Nationalstrassen, Mäharbeiten auf den Nationalstrassen der GE VII, gebundene Ausgabe
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 15. November 2016
1094. Nationalstrassen (Mäharbeiten 2017–2019 auf den National-
Erwägungen
strassen der GE VII, Ausgabenbewilligung) Die unbestockten Grünflächen entlang den Nationalstrassen umfassen etwa 20 ha. Diese Flächen müssen jährlich ein- bis zweimal und neu zur Neophytenbekämpfung teilweise dreimal gemäht werden. Diese Arbei- ten wurden 2014 für die Jahre 2014–2016 öffentlich ausgeschrieben und in vier Losen vergeben. Zur Optimierung (Kontinuität) der Arbeiten und zur Minderung der Administration werden diese erneut für drei Jahre vergeben. Die Arbeiten sind Teil des betrieblichen Unterhaltes, der über die Leistungsvereinbarung mit dem ASTRA abgegolten wird. Die Vergabeanträge werden wie bisher pro Los erstellt und richten sich nach den entsprechenden Finanzkompetenzen. Gemäss nachfolgender Zusammenstellung ist für die Mäharbeiten 2017– 2019 mit jährlichen Kosten von Fr. 1 380 000 zu rechnen: Los Nationalstrasse Strecke Vergabe Mehraufwand Total für 2016 Neophyten- 2017–2019 bekämpfung in Franken in Franken in Franken Winterthur 2 A4 Werkhofbereich 100 000 30 000 390 000 Winterthur 3 A1/ A1L / A50 / Werkhofbereich 315 000 80 000 1 185 000 A4 Knonaueramt 4 A3 Werkhofbereich 320 000 10 000 990 000 Wädenswil 5 Reserve für unvorher- 350 000 gesehene Zusatz- aufträge rund 10% Total Mäharbeiten 2017–2019 (3 Jahre) 4 145 000 Für die Mäharbeiten auf den Nationalstrassen der GE VII ist für Leis- tungen Dritter für 2017–2019 eine gemäss §37 Abs. 2 lit. b des Gesetzes über Controlling und Rechnungslegung gebundene Ausgabe von Fr. 4 145 000 zulasten der Erfolgsrechnung, Konto 8400.31415 80110, Mäharbeiten, zu bewilligen. Die Ausgaben sind mit Fr. 1 380 000 im Budgetentwurf 2017 enthalten und im Übrigen im KEF 2017–2020 eingestellt.
Da dieser Beschluss die Preise der Angebote zuungunsten des Kantons beeinflussen könnte, ist die Öffentlichkeit des Beschlusses bis zum Ab- schluss der Vergabeverfahren hinauszuschieben (vgl. § 23 Abs. 2 lit. a Ge- setz über die Information und den Datenschutz).
Dispositiv
Auf Antrag der Baudirektion beschliesst der Regierungsrat:
I. Für die Mäharbeiten auf den Nationalstrassen der GE VII wird für die Leistung Dritter für die Jahre 2017–2019 eine gebundene Ausgabe von Fr. 4 145 000 zulasten der Erfolgsrechnung der Leistungsgruppe Nr. 8400, Tiefbauamt, bewilligt.
II. Dieser Betrag wird nach Massgabe des Schweizerischen Baupreis- indexes gemäss folgender Formel der Teuerung angepasst: Bewilligte Ausgabe × Zielindex ÷ Startindex (Stand Oktober 2016)
III. Dieser Beschluss ist bis zum Abschluss der Vergabeverfahren nicht öffentlich.
IV. Mitteilung an die Finanzdirektion und die Baudirektion.
Vor dem Regierungsrat Der Staatsschreiber:
Husi