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Strassen, Zürich, Falkenstrasse kant. S-21 / Schillerstrasse, Parkhaus Opéra, Projektgenehmigung

Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 8. Juli 2009

1112. Strassen (Zürich, Falkenstrasse kant. S-21 / Schillerstrasse)

Erwägungen

Mit Schreiben vom 21. April 2009 unterbreitete das Tiefbauamt der Stadt Zürich der Volkswirtschaftsdirektion, Amt für Verkehr, das Projekt für die Erschliessung des neuen Parkhauses Opéra in der Falkenstrasse kant. S-21, im Abschnitt Utoquai bis Theaterstrasse und in der Schiller- strasse, Zürich (Bau Nr. 08 022), zur Genehmigung durch den Regierungs- rat im Sinne von § 45 des Strassengesetzes vom 27. September 1981 (StrG). Das Projekt sieht vor, in der Falkenstrasse kant. S-21, im Abschnitt Utoquai bis Theaterstrasse und in der Schillerstrasse die Erschliessung für das neue Parkhaus Opéra zu erstellen. Planerische Grundlage für die Erschliessung des Parkhauses sowie für die baulichen Veränderun- gen an der Oberfläche im betroffenen Perimeter ist der Gestaltungs- plan «Sechseläutenplatz-Theaterplatz» vom 8. Januar 2003 (AS 701.510, in Kraft seit 20. Dezember 2003). Gemäss diesem Gestaltungsplan hat die verkehrliche Erschliessung über die Falkenstrasse zu erfolgen. Diese muss für eine genügende verkehrliche Erschliessung des neuen Parkhauses von der Einmündung der Ein- und Ausfahrt aus der Schiller- strasse bis zur Einmündung in den Utoquai baulich angepasst und der Verkehr neu geführt werden. Vom Utoquai Richtung stadteinwärts wird neu nach rechts, Richtung stadtauswärts nach links in die Falken- strasse abgebogen und bis zur Schillerstrasse zugefahren. Die Wegfahr- ten erfolgen über die Falkenstrasse in die Dufourstrasse bzw. den Uto- quai. Mit dieser Verkehrserschliessung werden die Fahrstreifen in der Falkenstrasse zwischen Schillerstrasse und Utoquai und im Utoquai zwischen Falken- und Gottfried-Keller-Strasse neu angeordnet. Die Zu- fahrt über die Falkenstrasse ab Utoquai geht zulasten eines Fahrstrei- fens in der Gegenrichtung. Im Utoquai wird zwischen der Falken- und der Gottfried-Keller-Strasse anstelle eines der drei Fahrstreifen in Richtung Bellevue ein neuer Linksabbiegestreifen in der Gegenrich- tung in die Falkenstrasse angeordnet. Bedingt durch das neue Verkehrs- regime müssen die Falkenstrasse sowie die beiden Knotenbereiche Utoquai und Dufourstrasse baulich angepasst werden. Im Knoten Uto- quai/Falkenstrasse wird die bestehende Verkehrsregelungsanlage ergänzt und angepasst. Im ganzen Projektperimeter wird die Markierung dem neuen Verkehrsregime angepasst. Das südliche Trottoir in der Falken- strasse muss zugunsten der Fahrspur Richtung Schillerstrasse um rund 50 cm verschmälert werden. Im Knotenbereich Falken-/Dufourstrasse

wird das Überqueren der Falkenstrasse für Fussgängerinnen und Fuss- gänger sowie Radfahrerinnen und Radfahrer mit einer Schutzinsel erleichtert. Die Zufahrt zur Gottfried-Keller-Strasse ab Utoquai wird aufgehoben. Das Strassenbauprojekt wurde zusammen mit dem Bauprojekt Park- haus Opéra ausgearbeitet. Die rechtskräftig vorliegende Erschliessung über die Falkenstrasse ist Voraussetzung für die Baufreigabe für das Parkhaus. Gegen das Projekt sind Einsprachen eingegangen. Diese Einspra- chen wurden nach Projektoptimierungen in der Folge zurückgezogen. Das Projekt konnte durch den Stadtrat festgesetzt werden. Die Auflagen der Begehrensäusserungen (§ 45 Abs. 1 StrG) wurden soweit möglich berücksichtigt. Die letzte Bereinigung erfolgte mit der Besprechung vom 21. Oktober 2008 zwischen Stadt Zürich und Kanton. Mit der Begehrensäusserung vom 29. Juli 2008 wurde auch Stellung zum Projekt Utoquai/Schoeckstrasse (Bau Nr. 06 109) genommen. Dieser Ab- schnitt ist nicht Bestandteil des vorliegenden Projektes, sondern wird zu einem späteren Zeitpunkt zur Projektgenehmigung eingereicht. Die Strassenbauarbeiten erfolgen in Koordination mit den Arbeiten am Stadelhoferplatz und in der Seefeldstrasse ab Sommer 2009. Der Genehmigung des Projektes im Sinne von § 45 Abs. 3 StrG steht nichts entgegen. Die Gesamtkosten der Bauarbeiten für die Erschliessung des neuen Parkhauses Opéra betragen Fr. 2 180 000. Da die Anpassungen der über- kommunalen und kommunalen Strassen rein der Erschliessung des Parkhauses dienen, werden die Ausgaben vollumfänglich durch den pri- vaten Investor gemäss Konzession des Stadtrates für die Benutzung des öffentlichen Grundes übernommen.

Dispositiv

Auf Antrag der Volkswirtschaftsdirektion beschliesst der Regierungsrat:

I. Das Projekt der Stadt Zürich für die Erschliessung des neuen Park- hauses Opéra in der Falkenstrasse kant. S-21, im Abschnitt Utoquai bis Theaterstrasse und in der Schillerstrasse, Zürich, wird im Sinne von § 45 des Strassengesetzes genehmigt.

II. Es werden keine Kosten der Bau- und Unterhaltspauschale belastet.

III. Mitteilung an den Stadtrat von Zürich, Postfach, 8022 Zürich, das Tiefbauamt der Stadt Zürich, Postfach, 8022 Zürich, sowie an die Volks- wirtschaftsdirektion.

Vor dem Regierungsrat Der Staatsschreiber:

Husi

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