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Zürcher Fachhochschule, Studienjahre 2020/21-2022/23, Zulassungsbeschränkungen

Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 27. November 2019

1101. Zürcher Fachhochschule (Zulassungsbeschränkungen für die Studienjahre 2020/2021–2022/2023)

Erwägungen

1. Ausgangslage Gemäss § 18 Abs. 1 und 2 des Fachhochschulgesetzes vom 2. April 2007 (FaHG; LS 414.10) kann der Regierungsrat auf Antrag des Fachhoch- schulrates für einzelne Hochschulen oder einzelne Studiengänge Zulas- sungsbeschränkungen anordnen, soweit dies zur Gewährleistung eines ordnungsgemässen Studienbetriebs erforderlich ist. Bei Zulassungsbe- schränkungen entscheidet grundsätzlich die Eignung der Studienanwär- terinnen und Studienanwärter. Eignungsabklärungen werden an der Zürcher Hochschule für Ange- wandte Wissenschaften (ZHAW) für die Zulassung zu den Bachelorstu- diengängen der Departemente Gesundheit, Angewandte Psychologie und Soziale Arbeit sowie für die Zulassung zu Masterstudiengängen durch- geführt. An der Zürcher Hochschule der Künste (ZHdK) finden für alle Bachelor- und Masterstudiengänge Eignungsabklärungen statt. Die Eig- nungsabklärungen sind in den jeweiligen Studienerlassen der ZHAW und ZHdK geregelt.

2. Beschränkung der Aufnahmekapazitäten ab Studienjahr 2020/2021 Seit dem Studienjahr 2008/2009 werden die Aufnahmekapazitäten an der ZHAW und der ZHdK beschränkt. Diese Zulassungsbeschrän- kungen wurden mit RRB Nr. 1052/2016 letztmals erneuert. Sie betrafen die Bachelorstudiengänge der Departemente Gesundheit, Angewandte Psychologie und Soziale Arbeit der ZHAW sowie alle Departemente der ZHdK mit ihren Bachelor- und Masterstudiengängen. In Bezug auf das Verfahren wurde für alle Studiengänge festgehalten, dass Studienanwärterinnen und Studienanwärter in der Reihenfolge der Ergebnisse der Eignungsabklärungen zum Studium zugelassen werden und eine nicht bestandene Eignungsabklärung einmal wiederholt wer- den kann. Überdies wurde verdeutlicht, dass abgesehen vom Bachelorstu- diengang Soziale Arbeit keine Wartelisten für Studieneintritte in den folgenden Jahren geführt werden.

Da die mit RRB Nr. 1052/2016 für drei Jahre festgelegten Aufnahme- kapazitäten letztmals für das Studienjahr 2019/2020 massgebend waren, ist zu prüfen, welche Zulassungsbeschränkungen ab dem Studienjahr 2020/2021 erforderlich sind. Dabei ist wiederum eine Beurteilung für drei Studienjahre vorzunehmen. Diese Zeitspanne, die sich bisher bewährt hat, erlaubt es, Veränderungen der Studienangebote und der räumlichen Verhältnisse der Hochschulen rechtzeitig in die Planung einzubeziehen. Die Aufnahmekapazitäten richten sich in erster Linie nach der verfüg- baren Infrastruktur. Ferner sind Besonderheiten einzelner Studiengänge mit Auswirkungen auf den Infrastruktur- und Personalbedarf, wie z. B. Einzelunterricht oder andere Unterrichtsformen mit grossem Betreu- ungsaufwand, zu berücksichtigen. Da eine Erhöhung der Staatsbeiträge zur Finanzierung eines grösseren Ausbaus der bestehenden Kapazitäten nicht in Betracht kommt, sind auch für die nächsten Jahre Zulassungs- beschränkungen unumgänglich. Die ZHAW und die ZHdK haben ihre Aufnahmekapazitäten über- prüft und soweit nötig angepasst. Diese Anpassungen werden in den fol- genden Abschnitten dargelegt.

2.1 ZHAW An der ZHAW sind auch in den kommenden Jahren Zulassungsbe- schränkungen für das erste Studienjahr der Bachelorstudiengänge der Departemente Gesundheit, Angewandte Psychologie und Soziale Arbeit erforderlich. Die bisherige Beschränkung der Aufnahmekapazitäten hat sich bewährt. Beim Bachelorangebot des Departements Gesundheit ist ein Ausbau der zugelassenen Studierendenkohorten mit dem neuen Standort in Winterthur im Haus Adeline Favre ab Herbst 2020 bei den Studiengän- gen Ergotherapie, Hebamme, Pflege und Physiotherapie möglich. Die Qualität der Ausbildung ist mit qualitativ ausreichend vorhandenen Prak- tikumsplätzen sichergestellt. Für die Studiengänge Ergotherapie (bisher 78) und Hebamme (bisher 66) ist eine Erhöhung auf je 90 und bei den Studiengängen Pflege (bisher 126) und Physiotherapie (bisher 126) ist eine Erhöhung auf je 150 Studienplätze geplant. Die Anzahl Studienplätze für den Bachelorstudiengang Gesundheitsförderung und Prävention (66) bleibt unverändert. Die Raumsituation im Toni-Areal lässt vorerst keine Vergrösserung der Zahl der Studienplätze für die Studiengänge Angewandte Psychologie (120) und Soziale Arbeit (210) zu. Die Studienordnungen der ZHAW, die von der Hochschulleitung er- lassen und vom Fachhochschulrat genehmigt wurden, regeln die Zulas- sung zu den Masterstudiengängen. Die dort vorgesehenen selektiven Kri- terien sind unter Berücksichtigung des beschränkten Angebots von Stu- dienplätzen in Masterstudiengängen für die Zulassung massgebend.

2.2 ZHdK An der ZHdK wird die Aufnahmekapazität nicht für die einzelnen Bachelor- und Masterstudiengänge, sondern für jedes der fünf Departe- mente festgelegt. Diese Lösung, die durch § 18 FaHG abgedeckt ist, hat sich bewährt. Sie ermöglicht es, auf sich ändernde Verhältnisse bei den Anmeldungen für die einzelnen Studienangebote flexibler zu reagieren und die erfolgreichen Bewerberinnen und Bewerber innerhalb eines Departements in ihre bevorzugten Studiengänge aufzunehmen. Da am Standort im Toni-Areal auch für die ZHdK die Raumverhältnisse und die für die Ausbildungen erforderlichen technischen Einrichtungen be- schränkt bleiben, ist eine Weiterführung der Zulassungsbeschränkun- gen unerlässlich. Hinzu kommt die hohe Betreuungsintensität der Stu- dierenden, die namentlich in den Studiengängen mit grossem Anteil an Einzelunterricht (Musik, Theater), aber auch in anderen Studiengängen nötig ist. Die ZHdK beantragt, die Studienplatzzahlen des Departements Dar- stellende Künste und Film von 106 auf 114 Studienplätze zu erhöhen. Die Erhöhung ergibt sich durch die Einführung des neuen Studiengangs «Master of Arts ZFH in Dance» auf das Herbstsemester 2018/2019. Im Departement Design soll die bisherige Studienplatzzahl (145) vorerst bei- behalten und ab dem Studienjahr 2021/2022 auf 150 Plätze vergrössert werden. Der Anstieg der Studienplätze erfolgt infolge der geplanten Ver- änderung des Masterstudiengangs Design von 90 auf 120 ECTS-Punkte. Bei den übrigen Departementen der ZHdK ist keine Änderung vorge- sehen.

3. Vorgaben zur Eignungsabklärung Gemäss § 18 Abs. 2 FaHG, wonach bei Zulassungsbeschränkungen grundsätzlich die Eignung entscheidet, erfolgt die Zulassung aufgrund der Ergebnisse der Eignungsabklärungen der Studienanwärterinnen und Studienanwärter. Die Eignungsabklärungen sind auf die Besonderhei- ten der jeweiligen Ausbildung ausgerichtet; für die inhaltliche Festle- gung und die Durchführung sind die Hochschulen zuständig. Mit dem Zulassungsverfahren soll erreicht werden, dass jeweils die besten Be- werberinnen und Bewerber aufgenommen werden, unabhängig davon, ob sie sich erstmals um Aufnahme bewerben oder bereits einmal erfolg- los das Aufnahmeverfahren durchlaufen haben. Eine Warteliste für spätere Studieneintritte (nach Reihenfolge der An- meldungen) ist – wie schon in den letzten Jahren – einzig vorgesehen für den Bachelorstudiengang Soziale Arbeit der ZHAW, der jedes Semes- ter beginnt. Die Ausnahmelösung für diesen Studiengang gewährleistet die Gleichstellung mit anderen Fachhochschulen im Bereich Soziale Arbeit der Deutschschweiz.

Im Übrigen gilt wie bisher die Regelung, dass eine nicht bestandene Eignungsabklärung einmal wiederholt werden kann. Der Fachhochschulrat hat an seiner Sitzung vom 12. November 2019 die Zulassungsbeschränkungen zuhanden des Regierungsrates verabschiedet.

Dispositiv

Auf Antrag der Bildungsdirektion beschliesst der Regierungsrat:

I. An der Zürcher Fachhochschule werden für die Studienjahre 2020/ 2021, 2021/2022 und 2022/2023 Zulassungsbeschränkungen gemäss Dis- positiv II–IV angeordnet.

II. Die Aufnahmekapazität für das erste Studienjahr der Bacheloraus- bildungen an der Zürcher Hochschule für Angewandte Wissenschaften wird wie folgt festgelegt (Angaben in Vollzeitäquivalenten): Departement Gesundheit: – Bachelorstudiengang Gesundheitsförderung und Prävention: 66 Stu- dienplätze – Bachelorstudiengang Ergotherapie: 90 Studienplätze – Bachelorstudiengang Hebammen: 90 Studienplätze – Bachelorstudiengang Pflege: 150 Studienplätze – Bachelorstudiengang Physiotherapie: 150 Studienplätze Departement Angewandte Psychologie: – Bachelorstudiengang Angewandte Psychologie: 120 Studienplätze Departement Soziale Arbeit: – Bachelorstudiengang Soziale Arbeit: 210 Studienplätze

III. Die Aufnahmekapazität für das erste Studienjahr der Bachelor- und Masterstudiengänge an der Zürcher Hochschule der Künste wird wie folgt festgelegt (Angaben in Vollzeitäquivalenten): Departement Darstellende Künste und Film: – 114 Studienplätze Departement Design: – 2020/2021: 145 Studienplätze, ab 2021/2022: 150 Studienplätze Departement Kulturanalysen und Vermittlung: – 111 Studienplätze Departement Kunst & Medien: – 106 Studienplätze Departement Musik: – 298 Studienplätze

IV. Studienanwärterinnen und Studienanwärter werden in der Reihen- folge der Ergebnisse der Eignungsabklärungen zum Studium zugelas- sen. Es werden keine Wartelisten für Studieneintritte in den folgenden Jahren geführt. Davon ausgenommen ist der Bachelorstudiengang So- ziale Arbeit der Zürcher Hochschule für Angewandte Wissenschaften, für den eine Warteliste für spätere Studieneintritte (nach Reihenfolge der Anmeldungen) zulässig ist. Eine nicht bestandene Eignungsabklärung kann einmal wiederholt werden.

V. Gegen diesen Beschluss kann innert 30 Tagen, von der Veröffentli- chung an gerechnet, beim Bundesgericht Beschwerde in öffentlich-recht- lichen Angelegenheiten erhoben werden. VI. Veröffentlichung im Amtsblatt.

VII. Mitteilung an die Hochschulen der Zürcher Fachhochschule so- wie an die Bildungsdirektion.

Vor dem Regierungsrat Die Staatsschreiberin:

Kathrin Arioli

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