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Anfrage Simon Vlk, Uster, betreffend Bahnunterführung Winterthurerstrasse Uster – Quo Vadis?, Beantwortung

Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich KR-Nr. 207/2023

Sitzung vom 20. September 2023

1083. Anfrage (Bahnunterführung Winterthurerstrasse Uster – Quo Vadis?) Kantonsrat Simon Vlk, Uster, hat am 5. Juni 2023 folgende Anfrage ein­ gereicht: Die fehlende Bahnunterführung Winterthurerstrasse und die damit einhergehenden langen Wartezeiten an der dortigen Bahnschranke ste­ hen für viele Ustermerinnen und Ustermer nach wie vor ganz oben auf deren lokale Sorgenbarometer. Das zeigt sich u. a. darin, dass das Thema in den letzten Monaten regelmässig in lokalen Zeitungen aufgenommen wurde, und auch in der der lokalen Politik wurde die Unterführung mehr­ fach in Form von Anfragen aufgegriffen. Es wird darauf verzichtet, dem Regierungsrat die bereits bestens bekannte, langjährige Vergangenheit des Projekts Bahnunterführung Winterthurerstrasse nochmals im Detail auszuführen. Ein Teil des Problems bildet nach Auffassung des Unterzeichners die ungenügende Informationsstrategie seitens Kanton bezüglich Projekt­ verlauf. Nur mit grossem Aufwand konnten die öffentlich zur Verfügung stehenden Informationen beschafft werden. Dabei stellte sich erfreu­ licherweise heraus, dass das Vorprojekt bereits (nahezu) abgeschlossen ist und auch die Kosten grösstenteils ermittelt worden sind. Leider wurde jedoch auch ersichtlich, dass wesentliche Punkte, wie der «Kostenteiler» zwischen Kanton und BAV/SBB oder auch, ob das Projekt nach Strassen- oder Eisenbahnrecht ausgeführt wird, nach wie vor nicht geklärt sind trotz anderslautendem Zeitplan seitens Regierungsrat. Dies lässt befürchten, dass es zu weiteren Projektverzögerungen kommt. In diesem Zusammenhang bitte ich den Regierungsrat um die Be­ antwortung folgender Fragen:

Erwägungen

1. In der Antwort des Regierungsrates auf die Einzelinitiative KR- Nr. 306/2020 heisst es: «Die Ergebnisse sollen Ende 2022 vorliegen […], die Kosten ermittelt und der Kostenteiler zwischen SBB, Kanton und Stadt Uster vereinbart sein.» Ist es korrekt, dass der Kostenteiler, nach wie vor offen ist, obwohl wir uns bereits im Juni 2023 befinden? Falls ja, was hat die Verzögerung verursacht? Wann darf mit einer Einigung gerechnet werden?

2. Seitens SBB heisst es: «Als nächstes folgt die Bauplanung (Phase Bauprojekt). Die weitere Projektierung der Bahnunterführung […] setzt die Finanzierung der Folgephase voraus.» Ist es korrekt, dass die Planung der Unterführung aktuell nicht weitergeführt wird auf­ grund der noch offenen Finanzierung der Folgephase? Wie beurteilt der Regierungsrat diesen Umstand in Bezug auf eine baldige Lösungs­ findung zugunsten der betroffenen Bevölkerung?

3. Gemäss SBB sind die Kosten für die Bahnunterführung Winterthurer­ strasse bereits grösstenteils ermittelt: Wie hoch sind diese und wie setzen sich die Kosten zusammen?

4. Wie sieht der weitere Planungsverlauf aus für die Unterführung und auf welchen Zeitpunkt hin darf die Ustermer Bevölkerung, nach ak­ tuellem Wissenstand, auf den ersten Spatenstich respektive auf die Eröffnung der Unterführung hoffen?

5. Hat der Regierungsrat Verständnis für den «Frust» vieler Ustermer/ innen bezüglich der langjährigen Wartezeit für die Planung der Bahn­ unterführung und/oder verspürt er gar ein gewisses «Bedauern», dass diese so lange auf sich warten lässt?

Dispositiv

Auf Antrag der Baudirektion beschliesst der Regierungsrat:

I. Die Anfrage Simon Vlk, Uster, wird wie folgt beantwortet: Zu Frage 1: Der Kostenteiler zwischen Bund und Kanton ist noch nicht geklärt. Die Verhandlungspositionen der Parteien liegen noch auseinander. Die Verhandlungen sind zum jetzigen Zeitpunkt noch am Laufen. Der Re­ gierungsrat wird informieren, sobald die Verhandlungen abgeschlossen sind. Zu Frage 2: Zwischen den Parteien herrscht Einigkeit darüber, dass die unter­ schiedlichen Auffassungen über die Finanzierungspflicht nicht zu Pro­ jektverzögerungen führen dürfen. Der Regierungsrat hat aus diesem Grund mit Beschluss Nr. 1036/2023 eine Vereinbarung mit den Schwei­ zerischen Bundesbahnen (SBB) genehmigt und sich verpflichtet, die Projektierungskosten bis und mit Plangenehmigung vorzufinanzieren.

Zu Frage 3: Im Rahmen des Vorprojekts haben die SBB die Kosten der Unter­ führung Winterthurerstrasse auf 42 Mio. Franken beziffert. Davon sind bei einer Kostengenauigkeit von ±20% rund 5 Mio. Franken für Hono­ rare, 5 Mio. Franken für Land- und Rechtserwerb, 27 Mio. Franken für Baukosten, 1 Mio. Franken für Bahntechnik und 4 Mio. Franken für Unvorhergesehenes veranschlagt. Zu Frage 4: Das Projekt soll voraussichtlich 2024 öffentlich aufgelegt werden, die weiteren Termine hängen davon ab, welche Rechtsbehelfe und Rechts­ mittel gegen das Projekt erhoben werden. Verläuft das Projekt plange­ mäss, könnte die Unterführung in den Jahren 2031 bis 2032 eröffnet werden. Damit der Strassenverkehr in Uster nicht schwerwiegend be­ einträchtigt wird, muss die Eröffnung in jedem Fall vor der Taktver­ dichtung der S-Bahn 2037 erfolgen. Zu Frage 5: Die Entwicklung der Stadt Uster ist für den Kanton von grosser Be­ deutung. Durch den geplanten SBB-Doppelspurausbau Uster–Aathal bzw. aufgrund der Taktverdichtung der S-Bahn wird sich die Stausitu­ ation für den Strassenverkehr an den Bahnschranken in Uster ab 2037 weiter verschärfen, weshalb die Dringlichkeit für den Bau einer niveau­ freien Kreuzung zwischen Strasse und Schiene an der Winterthurer­ strasse gegeben ist. Schon seit Langem ist der Kanton deshalb in enger Abstimmung mit der Stadt Uster an der Planung einer entsprechenden Lösung, weshalb das Projekt «Uster West» im kantonalen Richtplan festgesetzt und der entsprechende Verpflichtungskredit am 22. Oktober 2012 vom Kantonsrat bewilligt wurde. Die Siedlungsentwicklung der Stadt Uster wurde folglich im Bereich Uster West auf diese neue Linien­ führung ausgerichtet und der Bau einer Unterführung aus diesem Grund nicht weiterverfolgt. Aufgrund verschiedener Rekursentscheide beschloss der Regierungs­ rat im September 2020 jedoch, das Projekt «Uster West» nicht mehr weiter zu verfolgen und stattdessen alternative Lösungen zu suchen. Bereits damals zeichnete sich ab, dass im Rahmen des geplanten Doppel­ spurausbaus Uster–Aathal und den sich dadurch ergebenden längeren Barrierenschliesszeiten der Bau einer Unterführung an der Winterthurer­ strasse eine naheliegende Lösung sein könnte. Dies hat sich in den wei­ teren Planungen bestätigt.

Es ist unbestritten, dass die Planungs- und Genehmigungsverfahren bis zur Realisierung von Bahn- und Strasseninfrastrukturen viel Zeit benötigen. Hinzu kommen vorliegend die langjährige Projektgeschichte und die ursprüngliche Ausrichtung der Siedlungsentwicklung auf das Projekt «Uster West». Vor diesem Hintergrund ist es nachvollziehbar, dass sich die Planungsdauer und die Umsetzung verzögern. Unabhängig von der Planungsdauer bleibt es das Ziel, in Zusammenarbeit mit allen Beteiligten eine gute und bewilligungsfähige Lösung zu finden. Dafür setzt sich der Kanton im Rahmen seiner Möglichkeiten ein.

II. Mitteilung an die Mitglieder des Kantonsrates und des Regierungs­ rates sowie an die Baudirektion.

Vor dem Regierungsrat Die Staatsschreiberin: Kathrin Arioli

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