Anfrage Claudio Schmid, Bülach, betreffend Institut für Medizinische Mikrobiologie, Beantwortung
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich KR-Nr. 175/2014
Sitzung vom 22. Oktober 2014
1085. Anfrage (Institut für Medizinische Mikrobiologie) Kantonsrat Claudio Schmid, Bülach, hat am 7. Juli 2014 folgende Anfrage eingereicht: Im Akademischen Bericht 2011 des Instituts für Medizinische Mikro- biologie (IMM) wird festgehalten, dass die ausserordentliche wissenschaft- liche Leistungsfähigkeit des IMM dadurch zum Ausdruck kommt, dass der Institutsleiter Prof. Dr. Erik C. Böttger der meistzitierte Wissenschaftler und weltweit einflussreichste Mikrobiologe der letzten 20 Jahre ist (www. isihighlycited.com). Die im Oktober 2006 von auswärtigen Experten durchgeführte Evaluation des Instituts weist auf die baulichen Mängel am IMM hin und kommt zu folgendem Schluss: «Erhalt und Weiterent- wicklung der erfolgsorientierten Forschung, Lehre und Diagnostik am IMM setzen eine adäquate, räumlich und labortechnisch zeitgemässe Aus- stattung voraus. Diese Bedingung ist jedoch – mit Ausnahme der Labo- ratorien der Sicherheitsstufe 3 – schon seit Jahren nicht mehr gegeben. Es ist vor dem Hintergrund der mehr als mangelhaften baulichen Gege- benheiten bemerkenswert, dass die hohe Qualität der Institutsleistun- gen in den vergangenen Jahren überhaupt erbracht werden konnte.» Im Akademischen Bericht 2012 des Instituts für Medizinische Mikrobiolo- gie (IMM) wird ausgeführt: «Die problematische bauliche Situation des IMM hat mittlerweile ein derart gravierendes Ausmass angenommen, dass das Institut in seiner Existenz bedroht ist. Die schwerwiegenden Versäumnisse und Fehlleistungen der vorgesetzten Stellen haben zu einer völligen Planungsunsicherheit geführt – auf dieser Basis lässt sich ein modernes, der Exzellenz verpflichtetes Institut kaum führen. Die Uni- versitätsleitung ist gefordert einen Ausweg aus dieser Krise aufzuzeigen.» Ähnliches steht im Akademischen Bericht 2013 des Instituts für Medi- zinische Mikrobiologie (IMM). Ebenfalls im Jahr 2006 wurde von ausländischen Experten das Medi- zinhistorische Institut und Museum gemäss den gesetzlichen Vorgaben von drei ausländischen Experten evaluiert. Im Akademischen Bericht 2006 des Medizinhistorischen Instituts und Museum wird von Prof. Dr. Rüttimann festgehalten, dass hinsichtlich Personal und Mittel eine pre- käre Situation vorliegt und nach den Worten eines Wiener Professors schwimme die Zürcher Medizingeschichte unter Wasser. Prof. Rüttimann
forderte mehr personelle und finanzielle Mittel für die Konservierung, Inventarisierung, Katalogisierung und Restaurierung der Objektsamm- lung. Gleiches wiederholte er in den Akademischen Berichten 2007 und 2008. Der Rektor und der zuständige Prorektor reagierten nicht. In einem Protokoll vom 23. November 2007 wurde von Rektor, Pro- rektor und Dekan zwar die «ungenügende personelle und finanzielle Aus- stattung des Instituts» eingestanden, aber wörtlich festgehalten: «Die Vertreter der Universitätsleitung und der Dekan sind der Meinung, dass die Erfassung und Konservierung von Beständen und Sammlungen nicht über Bildungsgelder erfolgen sollte, sondern dass dafür Stiftungsgelder beansprucht werden müssten. Die Pflege und Erschliessung alter Be- stände sei eher eine Aufgabe des Staates als der Universität Zürich.» Erst als Prof. Mörgeli auf Befehl von Regierungsrätin Aeppli, wie die zuständige kantonsrätliche Kommission festgestellt hat, politisch moti- viert beseitigt worden war, hat die Universitätsleitung 1 Mio. Franken für die Objektsammlung bewilligt und zwar aus Bildungsgeldern, deren Sprechung 2007 nicht in Frage kam. Das politisch nicht im Rampenlicht stehende IMM wurde trotz ekla- tanter Nöte einmal mehr im Regen stehen gelassen und seine höchst- dringlichen Bedürfnisse wurden einmal mehr zurückgestellt. Das ist un- verständlich. Mit Flurin Condrau wurde 2011 eine Person zum Institutsdirektor be- rufen, der nicht einmal eine Habilitationsschrift verfasst hat und der bis heute noch nie einen Doktoranden zur erfolgreichen Promovierung be- gleitet hat. Kaum ein Jahr im Amt hatte er die Institutsleitung 2012 ab- gegeben. Kaum hatte er die Institutsleitung wieder übernommen, wurde sie ihm von der Universitätsleitung im Mai 2014 wieder entzogen. Ge- gen seine Stellvertreterin wurde durch die Staatsanwaltschaft Anklage wegen Amtsdelikten erhoben. Gegen Condrau läuft zurzeit eine Straf- untersuchung wegen Amtsdelikten im Kanton Zürich. Seit dem Amts- antritt von Flurin Condrau folgte Skandal auf Skandal. Und ausgerech- net hier werden Mittel freigegeben. Beim IMM sind keine akademischen Dünnbrettbohrer beschäftigt. Die wissenschaftliche Leistungsfähigkeit ist international anerkannt und über jeden Zweifel erhaben. Aber wieder unterlassen Dekan, Prorektor und Rektor die Sprechung der erforderlichen finanziellen Mittel. In diesem Zusammenhang wird der Regierungsrat um Beantwortung der folgenden Frage ersucht:
Erwägungen
1. Wann endlich werden die notwendigen Mittel für die bauliche Sanie- rung des IMM gesprochen?
Dispositiv
Auf Antrag der Bildungsdirektion beschliesst der Regierungsrat:
I. Die Anfrage Claudio Schmid, Bülach, wird wie folgt beantwortet: Zu Frage 1: Die Verbesserung der Infrastruktur des in der Gloriastrasse 30 und 32 untergebrachten Instituts für Medizinische Mikrobiologie (IMM) ist vor- dringlich. In den vergangenen Jahren wurden verschiedene Projekte in diesem Zusammenhang geprüft. Dabei hat sich gezeigt, dass das Pla- nungs- und Baurecht und die damit verbundenen Auflagen sowie die An- forderungen des Denkmalschutzes in der bestehenden Gebäudesubs- tanz keine sinnvollen und finanziell vertretbaren Lösungen erlauben. Bevor die Erneuerung der Infrastruktur im Hochschulgebiet Zent- rum umgesetzt werden kann, sind deshalb vorgängig die entsprechen- den planungsrechtlichen Grundlagen zu schaffen. Im «Masterplan Hoch- schulgebiet Zentrum 2014» (RRB Nr. 679/2014) hat der Regierungsrat die Nutzung für Universität, Universitätsspital und ETH Zürich festgelegt. Davon ist auch das IMM mit der Liegenschaft Gloriastrasse 30 und 32 betroffen. Gestützt auf den Masterplan soll dem Kantonsrat in den nächs- ten Monaten eine Änderung des Richtplans beantragt werden. Bis zur Sanierung bzw. bis zu einem Neubau wurden dem IMM zusätz- liche Flächen in der benachbarten Liegenschaft an der Gloriastrasse 30 zur Verfügung gestellt. Da das Gebäude an der Gloriastrasse 32 aus feuer- polizeilichen Gründen in den nächsten Jahren ausser Betrieb genommen werden muss, soll für das IMM ein Provisorium auf dem Gelände der Gloriastrasse 30 und 32 errichtet werden. Das Baubewilligungsverfah- ren dafür wurde bereits eingeleitet.
II. Mitteilung an die Mitglieder des Kantonsrates und des Regierungs- rates sowie an die Bildungsdirektion.
Vor dem Regierungsrat Der Staatsschreiber: Husi