliche Spezialisie- rung der Para-WK-Staatsanwältinnen und -Staatsanwälte festgestellt. Eine positive Wirkung des Para-WK-Vorgehens war seitens der Polizei nicht festzustellen. Die Auswertung des Versuchs ergab keine Qualitätsstei- gerung. Von den insgesamt 56 dem Projekt zugewiesenen Verfahren war Ende 2014 die Hälfte der Untersuchungen erledigt, wobei lediglich drei Untersuchungen zu Sanktionen führten (eine Anklage mit Schuldspruch und zwei Strafbefehle). Insgesamt wurden vier von fünf als Para-WK- Fall bezeichnete Verfahren nicht anhand genommen, eingestellt oder von der Staatsanwaltschaft III zurückübernommen.
Somit wurde das Erfordernis der gleichzeitig fachkompetenten und zeitgerechten Führung und Erledigung von Verfahren der Para-Wirt- schaftskriminalität nach wie vor nicht erreicht. Staatsanwaltschaft und Polizei wollen die Thematik im Rahmen eines neuen Schwerpunkts «Ver- mögenskriminalität» weiterverfolgen. b) Internetkriminalität Zielsetzung Die Kriminalität hat vor dem neuen Medium Internet nicht haltge- macht. Es braucht Methoden und Techniken zur Aufdeckung von Delik- ten, die mithilfe des Internets begangen werden. Gleiches gilt für die re- pressive Bekämpfung der Internetkriminalität und für die fachkundige Sicherung und Auswertung elektronisch gespeicherter Daten bei Straf- taten aller Art (Spuren- und Beweissicherung). Um neue Ansätze zu ent- wickeln, wurde das Thema bereits in der Periode 2009–2012 zu einem Schwerpunkt der Strafverfolgung erklärt. Das entsprechende Projekt- team erarbeitete in der Folge ein Konzept, das Anfang 2011 von der Di- rektion der Justiz und des Innern und der Sicherheitsdirektion bewilligt wurde. Bestandteil bildete insbesondere die Schaffung eines gemeinsa- men Kompetenzzentrums Cybercrime von Justiz und Polizei. Umsetzung Das Kompetenzzentrum Cybercrime nahm Ende 2013 in der Militär- kaserne in den Räumlichkeiten der Kantonspolizei die Arbeit auf. Die vom Regierungsrat für die erste Umsetzungsphase vorgesehenen Mit- arbeitenden wurden angeworben (vier Mitarbeitende der Staatsanwalt- schaft, neun Mitarbeitende der Kantonspolizei und zwei Mitarbeitende der Stadtpolizei Zürich, Letztere einstweilen befristet bis Frühjahr 2016). In den beiden Versuchsjahren gingen im Kompetenzzentrum während des Jahres 2013 insgesamt 172 Anzeigen und 2014 insgesamt 245 Anzeigen ein; weitere Anzeigen (2013: 40; 2014: 20) gingen zusätzlich bei anderen Staatsanwaltschaften ein. Aus diesen Verfahren ergaben sich 2013 insge- samt zehn Anklagen und acht Strafbefehle. 2014 wurden bei 265 Eingän- gen insgesamt fünf Anklagen erhoben und acht Strafbefehle erlassen. Dies belegt, dass es gut gelungen ist, komplexe Verfahren zur Aufdeckung von Internetkriminalität zu führen. Erkenntnisse Beim vorliegenden Entwicklungsprojekt ging es in erster Linie um neue Methoden der Ermittlung und Strafverfolgung. Grundsätzlich hat sich die Schaffung eines Kompetenzzentrums als erfolgreich erwiesen. Die In- ternetkriminalität als Erscheinungsform entwickelt und verändert sich und stellt die Strafverfolgung vor steigende Herausforderungen. Allein schon der gegenwärtige Personalbestand ist nicht ausreichend, sondern
muss erhöht werden, damit auch wirklich komplexere Verfahren bewäl- tigt werden können. Entsprechend dem Beschluss des Regierungsrates zur Bekämpfung der Computerkriminalität muss der personelle Aufwuchs bei den Strafverfolgungsbehörden vorangetrieben werden. Dabei bedarf die Frage, welche Schritte der Bund aufgrund der vom Bundesgericht aufgeworfenen Frage einer Bundeszuständigkeit für Internetkriminali- tätsfälle in den nächsten Jahren allenfalls unternehmen wird, der vertief- ten Abklärung. Heute ist der Kanton Zürich der bisher einzige Kanton, der ein Kompetenzzentrum führt. Es ist aus sachlichen und finanziellen Überlegungen gewinnbringend, eine Zusammenarbeit mit anderen Kan- tonen und dem Bund anzustreben. Weitere personelle Mittel sind auch erforderlich, um das ursprünglich ebenfalls vorgesehene Monitoring, also die proaktive Fahndung im Internet, aufnehmen zu können; die notwen- dige Hard- und Software ist beschafft, das erforderliche Fachwissen und die Vorgehensweisen ist erworben bzw. entwickelt worden. Die grösste Herausforderung besteht im Übrigen aber darin, dass in naher Zukunft kaum mehr Ermittlungen ohne entsprechende IT-Kenntnisse und -Mit- tel denkbar sind. Dringend erforderlich sind die weitere Schulung sämt- licher Ermittelnden in Bezug auf IT-Ermittlungen und die drastische Stei- gerung der Kapazitäten in der Datensicherstellung und -auswertung; be- züglich beider Gesichtpunkte sind neue Lösungsansätze zu suchen. c) Gewaltschutz und Gewaltbekämpfung Zielsetzung In der Berichtsperiode galt es, durch geeignete Massnahmen Einwoh- nerinnen und Einwohner ebenso wie Mitglieder von Behörden und Ins- titutionen betreffend Beobachtungen und Feststellungen über auffällige Personen und mögliche bevorstehende Gewaltdelikte zu sensibilisieren und zu entsprechenden frühzeitigen Anzeigen zu ermutigen. Mit dem Ziel, durch (Früh-)Erkennung von Eskalationspotenzial schwere Straf- taten zu verhindern, sollte die behörden- und fachstellenübergreifende interdisziplinäre Zusammenarbeit für ein Gefahrenmanagement über- prüft, gefördert und institutionalisiert werden. Die rechtlichen Rahmen- bedingungen für die Zusammenarbeit durch die gemeinsame Informa- tionsbeschaffung waren zu prüfen. Angestrebt werden sollte weiter die Schaffung eines Fachgremiums für Ad-hoc-Gefährlichkeitsbeurteilungen bei ernsthaften und dringenden Gefährdungen mit Vertretungen der Staatsanwaltschaften, der Polizei und der Psychiatrischen Institutionen. Schliesslich war es das Ziel, die Staatsanwaltschaften, insbesondere die für Gewaltdelikte zuständige Staatsanwaltschaft IV, möglichst früh in Ge- waltschutzfälle einzubinden. Die verschiedenen Themen wurden unter Leitung des Chefs der Präventionsabteilung der Kantonspolizei bearbei- tet und koordiniert.
Umsetzung Es wurden sieben Teilprojekte (TP) gebildet, die zu folgenden Ergeb- nissen führten: – Fachgremium für interdisziplinäre (Ad-hoc-)Gefährlichkeitsbeurtei- lungen (TP 1): Unter der Leitung des Leitenden Staatsanwaltes Ulrich Weder, Staatsanwaltschaft IV, wurde ein Konzept für die Schaffung und den Betrieb eines Fachgremiums für (Ad-hoc-)Gefährlichkeitsbe- urteilungen erstellt und umgesetzt. In diesem Gremium haben die Ver- treterinnen und Vertreter folgender Behörden Einsitz genommen: Staatsanwaltschaft IV für Gewaltdelikte, Fachstelle Forensic Assess- ment, Kindes- und Erwachsenenschutzbehörden, Fachstellen Gewalt- schutz bzw. Bedrohungsmanagement, Ermittlungsdienste der Kantons- polizei Zürich sowie der Stadtpolizeien Zürich und Winterthur. Das Fachgremium hat sich sehr bewährt als Teil der Aufbaustruktur des Kantonalen Bedrohungsmanagements. – Vernetzung der Bezirke (TP 2): Für den Aufbau des Netzwerks wur- den 2014 an zahlreichen Veranstaltungen Vertreterinnen und Vertreter von Gemeinden, Behörden und Institutionen über das Kantonale Be- drohungsmanagement informiert. Bis zum Jahresende haben sich die Gemeinden des Kantons, sämtliche Kreise der Kindes- und Erwach- senenschutzbehörden, die Beratungsstellen für Betroffene von Häus- licher Gewalt sowie die Stadtverwaltung Winterthur mit der Nennung von Ansprechpersonen dem Netzwerk angeschlossen (rund 200 Per- sonen). Die Ansprechpersonen werden in ihren Institutionen erste Auf- gaben bei Gefährlichkeitseinschätzungen von bedrohlichem Verhal- ten übernehmen sowie als Bindeglieder zur Polizei vor Ort und den Fachstellen Gewaltschutz bzw. Bedrohungsmanagement wirken. – Vernetzung innerhalb der Kantonalen Verwaltung (TP 3): Sämtliche Ämter der kantonalen Verwaltung werden in den Aufbau des Netz- werks einbezogen. Nebst den bereits eingebundenen Kindes- und Er- wachsenenschutzbehörden sind als Nächstes Ansprechpersonen bei den Kinder- und Jugendzentren (kjz) zu bezeichnen. – Handbuch Bedrohungsmanagement (TP 4): Der Leitfaden gilt als Kern- stück des Kantonalen Bedrohungsmanagements. Die erste Auflage liegt seit Anfang Dezember 2014 vor. – Jugend und Schulen (TP 5): Es wurden die Strukturen und Prozesse des Bedrohungsmanagements für den Bereich Jugend und Schulen erarbeitet, um ausgehend vom Leitfaden des Kantonalen Bedrohungs- managements ergänzend die jugendspezifischen Belange zu regeln. – Ausbildung Ansprechpersonen (TP 6): Am 30. Januar 2015 fand die erste Veranstaltung für die Einführung von Ansprechpersonen statt. Weitere Veranstaltungen wurden durchgeführt bzw. sind in Planung. – Häusliche Gewalt (TP 7): Die für das Kantonale Bedrohungsmana- gement festgelegten Vorgehensweisen gelten ausnahmslos auch für diesen Bereich.
Über die dargestellten sieben Teilprojekte hinaus wurden auf der Grundlage des Schlussberichts der Arbeitsgruppe «Mögliche Optimie- rungsmassnahmen im Rahmen von Häuslicher Gewalt» zwei weitere Massnahmen umgesetzt. Fachstelle Forensic Assessment (FFA Hotline): Die Psychiatrische Uni- versitätsklinik betreibt die Fachstelle Forensic Assessment, die wertvolle Unterstützung bei Gefährlichkeitseinschätzungen und Interventionsemp- fehlungen zugunsten von Polizei und Staatsanwaltschaften liefert. Ange- sichts der positiven Erfahrungen in der Praxis beschloss der Regierungs- rat am 28. Oktober 2015, die FFA vom Pilotprojekt in den Regelbetrieb überzuführen (RRB Nr. 1005/2015). ODARA (Screening-Instrument Häusliche Gewalt): Mit dem Projekt zur Evaluation des kanadischen Systems ODARA für den hiesigen Ein- satz wurde das Amt für Justizvollzug, Psychiatrisch-Psychologischer Dienst (PPD), beauftragt. Im Verlauf einer längeren Evaluations- und For- schungsphase durch den PPD wird das Risk-Assessment-Instrument ODARA angewendet. Erkenntnisse Das Projekt hat eine Sensibilisierung von Mitgliedern von Behörden und Institutionen bewirkt und manche Unsicherheiten im Umgang mit datenschutzrechtlichen Fragestellungen beseitigt. Die Schaffung der neuen Präventionsabteilung bei der Kantonspolizei hat die Bestrebungen mass- geblich unterstützt. In der Früherkennung wurde ein wegweisendes Kon- zept entwickelt, das es in enger Zusammenarbeit mit den Frontkräften ermöglicht, gefährdete Personen anzusprechen und dadurch heikle Situa- tionen zu entschärfen. Die vorliegende Art von Kooperation zwischen Justiz, Polizei und Forensik ist einmalig und hat Vorzeigecharakter.
B. Schwerpunkte für 2015–2018 Gemäss RRB Nr. 669/2012 gelten für die Festlegung von Schwerpunk- ten für die Strafverfolgung folgende Kriterien: Es handelt sich um eine neue Aufgabe der Strafverfolgung oder um eine Aufgabe, die auf neuen Wegen angegangen werden soll, die Zusammenarbeit der betroffenen Behörden ist zwingend nötig oder die Bereitstellung zusätzlicher Mittel unumgänglich. In der stetigen Verminderung der Anzahl Schwerpunkte von zuerst sieben auf zuletzt drei zeigt sich, dass nicht jedes neue Phä- nomen zu einem entsprechenden Schwerpunkt führen soll, kommt doch den Strafverfolgungsbehörden je ein Grundauftrag zu, der auch die Be- wältigung neuer Gefahren und Bedrohungen umfasst. In diesem Sinne sollten eher Aufgaben von grundsätzlicher Bedeutung für die Arbeit der Strafverfolgung insgesamt in Angriff genommen werden. Ausserdem sol-
len diejenigen Vorhaben, die sich nicht verwirklichen liessen, deren Ziele aber weiterhin verfolgt werden sollen, konsequenterweise weitergeführt werden. Dabei ist stets von der Vorgabe auszugehen, dass es sich um Ent- wicklungsprojekte handelt, die allenfalls einer Anpassung im Verlaufe des Projektes verlangen, um die ursprünglichen Ziele erreichen zu können. Oberstaatsanwaltschaft und Polizeikommando beantragen, in der nächs- ten Periode vier Schwerpunkte zu bearbeiten, die sich konsequent an den Legislaturzielen des Regierungsrates (vgl. Richtlinien der Regierungs- politik 2015–2019) orientieren. a) Gewaltprävention Der Schwerpunkt nimmt das Legislaturziel 1.1b auf, wonach die ge- waltorientierten Straftaten mit Präventionskonzepten und frühzeitiger Intervention zu verringern sind. Im Rahmen der Umsetzung des früheren Schwerpunktes «Gewalt- schutz und Gewaltbekämpfung» wurde ein Kantonales Bedrohungsma- nagement Anfang 2015 eingeführt. Mit der Einsetzung eines Fachgremi- ums für Ad-hoc-Gefährlichkeitsbeurteilungen ist seit Anfang Mai 2014 ein Gefäss für interdisziplinäre Einschätzungen durch die Polizei, Staats- anwaltschaften, Kindes- und Erwachsenenschutzbehörden und die foren- sische Psychiatrie eingerichtet worden. Zudem erbringt die Fachstelle Forensic Assessment (FFA) bei der Psychiatrischen Universitätsklink Zürich seit Anfang Februar 2014 im Rahmen eines Pilotprojekts wert- volle Leistungen für Polizei und Staatsanwaltschaften durch Gefährlich- keitseinschätzungen und Interventionsempfehlungen. Die Weiterführung der FFA im Regelbetrieb wurde vom Regierungsrat am 28. Oktober 2015 beschlossen (RRB Nr. 1005/2015). Verschiedene Gewalttaten in jüngerer Vergangenheit zeigen, dass die Umsetzung des Bedrohungsmanagements im Verbund der Behörden und Institutionen weitergehende Schritte erfordert. Die Stossrichtung ist eine mehrfache: Im Vordergrund stehen die Institutionalisierung des in- terdisziplinären Dialogs und die Schaffung von geeigneten Informations- plattformen, die einen regelmässigen Erfahrungsaustausch und stetigen Wissenstransfer sicherstellen; dazu kommt die Schulung von Behörden- mitgliedern (Beispiel Schutzpflichten gemäss Art. 5 Ziff. 1 lit. c EMRK; BGE 139 IV 125). Weiter sind neue Instrumente und Abläufe zu entwi- ckeln, anzuwenden und zu optimieren, so z. B. strafprozessuale Ersatz- massnahmen oder Präventionskonzepte für den Umgang mit psychisch auffälligen Personen. Die Abläufe bei den spezialisierten Fachstellen für Gewaltschutzfälle bei den verschiedenen Polizeikorps sind schrittweise zu harmonisieren. Schliesslich sollen frühzeitige therapeutische Ange-
bote und Nachbetreuungsmöglichkeiten geschaffen werden (Umsetzung von Empfehlungen der FFA u. a. zur weiteren Betreuung von Personen nach Entlassung aus fürsorgerischer Unterbringung). Die Projektleitung in diesem Schwerpunkt soll bei der Kantonspolizei liegen. b) Vermögenskriminalität In der aktuellen Legislaturplanung lautet die Zielsetzung (RRZ 1.1d) wie folgt: Präventive und repressive Bekämpfung der Vermögenskrimi- nalität mit innovativen Methoden. Diese Vorgabe soll mit einem zwei- geteilten Schwerpunkt angepeilt werden. Einerseits soll das Thema «Para-Wirtschaftskriminalität» (Para-WK) – also Fälle von mittelschweren Wirtschaftsdelikten –, das in der vergan- genen Periode nicht zum Erfolg geführt werden konnte, weiterentwickelt werden. Dabei sind bewährte Elemente (z. B. namentliche Bezeichnung von Para-WK-Staatsanwältinnen und -Staatsanwälten, gemeinsame Un- tersuchungsplanung und gemeinsame Fortbildungsveranstaltungen) wei- terzuführen und gleichzeitig neue Lösungsansätze zu suchen. Die Pro- jektleitung im Thema Para-WK wird bei der Oberstaatsanwaltschaft liegen. Anderseits soll der betrügerische Missbrauch von Kapitalgesellschaf- ten bekämpft werden, der von bestimmten Tätergruppierungen offen- sichtlich systematisch betrieben wird und der nach einem vernetzten Vorgehen ruft. Es wurde festgestellt, dass kantonsübergreifende, pro- fessionelle Systeme zur «Entsorgung» von überschuldeten Kapitalge- sellschaften entwickelt wurden. Das Vorgehen ist im Wesentlichen fol- gendes: Kleinunternehmer zahlen systematisch bestimmte Schulden nicht (namentlich Steuern und Sozialversicherungsbeiträge), übertragen dann das Unternehmen auf eine neue Gesellschaft und verbrauchen die ver- bleibenden Aktiven der alten Gesellschaft (erste Täterebene). Dann wen- den sie sich an einen Treuhänder (zweite Täterebene), der einen soge- nannten «Firmenbestatter» (dritte Täterebene) vermittelt, der sich da- für bezahlen lässt, dass er die überschuldete Gesellschaft übernimmt und sich als einziges Organ im Handelsregister eintragen lässt, worauf er den Sitz in einen anderen Kanton verlegt und mit ähnlichen Aktivitä- ten weiter Spuren verwischt. In manchen Fällen werden die konkursreifen Gesellschaften zudem für Bestellungsbetrüge missbraucht. Aufgrund der bisherigen Erkenntnisse dürfte der jährliche volkswirtschaftliche Scha- den schweizweit im dreistelligen Millionenbereich liegen. Dieser Miss- brauch von Kapitalgesellschaften kann nur erfolgreich bekämpft werden, wenn gegen alle drei Ebenen der Tatbegehung koordiniert vorgegangen wird. Neben einer engen Zusammenarbeit unter den Strafverfolgungs- behörden sind auch Konkurs- und Handelsregisterbehörden auf die früh- zeitige Erkennung von Konkursverschleppungsdelikten zu sensibilisieren. Die Projektleitung in diesem Teilschwerpunkt ist durch die Kantonspoli- zei zu übernehmen.
c) Internetkriminalität Die verstärkte Bekämpfung der Internetkriminalität entspricht eben- falls einem Legislaturziel des Regierungsrates (RRZ 1.2a). Die Schaf- fung des Kompetenzzentrums Cybercrime, bei dem Staatsanwaltschaf- ten und Polizei eng zusammenarbeiten, um hochkomplexe Fälle lösen zu können, hat sich bewährt, können doch damit neue Ansätze für Ermitt- lung und Untersuchung erprobt und verbessert werden. Die personelle Ausstattung des Zentrums muss weiter vorangetrieben werden. Inzwi- schen hat sich bestätigt, dass die Kriminalität im Internet eine der gros- sen Herausforderungen für die Strafverfolgung darstellt und dass damit zu rechnen ist, dass in Zukunft die überwiegende Mehrheit von Strafta- ten irgendwelche Berührungspunkte mit Internettechnologie aufweisen. Eine erfolgreiche Ermittlungsarbeit wird somit im Regelfall nicht ohne ein gewisses IT-Knowhow auskommen. Ein spezialisiertes Ermittlungs- zentrum, wie es Staatsanwaltschaften und Polizei aufgebaut haben und unbedingt weiter ausbauen wollen, kann für sich allein die Aufgaben nicht bewältigen. Die Polizei steht vor der Herausforderung, parallel dazu die Kompetenzen zur Sicherstellung und Auswertung von Daten- trägern («digital forensic») erheblich zu erweitern, was nur mit einer per- sonellen Verstärkung möglich ist. Gleichzeitig geht es darum, die Fähig- keit zur Ermittlung von einfacheren Internetkriminalitätsfällen auszu- bauen, um so das spezialisierte Kompetenzzentrum von einfacheren Fäl- len zu entlasten. Parallel dazu müssen auf gesamtschweizerischer Ebene Diskussionen über die zukünftige Aufgabenteilung Bund und Kantone geführt werden, sind doch Bestrebungen im Gange, die Bekämpfung der Internetkriminalität auf Bundesebene konzeptionell neu auszurichten. In mehrfacher Hinsicht ist somit das ursprüngliche Konzept der letzten Phase anzupassen und die Bekämpfung der Internetkriminalität unter Berücksichtigung der gegenwärtigen Herausforderungen in verstärkter Weise mit noch mehr personellen Mitteln weiterzuführen. Die Projektlei- tung bei der Umsetzung dieses Schwerpunktes soll durch die Oberstaats- anwaltschaft und die Kantonspolizei gemeinsam verantwortet werden. d) Zusammenarbeit der Strafverfolgungsbehörden Die Optimierung der Zusammenarbeit zwischen allen Strafverfolgungs- behörden stellt für den Regierungsrat einen Bestandteil der Legislatur- ziele dar (RRZ 1.2e). Eine Weiterentwicklung der gut funktionierenden Zusammenarbeit von Staatsanwaltschaften und Polizei ist angesichts neuer Mittel und Möglichkeiten sinnvoll. In erster Linie drängen sich Schritte in Bezug auf durchgängige Arbeitsprozesse auf, wobei zunehmend auf elektronisch unterlegte Abläufe in den Verfahren selber abzustellen ist. Darüber hinaus lässt sich auch eine zunehmend effizientere und ko- ordinierte Steuerung der Ressourcen zur Strafverfolgung ermöglichen
und eine Überprüfung der Wirkung der Strafverfolgung gewährleisten. Sodann erlauben die neuen Analysemittel verschiedene Möglichkeiten zur vorausschauenden Schwerpunkts- und Aktionsbildung, was vermehrt auch für den Entscheid über den Mitteleinsatz genützt werden soll. Der vorliegende Schwerpunkt soll in mehrfacher Hinsicht einen Mehrwert bringen. Einerseits sollen unter Federführung der Polizei die bestehenden poli- zeilichen Analysemöglichkeiten und Lagebilder für die Zwecke der Staats- anwaltschaften ausgebaut und für deren Steuerungsbedürfnisse ausgerich- tet und diesen zur Verfügung gestellt werden. Die Oberstaatsanwaltschaft verspricht sich von einem detaillierteren Lagebild in verschiedenen De- liktsphänomenen einen konkreten Mehrwert in Bezug auf die Schwer- gewichtsbildung. Die Projektleitung in diesem Thema wird von der Kan- tonspolizei übernommen. Anderseits hat die Polizei das Bedürfnis, seitens der nachgelagerten Instanzen Staatsanwaltschaften und Gerichte eine systematische Rück- meldung über die Qualität der polizeilichen Arbeit zu erhalten, die er- lauben würde, entsprechende Steuerungsmassnahmen zur eigenen Ver- besserung einzuleiten (Stichworte: Qualitätssicherung und Wirkungs- prüfung). Dieses Bedürfnis ist umso ausgewiesener, je komplexer und aufwendiger die Verfahren sind. Hier will die Oberstaatsanwaltschaft nach entsprechenden neuen Vorgehensweisen suchen. Als drittes Teilproblem wird zudem noch zu prüfen sein, ob die in der Zusammenarbeit der Staatsanwaltschaft III mit der Kantonspolizei Zürich eingerichtete gemeinsame schriftliche Untersuchungsplanung in allen- falls modifizierter Form für weitere Bereiche der Strafverfolgung einge- führt werden soll. Dieses Thema soll in enger Zusammenarbeit zwischen Oberstaatsanwaltschaft und Kantonspolizei einer Lösung zugeführt wer- den.
Auf Antrag der Direktion der Justiz und des Innern und der Sicherheitsdirektion
Dispositiv
beschliesst der Regierungsrat:
I. Von der Berichterstattung über die Umsetzung der Schwerpunkte für die Strafverfolgung der Oberstaatsanwaltschaft und der Kantonspoli- zei von 2012 bis 2015 wird Kenntnis genommen.
II. Für die Oberstaatsanwaltschaft und die Kantonspolizei werden für 2015–2018 folgende Schwerpunkte festgelegt: a. Gewaltprävention b. Vermögenskriminalität c. Internetkriminalität d. Zusammenarbeit der Strafverfolgungsbehörden
III. Die Direktion der Justiz und des Inneren und die Sicherheits- direktion werden beauftragt, die in den Erwägungen festgelegten Schwer- punkte für 2015–2018 umzusetzen und dem Regierungsrat bis Anfang 2019 Bericht zu erstatten.
IV. Mitteilung an die Mitglieder des Regierungsrates sowie an die Direk- tion der Justiz und des Innern und die Sicherheitsdirektion.
Vor dem Regierungsrat Der Staatsschreiber:
Husi