Agrovet-Strickhof Bildungs- und Forschungszentrum, Neubauten, Projektantrag/Phase Vorstudie, Genehmigung/ Freigabe
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 14. September 2011
1102. Agrovet-Strickhof Bildungs- und Forschungszentrum, Neubauten (Projektantrag für Vorstudie)
Erwägungen
1. Ausgangslage Der Strickhof, eine Abteilung des Amtes für Landschaft und Natur (ALN), gilt über die Kantonsgrenzen hinaus als Kompetenzzentrum für Aus- und Weiterbildung sowie als Dienstleistungszentrum in der Land- und Ernährungswirtschaft. Gestützt auf § 4 Abs. 2 des Landwirtschafts- gesetzes vom 2. September 1979 (LS 910.1), ist der landwirtschaftlichen Schule ein Gutsbetrieb angegliedert. Die Rindviehhaltung mit Milchkü- hen, Munimast und Mutterkuhhaltung ist ein wichtiger Betriebszweig. Der Ausbildungs- und Versuchsbetrieb (A+V-Betrieb) am Strickhof hat durch den Wandel im Bildungs- und Dienstleistungsangebot stark an Bedeutung gewonnen. Mit Beschluss Nr. 40/2006 hat der Regierungsrat die Volkwirtschaftsdirektion beauftragt, Vorschläge betreffend inner- kantonale Zusammenarbeit in der landwirtschaftlichen Bildung auszu- arbeiten. Ein Teilprojekt dieses Auftrages war, die infrastrukturellen, rechtlichen und organisatorischen Massnahmen für ein Forschungs- und Lehrzentrum Nutztiere (Agrovet-Strickhof) aufzuzeigen. Mit Beschluss Nr. 942/2008 unterstützte der Regierungsrat die Weiterentwicklung der Planung eines Forschungs- und Lehrzentrums für Nutztiere am Strick- hof gemeinsam mit der Vetsuisse-Fakultät der Universität Zürich (UZH) und der Eidgenössischen Technischen Hochschule (ETH). Damit soll die universitäre Forschung und Lehre an Nutztieren mit den prakti- schen Bedürfnissen der Landwirtschaft verknüpft werden. a) Sanierungs- und Ersatzbedarf Am Strickhof erfüllen die Stallungen, die vor 35 Jahren errichtet wur- den, die heutigen Anforderungen betreffend tiergerechte Haltung, be- triebliche und schulische Belangen nicht mehr. Ebenso fehlt für die Durchführung von grösseren Fach- und Publikumsanlässen die geeig- nete Infrastruktur. Für die Stallungen der Vetsuisse-Fakultät der UZH auf dem Landwirtschaftsbetrieb Stigenhof in Oberembrach besteht dringender Sanierungsbedarf. Für die ETH steht die Sanierung ihrer Forschungsstation Chamau in Hünenberg ZG an.
b) Zielsetzungen Der Strukturwandel in der Landwirtschaft bewirkte in den letzten Jahren grosse Anpassungen im landwirtschaftlichen Ausbildungswesen. In Zusammenarbeit mit UZH und ETH soll sich das «Kompetenzzent- rum Strickhof» zu einem umfassenden Bildungs- und Forschungs- zentrum weiterentwickeln, wo die Fragen einer nachhaltigen tierischen Lebensmittelproduktion im Sinne eines gesamtheitlichen Ansatzes «from feed to food» bearbeitet werden können. Das Projekt Agrovet- Strickhof bezweckt insbesondere die Nutzung der bildungs- und for- schungsbezogenen sowie der betrieblichen Synergien durch die gemein- same Verwendung der Infrastrukturen und des Tierbestandes durch Strickhof, UZH und ETH. Dazu sollen folgende Infrastrukturbauten erstellt werden: – Nutztierzentrum mit Milchvieh- und Mastställen sowie Forum (De- monstrationshalle mit Schulungsräumen); – Nutztierstall der Vetsuisse-Fakultät (Vetstall) für die Ausbildung der Studierenden der Veterinärmedizin (eingebunden ins Nutztierzent- rum); – Stoffwechselzentrum mit Vorbereitungsstall, Stoffwechselstall, Res- pirationskammern und Büro- und Laborgebäude. Die Verwirklichung dieses Teilprojektes erfolgt durch die ETH. c) Nutzen National wie international wird die Erhaltung der natürlichen Mittel und die damit verbundene Sicherung der Ernährung in den nächsten Jahrzehnten die Gesellschaft intensiv beschäftigen. Die ETH hat deshalb auf den 1. Januar 2011 das Kompetenzzentrum «World Food System» gegründet, das Fragen des Ernährungssystems auf breiter, interdiszipli- närer Ebene angeht. Das Stoffwechselzentrum wird einen wesentlichen Beitrag leisten zu einer effizienteren und emissionsärmeren Landwirt- schaft. Die Zusammenarbeit des Strickhofs, der UZH und der ETH führt zu einer Bündelung der Fachkompetenzen, die folgenden Nutzen bringen wird: – Der Strickhof profitiert für die landwirtschaftliche Aus- und Weiter- bildung von den Forschungseinrichtungen, die im Nutztierzentrum eingerichtet werden. Die UZH und die ETH profitieren von der Pra- xisnähe des Strickhofs. Das Forum mit Schulungsräumen und einer Demonstrationshalle ist für keinen der drei Nutzer allein finanzier- bar. Dank der gemeinsamen Nutzung aller drei Institutionen kann es bestmöglich betrieben und finanziert werden.
– Durch die Zusammenlegung der drei landwirtschaftlichen Betriebe können der Maschinenpark und die personellen Mittel sowie die Ein- richtungen für die Ausbildung und die Forschung optimiert werden. – Der gesamte Tierbestand der drei Institutionen kann vermindert werden und bildet trotzdem einen zweckmässigen Tierpool sowohl für die Ausbildung wie für die Forschung. – Die UZH wie die ETH werden in der landwirtschaftlichen Betriebs- führung durch die Übertragung dieser Aufgaben an die Fachleute des Strickhofs entlastet. – Die Landwirtschaft und der Wissensstandort Zürich profitieren von der Zusammenarbeit von Landwirtinnen und Landwirten, Agrono- minnen und Agronomen, Veterinärinnen und Veterinären sowie wei- teren Fachleuten. – Der Wissenstransfer von der Forschung in die Praxis und umgekehrt wird vereinfacht und beschleunigt. – Mit der Konzentration am Standort Lindau können Synergien mit der pflanzenwissenschaftlichen Versuchsstation der ETH am gleichen Standort genutzt werden. – Das Agrovet-Strickhof Bildungs- und Forschungszentrum wird natio- nale wie auch internationale Ausstrahlung erhalten. d) Beurteilung des Projektes durch UZH und ETH Die Universitätsleitung begrüsst die Zusammenarbeit der Veterinär- medizin mit dem Strickhof und den Agrarwissenschaften der ETH. Sie erkennt die Vorteile, die das Projekt Agrovet-Strickhof für die Aus- bildung der Studierenden, aber auch für die Durchführung von For- schungsprojekten mit landwirtschaftlichen Nutztieren bringt. Für die Forschung bildet das Stoffwechselzentrum zusammen mit den For- schungseinrichtungen im Milchviehstall eine Forschungseinheit. Für die UZH und die ETH ist dieses Projekt auch sehr wichtig und dringlich, weil für die bestehenden und die zu besetzenden Professuren die nöti- gen Infrastrukturen zur Verfügung stehen müssen. Die Schulleitung der ETH befürwortet das Gesamtprojekt, genehmigte an der Schulleitungs- sitzung vom 21. Juni 2011 das vorgeschlagene Vorgehen und beauftrag- te die weitere Planung des Vorhabens. Die ETH kann den Erlös aus dem Verkauf ihrer jetzigen Forschungsstation Chamau in die neuen An- lagen des Stoffwechselzentrums am Strickhof investieren. Daher sollte der Planungs- und Bewilligungsprozess möglichst rasch vorangetrieben werden.
2. Projekt und Raumprogramm a) Vorgehen 2009 erstellte das ALN/Strickhof einen Masterplan, um die mögliche räumliche Entwicklung an den beiden Standorten Lindau und Wülf- lingen aufzuzeigen. Im Juli 2010 einigten sich ALN/Strickhof, UZH und ETH auf ein gemeinsames Grobkonzept. b) Machbarkeitsstudie Die im März 2011 abgeschlossene Machbarkeitsstudie unter der Lei- tung des Immobilienamtes zeigte auf, dass die mittel- und langfristigen Ziele am Standort Lindau abgedeckt werden können und die Platzie- rung der notwendigen Infrastrukturen umsetzbar ist. Dazu ist der Rück- bau einzelner Bauten notwendig. Dies betrifft den nicht mehr genutz- ten Schweinestall und den bestehenden Rindviehstall. c) Projektbeschrieb Die wesentlichen Projektteile sind: – Nutztierzentrum, bestehend aus Milchvieh- und Aufzuchtstall, Käl- ber- und Grossviehmaststall, Futter- und Hofdüngerlager, IT-Infra- struktur für Versuchs-/Forschungsbereich, Vetstall mit Behandlungs- räumen und Forum (Schulungs- und Demonstrationshalle sowie Schulungsräume); – Stoffwechselzentrum, bestehend aus Stoffwechselstall für Grossvieh und für kleine Nutztiere, Vorbereitungsstall für Respirationsanlage, Respirationsanlage, Aufbereitungslabor sowie Büro- und Laborge- bäude. Dieser Projektteil soll nach dem gemeinsamen Wettbewerbsver- fahren unabhängig vom Nutztierzentrum und im Baurecht durch die ETH umgesetzt werden. Die geplanten Bauten können voraussichtlich innerhalb der in der Zone für öffentliche Bauten und Anlagen liegenden Baubereiche ange- ordnet werden. Die rein landwirtschaftlich genutzten Bauten wie Fut- terlagerung oder Hofdüngeranlage können allenfalls in der angrenzen- den Landwirtschaftszone untergebracht werden.
Der Raumbedarf für das Bildungs- und Forschungszentrum Agrovet- Strickhof wurde im Rahmen der Ausarbeitung der Machbarkeitsstudie und des gemeinsamen Nutzungskonzepts der beteiligten Institutionen geprüft und konkretisiert. Es berücksichtigt die betrieblich notwendi- gen Abläufe, die insbesondere in der Machbarkeitsstudie aufgezeigt sind. Der notwendige Flächenbedarf ergibt sich aus den Anforderungen der tiergerechten Haltung, der für die Forschung notwendigen Anzahl Grossvieheinheiten (GVE) und den Bedürfniserhebungen der drei Institutionen. Es wird von einer nutzbaren Geschossfläche von rund 8000 m2 ausgegangen.
Der Veterinärbereich für die Vetsuisse-Fakultät der UZH besteht aus einem Stallbereich (Vetstall) mit Kühen für die klinische Ausbildung, einem Behandlungsraum und einem Raum für die Fortpflanzungstech- nik mit zugehörigen Nebenräumen. Der Behandlungsraum mit dem Krankenbereich dient der Behandlung aller Tiere des Bildungs- und Forschungszentrums. e) Nutztierbestand Der heutige Nutztierbestand aller drei Institutionen beträgt rund 626 GVE. Am Standort des neuen Zentrums in Lindau wird sich der durchschnittliche Nutztierbestand zwar um 90 GVE erhöhen. Gesamt- haft, d. h. unter Einbezug der aufzulösenden Standorte Stigenhof (UZH) und Chamau (ETH), vermindert sich indes der Tierbestand bei der Zusammenführung um rund 160 GVE. f) Betrieb und Nutzung Mit dem Betriebs- und Nutzungskonzept vom Juni 2011 werden die Grundsätze der Zusammenarbeit und der räumlichen Zuständigkeiten für das Bildungs- und Forschungszentrum Agrovet-Strickhof geregelt. Es sieht vor, dass der Strickhof für die Betreuung sämtlicher Tiere zu- ständig ist. Dazu zählen die Betriebsführung des Nutztierzentrums, die Betreuung und Pflege der Tiere im Vetstall und im Stoffwechselzent- rum. Es ist zudem vorgesehen, dass die Führung der landwirtschaft- lichen Betriebe Früebüel und der Alp Weissenstein der ETH ebenfalls durch den Strickhof wahrgenommen wird. Beim Betrieb ist auf die Bedürfnisse der Institutionen UZH und ETH gebührend Rücksicht zu nehmen. Die Tiere des Strickhofs stehen der UZH und der ETH für Lehr- und Forschungszwecke zur Verfügung. Die gegenseitig zu erbrin- genden Leistungen und beanspruchten Nutzungen werden in einer Leis- tungsvereinbarung geregelt und kostendeckend entschädigt. Das Betriebs- und Nutzungskonzept rechnet für den Betrieb des Bil- dungs- und Forschungszentrums Agrovet-Strickhof mit einem Perso- nalbedarf von rund 16 Vollzeitstellen. Damit werden sämtliche land- wirtschaftlichen Dienstleistungen für alle drei Institutionen wie auch die Dienstleistungen für die Hauswartung der Bauten abgedeckt. Es ist vorgesehen, sechs Stellen aus dem jetzigen A+V-Betrieb des Strickhofs zu übernehmen. Für die neu zu schaffenden zehn Vollzeitstellen entste- hen keine zusätzlichen Kosten, da diese über die Leistungsvereinbarun- gen mit der UZH und der ETH saldoneutral finanziert werden. g) Nachhaltigkeit Bei der Verwirklichung des neuen Nutztierzentrums sind verschie- dene Massnahmen im Sinne der Nachhaltigkeit vorgesehen. Dazu zäh- len die Nutzung des Regenwassers, der Einbezug der bestehenden, pri-
vat betriebenen Biogasanlage für die Güllebehandlung, der Bezug von Wärmeenergie aus der bereits vorhandenen Holzschnitzelheizung des Strickhofs und die Möglichkeit der Installation einer Fotovoltaikanlage auf den Dachflächen. Der mögliche Nutzen wird mit 500 000 kWh jähr- lich beziffert. Für die Erstellung und den Betrieb ist eine Contracting- Lösung vorgesehen. Der Kanton stellt dem Contracting-Nehmer die Nutzung der notwendigen Dachfläche zur Verfügung, während die Er- stellungskosten, der Betrieb und der Verkauf der produzierten Energie Sache des Contracting-Nehmers sein werden. h) Baurechtsvertrag mit der ETH Mit der ETH soll für die Erstellung des Stoffwechselzentrums ein langjähriger Baurechtsvertrag abgeschlossen werden. Der Bereich des Baurechts (vgl. Situationsplan) umfasst rund 6250 m2. Die Vorbereitung des Baugeländes, die Erschliessung und Umgebungsarbeiten sowie die Wettbewerbskosten werden mit einem entsprechenden Investitions- kostenbeitrag abgegolten. Mit dem Einräumen des Baurechtes kann die ETH ihre Projektteile entsprechend den sich daraus ergebenden ver- bindlichen, gestalterischen Vorgaben selbstständig erstellen und betrei- ben. Dem Kanton entstehen aus den Projektteilen des Stoffwechselzen- trums keine zusätzlichen Kosten. i) Wirtschaftlichkeit Die im Betriebs- und Nutzungskonzept vorgesehene Aufgabentei- lung zwischen den drei Institutionen ermöglicht eine effiziente und kos- tengünstige Betriebsführung, die mit einem Aufwand von 3,91 Mio. Fran- ken und Erträgen von 1,23 Mio. Franken (Netto-Aufwand von 2,68 Mio. Franken) rechnet. Darin sind die Kapital- und Infrastrukturkosten sowie die Betriebskosten, einschliesslich der Personalkosten, berück- sichtigt. Der heutige betriebliche Netto-Aufwand für die vorgesehenen Leistungen beläuft sich für die drei beteiligten Partner auf 3,23 Mio. Franken. Gesamthaft vermindern sich somit die jährlichen Betriebs- kosten um Fr. 550 000, wovon Fr. 240 000 beim Kanton (ALN und UZH) und Fr. 310 000 bei der ETH durch den Verzicht auf die Führung des Landwirtschaftsbetriebes Chamau anfallen. Die UZH (Vetsuisse-Fakultät) hat aus den Kooperationsmitteln des Bundes, die von der Schweizerischen Universitätskonferenz (SUK) gesprochen werden, für die Periode 2008–2011 einen Beitrag von über 3 Mio. Franken für das Agrovet-Projekt erhalten. Die UZH und die ETH wurden zudem von der SUK eingeladen, ein Folgeprojekt einzugeben. Mit der Zusatzfinanzierung sollen die zweite Hälfte der Respirations- kammern sowie der Betrieb für 2013–2016 finanziert werden. Die Pro- visorien sollen durch das neue Stoffwechselzentrum abgelöst werden.
Der geplante Neubau eines gemeinsamen landwirtschaftlichen Bil- dungs- und Forschungszentrums bringt erhebliche Synergiegewinne. Die dringlichen Sanierungsmassnahmen an allen bisherigen Standorten entfallen. Die im Betriebs- und Nutzungskonzept vorgesehene Aufga- benteilung zwischen den drei Institutionen ermöglicht eine effiziente und kostengünstige Betriebsführung. Über die drei Institutionen wird eine Verminderung der jährlichen Betriebskosten von Fr. 550 000 er- wartet.
3. Terminprogramm Die Terminplanung zeigt die Phasen der Planung und Umsetzung auf. Termine: Phase Vorstudie Projektierung Realisierung Jahre 2011–2012 2012–2013 2014–2016
Die Arbeitsschritte gliedern sich wie folgt: – Wettbewerbsverfahren gesamtheitlich für Das Nutztierzentrum und 2011–2012 Stoffwechselzentrum mit Büro- und Laborgebäude – UVB-Verfahren 2012 – Detailplanung der Bauvorhaben ALN/Strickhof 2012–2013 – Abschluss Baurecht, auf Grundlage Wettbewerbsergebnis 2012 – Koordinierte (unabhängige) Verwirklichung der Bauvorhaben ALN/Strickhof 2014 – Inbetriebnahme und Betrieb der Bauten und Anlagen durch jeweilige 2014–2016 Eigentümer/Baurechtsnehmer
4. Kosten und Finanzierung a) Projektkosten Die Grobkosten des gesamten Bauvorhabens wurden vom Hochbau- amt anhand des bezeichneten Raumbedarfs und der Flächendisposi- tionen aus der Machbarkeitsstudie auf insgesamt Fr. 42 500 000 ver- anschlagt (Grundlage: Grobkostenschätzung Stand 15. Juni 2011, Basis: Baukostenindex vom 1. April 2010). Beruhend auf den voraussicht- lichen Eigentumsverhältnissen werden der Kostenanteil der Baudirek- tion (Nutztierzentrum und Forum) mit Fr. 21 500 000 und derjenige der ETH mit Fr. 21 000 000 veranschlagt. Die Grobkostenschätzung für den Kostenanteil der Baudirektion ergeben sich aus nachfolgender Tabelle.
Kostengliederung nach Baukostenplan (BKP) BKP-Nr. Arbeitsgattung Betrag in Franken 1 Vorbereitungsarbeiten 2 070 000 2 Gebäude 12 940 000 3 Betriebseinrichtungen 2 090 000 4 Umgebung 2 370 000 5 Baunebenkosten und Übergangskonten 480 000 6 Reserve 1 310 000 9 Ausstattung 240 000 Total (einschliesslich 8% MWSt) 21 500 000 Gemäss § 15 der Immobilienverordnung (ImV) entscheidet der Re- gierungsrat über Projektanträge von Projekten der Klasse 1 und 2. Damit werden diese Vorhaben für die nächste Phase des Standardpro- zesses (Vorstudie) freigegeben. Das vorliegende Projekt hat die vorgän- gige Nutzwertanalyse gemäss § 12 ImV mit einem genügend hohen Nutzwert abgeschlossen. Deshalb wird die Freigabe der Vorstudienpha- se beantragt. Darin wird das Vorhaben weiterentwickelt; neben der Durchführung des Wettbewerbsverfahrens werden auch die bau- und planungsrechtlichen Arbeiten durchgeführt. Der diesbezügliche Kos- tenanteil der Baudirektion beträgt Fr. 250 000. b) Finanzierung Investitionen: 2012 2013 2014 ab 2015 Total Investitionen in Franken 300 000 1 700 000 3 000 000 16 500 000 21 500 000 Die Ausgabe für die Phase Vorstudie von Fr. 250 000 geht zulasten der Leistungsgruppe Nr. 8800, Amt für Landschaft und Natur. Sie gilt als Vorleistung für die Ausgabenbewilligung. Das Vorhaben ist im KEF 2012–2015 vorgesehenen Kreditrahmen der Hochbauinvestitionen der Baudirektion nur teilweise enthalten. Die Finanzierung dieses Vorha- bens wird durch Verschiebungen anderer Hochbauprojekte ermöglicht. Die Budgetvorgaben werden eingehalten.
Dispositiv
Auf Antrag der Baudirektion beschliesst der Regierungsrat:
I. Der Projektantrag für die Neubauten am Strickhof im Zusammen- hang mit dem Vorhaben Agrovet-Strickhof Bildungs- und Forschungs- zentrum wird genehmigt und für die Phase Vorstudie freigegeben.
II. Die Baudirektion wird ermächtigt, auf dem Strickhofareal ein Baurecht für das Neubauvorhaben des Projektpartners ETH auszu- arbeiten und abzuschliessen.
III. Die Baudirektion wird ermächtigt, für den Betrieb und die Nut- zung des Agrovet-Strickhof Bildungs- und Forschungszentrums mit der Universität Zürich und der Eidgenössischen Technischen Hochschule eine Nutzungsvereinbarung abzuschliessen und das Vorhaben mit den Projektpartnern weiterzuentwickeln.
IV. Mitteilung an die ETH Zürich, Rämistrasse 101, 8092 Zürich, die Universität Zürich, die Bildungsdirektion, die Finanzdirektion, und die Baudirektion.
Vor dem Regierungsrat Der Staatsschreiber:
Husi