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Planungs- und Baugesetz, Änderung, Kompensationspflicht für Fruchtfolgeflächen, Antrag an den Kantonsrat

Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 5. November 2025

1126. Planungs- und Baugesetz, Änderung

Erwägungen

Die Baudirektion unterbreitet einen Antrag vom 8. August 2025 über eine Änderung des Planungs- und Baugesetzes, Kompensationspflicht für Fruchtfolgeflächen. Der Regierungsrat zieht den Antrag in Beratung und verabschiedet ihn zuhanden des Kantonsrates (siehe ABl 2025-11-21; Vorlage 6057).

Vor dem Regierungsrat Die Staatsschreiberin:

Kathrin Arioli

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