Planungs- und Baugesetz, Änderung, Kompensationspflicht für Fruchtfolgeflächen, Antrag an den Kantonsrat
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 5. November 2025
1126. Planungs- und Baugesetz, Änderung
Erwägungen
Die Baudirektion unterbreitet einen Antrag vom 8. August 2025 über eine Änderung des Planungs- und Baugesetzes, Kompensationspflicht für Fruchtfolgeflächen. Der Regierungsrat zieht den Antrag in Beratung und verabschiedet ihn zuhanden des Kantonsrates (siehe ABl 2025-11-21; Vorlage 6057).
Vor dem Regierungsrat Die Staatsschreiberin:
Kathrin Arioli