Gemeindewesen, Zweckverband Zürcher Planungsgruppe Furttal, neue Statuten, Genehmigung
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 8. Juli 2009
1108. Gemeindewesen (Zweckverband Zürcher Planungsgruppe Furttal)
Erwägungen
1. Nach Art. 92 der Kantonsverfassung (KV) und § 7 des Gemeinde- gesetzes können sich Gemeinden zur gemeinsamen Erfüllung einer oder mehrerer Aufgaben zu Zweckverbänden zusammenschliessen. Gemäss Art. 92 Abs. 4 KV bedürfen die Statuten der Zweckverbände der Genehmigung des Regierungsrats (Satz 1); dieser prüft sie auf ihre Rechtmässigkeit (Satz 2). Die Genehmigung durch den Regierungsrat ist als nachträgliche Überprüfung zu verstehen und deshalb in ihrer Wirkung nicht konstitutiv. Allfällige Mängel der Zweckverbandsstatu- ten werden durch die Genehmigung nicht geheilt.
2. Die Politischen Gemeinden Boppelsen, Buchs, Dällikon, Dänikon, Hüttikon, Otelfingen und Regensdorf bilden zusammen seit 1966 einen regionalen Planungszweckverband (RRB Nr. 2587/1966). Aufgrund der verfassungsrechtlichen Vorgabe, Zweckverbände demokratisch zu orga- nisieren, sind die Gemeinden übereingekommen, die Zwecksverbands- statuten einer Totalrevision zu unterziehen. Zwischen dem 4. und 15. Dezember 2008 haben die Stimmberechtigten der sieben Verbands- gemeinden den neuen Statuten zugestimmt. Der Bezirksrat Dielsdorf hat bestätigt, dass gegen die Gemeindebeschlüsse keine Rechtsmittel ergriffen wurden. Die Neuerungen umfassen im Wesentlichen Anpassungen an die Kantonsverfassung, insbesondere die Einführung des obligatorischen Finanzreferendums im Verbandsgebiet. Die Neuerungen geben zu keinen rechtlichen Beanstandungen Anlass und sind deshalb zu genehmigen.
Auf Antrag der Direktion der Justiz und des Innern und der Baudirektion
Dispositiv
beschliesst der Regierungsrat:
I. Die Statuten des Zweckverbands Zürcher Planungsgruppe Furttal werden genehmigt.
II. Mitteilung an den Vorstand des Zweckverbands Zürcher Planungs- gruppe Furttal, Gemeindeverwaltung Dällikon, Schulstrasse 5, 8108 Dällikon, die Gemeinderäte der Politischen Gemeinden Boppelsen, 8113 Boppelsen, Buchs, 8107 Buchs, Dällikon, 8108 Dällikon, Dänikon,
8114 Dänikon, Hüttikon, 8115 Hüttikon, Otelfingen, 8112 Otelfingen, Regensdorf, 8105 Regensdorf, den Bezirksrat Dielsdorf, Geissacker- strasse 24, 8157 Dielsdorf, sowie an die Baudirektion und an die Direk- tion der Justiz und des Innern.
Vor dem Regierungsrat Der Staatsschreiber:
Husi