Rahmenvertrag betreffend Zustandserhebung der kantonalen Immobilien, gebundene Ausgabe, Vergabe
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 5. November 2025
1115. Rahmenvertrag betreffend Zustandserhebung der kantonalen
Erwägungen
Immobilien (gebundene Ausgabe, Vergabe)
Ausgangslage Die Baudirektion, vertreten durch das Immobilienamt (IMA), ist als Eigentümervertreterin mit der Steuerung, der Entwicklung, dem Faci- lity Management und teilweise dem Betrieb der Liegenschaften des Verwaltungs- und Finanzvermögens des Kantons Zürich betraut. Im Delegationsmodell übernimmt die Universität Zürich (UZH) die Rolle der Eigentümervertreterin und in der Rechtspflege obliegt diese Funk- tion dem Obergericht. Die Baudirektion plant die Ersterfassung und periodische Überprüfung der Gebäudezustände sowie die Nachführung der Zustandswerte der kantonalen Immobilien. Für die Erfüllung dieser vielfältigen und anspruchsvollen Aufgaben sind das IMA wie auch die UZH und die Rechtspflege bereits heute regelmässig auf die Unterstüt- zung durch Externe angewiesen. Nicht alle Aufgaben werden sinnvol- lerweise durch die Eigentümervertreterin selbst erbracht und können mit den vorhandenen personellen Mitteln auch nicht erbracht werden. Da es sich bei den Beratungsleistungen um wiederholt anfallende Auf- gaben und eine im Voraus nicht genau bestimmbare Bedarfsmenge handelt, soll die Vergabe mittels Rahmenvertrag erfolgen. Die periodi- sche Zustandserhebung aller Immobilien soll alle fünf Jahre erfolgen. Für die Zustandserhebung der rund 1800 Hochbauten suchte die Bau- direktion deshalb ein Unternehmen, welches Leistungen im Projekt- management erbringt und die Zustandserfassung von Immobilien durch- führt.
Vergabe und Rahmenvertrag Die Ausschreibung erfolgte im offenen Verfahren im Staatsvertrags- bereich und wurde am 4. Juli 2025 auf simap.ch publiziert. Die Rahmen- vertragspartnerin soll verschiedene Dienstleistungen übernehmen, da- runter beispielsweise: – erheben, erfassen, aktualisieren und analysieren des Zustandes unter- schiedlichster Immobilien im Verwaltungsvermögen, Finanzvermö- gen, im Natur- und Heimatfonds, im Strassenfonds , der UZH und der Rechtspflege,
– erbringen von Beraterleistungen für die Weiterentwicklung und Op- timierung der Erhaltungsplanung, – detaillierte Beurteilung von Bauteilen, bei denen Mängel festgestellt wurden, – Überprüfung der Eigentümerhaftung (optional) Bis zum Eingabeschluss sind beim IMA fünf Angebote eingegangen. Die Prüfung der Angebote ergab, dass die Emch + Berger ImmoConsult AG die Zuschlagskriterien (Preis, Qualifikation, Referenzen, perso- nelle Mittel) am besten erfüllt und somit den Zuschlag erhält. Mit der Zuschlagsempfängerin wird ein Rahmenvertrag ohne Be- zugspflicht mit einer Laufzeit von fünf Jahren abgeschlossen. Der Rah- menvertrag kann unter Einhaltung einer sechsmonatigen Kündigungs- frist vorzeitig auf jedes Monatsende hin gekündigt werden.
Ausgabe Die Baudirektion rechnet im Laufe der nächsten fünf Jahre für die gestützt auf diesen Rahmenvertrag zu erbringenden Dienstleistungen mit einem Auftragsvolumen von rund Fr. 2 376 000 (einschliesslich MWSt und Reserve). Dieser Betrag wird nach Massgabe des Zürcher Indexes der Wohnbaupreise der Teuerung angepasst (Indexstand April 2025). Pro Jahr wird mit einem Auftragsvolumen von rund Fr. 475 200 gerech- net. Der Substanzerhalt der kantonalen Immobilien ist für die öffentliche Aufgabenerfüllung zwingend notwendig. Gemäss § 37 Abs. 2 lit. a des Gesetzes über Controlling und Rechnungslegung (CRG, LS 611) ist so- mit eine gebundene Ausgabe von Fr. 1 425 000 zulasten der Erfolgsrech- nung der Leistungsgruppe Nr. 8750, Liegenschaften Verwaltungsver- mögen, und Fr. 427 000 zulasten der Erfolgsrechnung der Leistungs- gruppe Nr. 8710, Liegenschaften Finanzvermögen, durch den Regie- rungsrat zu bewilligen. Die Mittel sind in den beiden Leistungsgruppen im Budgetentwurf 2026 und im Konsolidierten Entwicklungs- und Finanzplan 2026–2029 eingestellt. Vom vorliegenden Beschluss nicht erfasst sind die Ausgaben für die Rechtspflege, den Strassen- und den Natur- und Heimatschutzfonds so- wie die Universität Zürich. Gestützt auf § 36 lit b CRG in Verbindung mit §§ 39 lit. a und 50 Abs. 4 der Finanzcontrollingverordnung (LS 611.2) werden diese Ausgaben durch die jeweils zuständige Stelle der Rechts- pflege, der Baudirektion, der Volkswirtschaftsdirektion sowie der Uni- versität Zürich bewilligt (dies betrifft Fr. 524 000 der nachfolgend auf- geführten Summe von 2,376 Mio. Franken).
Leistungsgruppen-Nrn. Aufteilung des Auftragsvolumens Betrag einschliesslich MWSt und 10% Reserve in Franken 8750 Allgemeines Verwaltungsvermögen 1 425 000 8710 Finanzvermögen 427 000 9600 Universität Zürich 305 000 8910 Natur- und Heimatschutzfonds 96 000 5925 Strassenfonds 107 000 Rechtspflege 16 000 Total 2 376 000 Es fallen keine personellen und betrieblichen Folgekosten an.
Dispositiv
Auf Antrag der Baudirektion beschliesst der Regierungsrat:
I. Für die Zustandserhebung der kantonalen Immobilien wird eine gebundene Ausgabe von insgesamt Fr. 1 852 000 bewilligt. Davon gehen Fr. 1 425 000 zulasten der Erfolgsrechnung der Leistungsgruppe Nr. 8750, Liegenschaften Verwaltungsvermögen, und Fr. 427 000 zulasten der Er- folgsrechnung der Leistungsgruppe Nr. 8710, Liegenschaften Finanz- vermögen.
II. Dieser Betrag wird nach Massgabe des Zürcher Indexes der Wohn- baupreise gemäss folgender Formel der Teuerung angepasst: Bewilligte Ausgabe × Zielindex ÷ Startindex (Indexstand April 2025)
III. Die Erfassung der Zustandserhebung wird gemäss Angebot vom 19. August 2025 zu Fr. 2 197 360 an die EMCH + Berger ImmoConsult AG, Zürich, vergeben. Die Vergabesumme kann sich für Unvorherge- sehenes auf Fr. 2 376 000 erhöhen. Der Vertrag wird auf fünf Jahre ab- geschlossen.
IV. Dieser Beschluss ist bis zur Veröffentlichung des Zuschlags auf simap.ch nicht öffentlich.
V. Mitteilung an die Universität Zürich, das Obergericht, die Finanz- direktion, die Volkswirtschaftsdirektion und die Baudirektion.
Vor dem Regierungsrat Die Staatsschreiberin:
Kathrin Arioli