Anfrage Urs Hans, Turbenthal, betreffend Transparenz über die Inhaltstoffe von Pestiziden, Beantwortung
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich KR-Nr. 300/2019
Sitzung vom 4. Dezember 2019
1135. Anfrage (Transparenz über die Inhaltstoffe von Pestiziden) Kantonsrat Urs Hans, Turbenthal, hat am 16. September 2019 folgende Anfrage eingereicht: Heute, also im digitalen Zeitalter, ist es immer noch so, dass weder Bauern noch Öffentlichkeit und Konsumenten die exakte Zusammen- setzung von Pestiziden wissen dürfen. Die teils emotionalen Diskussionen rund um die Trinkwasserinitiative beweisen es, über die Ursachen der Problematik wird bewusst gar nicht gesprochen. Die Bauern und die Ausbildner der konventionellen Schullandwirtschaft reden über ihre produzierende Landwirtschaft, ohne zu erwähnen, dass sie dabei Gift- gemische einsetzen, deren Inhalt sie selber nicht kennen. Die Pestizid- industrie redet die ganze Zeit nur von Pflanzenschutz, ohne zu erwäh- nen, dass sie mittels hochtoxischer Rückstände aus der Petrochemie in erster Linie unliebsame Pflanzen vergiftet und dabei Kollateralschäden in Kauf nimmt. Die Bewilligungsbehörde, unser Bundesamt für Land- wirtschaft, wiederum erteilt Zulassungen für Pestizide aufgrund der Beurteilung von firmeneigenen Papieren, ohne diese Substanzen selbst- je exakt getestet zu haben, und legt, ohne den ganzen Inhalt der Pestizide selbst zu kennen, Schwellenwerte für Rückstände auf Nutzpflanzen, in Nahrungsmitteln und im Trinkwasser fest. Das Fragwürdigste an der Ge- heimniskrämerei ist der Umstand, dass sich die Bewilligungen praktisch ausschliesslich auf den sogenannten aktiven Wirkstoff beziehen und nicht auf die gesamte Brühe, weil die Firmen die in den Formulierungen enthaltenen hochtoxischen Adjuvantien nicht deklarieren müssen. Bei den meisten Pestiziden ist es sogar so, dass diese aktiven Wirkstoffe re- lativ harmlos sind und nur zusammen mit den Formulierungen aktiv wer- den können. Die von der Industrie geschickt gelenkte Berichterstattung über das Glyphosat in allen Medien ist eine klare Irreführung. Nicht das Glyphosat bedeutet die grösste Gefahr für die Gesundheit, sondern die hochtoxischen nicht deklarierten Adjuvantien im Roundup von Mon- santo und anderer Firmen gefährden die Gesundheit von Mensch, Tier und Umwelt. Die viel beachtete Studie von Gille Eric Seralini, Nicolas Defarge, J. Spiruox de Vendômois und weiteren Forschern hatte bewiesen, dass Gly- phosat alleine Unkräutern praktisch nichts anhaben konnte, dass aber die Formulierungen einerseits und das ganze Gemenge andererseits zum
sofortigen Absterben der Pflanzen führte. Bei den Untersuchungen der einzelnen Adjuvantien stiessen sie unter anderem auf Arsen, Kobalt, Nickel und weitere Schwermetallen. Das massive Sperrfeuer der Industrie gegen diese Studie und die per- sönlichen Anfeindungen und Drohungen gegen deren Autoren änderten nichts an deren klaren Aussagen.Wir haben keine unabhängige, nach wis- senschaftlichen Kriterien arbeitende Instanz in der Schweiz zur Bewil- ligung von Pestiziden.Die Geschichte beweist dies eindrücklich. Das DDT wurde damals bewilligt obwohl eine seriöse Untersuchung dieses nim- mer zugelassen hätte. Es wurde Anfang der sechziger Jahre erst verbo- ten, als es in den USA zu immer mehr Lähmungserscheinungen beim Menschen kam. DDT wurde mitunter in Schulzimmern und an Strän- den verwendet, um Mücken fernzuhalten. Das Totalherbizid Gesaprim von Ciba-Geigy wurde in den siebziger Jahren in der Schweiz erst aus dem Verkehr gezogen, nachdem die EU es wegen krebserregender Wir- kung verboten hatte. Die Neonikotinoide wurden in Frankreich schon lange verboten, weil in vielen Regionen die Bienen förmlich dezimiert wurden damit. Das Bundesamt für Landwirtschaft zögerte sehr lange, dies nachzuvollziehen. Heute haben wir in der Schweiz plötzlich den Hype um das Pilzgift Chlorothalonil, weil es in der EU ebenfalls verbo- ten wurde. Und nun findet man im Trinkwasser plötzlich überall Rück- stände davon. Wo waren da unsere Bewilligungsbehörden? Beim Round- up, dem für die Industrie und die Schullandwirtschaft wichtigsten Pes- tizid, läuft es genauso. Scienceindustries, der Lobbyverband der Pestizid- und der Pharmaindustrie, kämpft gemeinsam mit dem Bundesamt für Landwirtschaft für den Erhalt der Zulassung und macht weiter auf Ver- harmlosung. Sie gestaltet auch das Wording für Politik und Presse. Nach- dem die Internationale Agentur für Krebsforschung IARC im März verlauten liess, dass Roundup wahrscheinlich krebserregend sei, mach- ten alle lange Gesichter. Dabei sagte diese nur das, was alle längst vermu- teten. Hätte sie gesagt, es sei krebserregend, was ebenfalls alle vermuten und von vielen Studien bestätigt wird, so hätte dies ein ökonomisches Erdbeben weltweit ausgelöst. Generell kann man sagen, dass, wenn ein Pestizid in den USA zuge- lassen wird, dies praktisch alle westlichen Länder nachvollziehen, obwohl allen bekannt ist, dass deren Zulassungsbehörden von ehemaligen In- dustrievertretern durchsetzt sind. Heute klagen viele Anwender in den USA, weil sie nach dem Kontakt mit Roundup an Krebs erkrankt sind, gegen Monsanto. In drei Verfahren haben Gerichte in Kalifornien, auf- grund von öffentlich einsehbaren Studien den Betroffenen hohe Ent- schädigungen zu gesprochen. Die Zulassung von Pestiziden in der Schweiz erfolgt ganz klar nicht nach gesundheitspolitischen Kriterien, sondern nach volkswirtschaftlichen Kriterien.
Ich denke, Gesundheit ist unser höchstes Gut und der Staat hat gemäss Verfassung die Pflicht, diese für jedes Individuum zu schützen. Solange die Bundesverwaltung aufgrund der Einflussnahme von Lobbygruppen nicht imstande ist, dies zu garantieren, hat unser Kanton Zürich eine be- sondere Verantwortung, dies für seine Bürger selbst zu tun. Wozu haben wir ein Kantonslabor, solange diesem untersagt wird, alle Mittel, welche freigesetzt werden, auf alle darin enthaltenen toxischen Substanzen hin zu untersuchen und diese publik zu machen. Bauern, welche diese toxi- schen Substanzen anwenden, wie auch alle Konsumenten, welche diesen ausgesetzt werden, haben ein legitimes Recht, lückenlos informiert zu werden. Wie sonst sollen die Bürger ihre demokratischen Rechte wahr- nehmen können bezüglich Lebensmitteln und Trinkwasser?
Erwägungen
1. Wie gedenkt der Kanton Zürich, in dieser verfahrenen Situation beim Bund seiner eigenen Pflicht nachzukommen, die Gesundheit seiner Bürger kurzfristig zu schützen?
2. Wie gedenkt der Kanton Zürich als stärkster Wirtschaftskanton in Bern seine Kraft mittelfristig einzusetzen, um für sichere wissenschaft- lich unabhängige Zulassungsverfahren von Pestiziden zu sorgen und um alle erteilten Bewilligungen in diesem Sinne neu zu überprüfen?
3. Wie gedenkt der Kanton Zürich damit umzugehen, dass die Bundes- verwaltung nicht oder schlecht getestete Mittel zugelassen hatte, welche von Anfang an gesundheitsschädlich waren? Die bekannte Ausrede, «zum damaligen Stande der Wissenschaft, habe man dies nicht wis- sen können», kann ja wohl hier nicht angebracht werden.
4. Wie gedenkt der Kanton Zürich dafür zu sorgen, dass Geschädigten keine juristischen Hürden in den Weg gelegt werden, um gegen diese Behörden zu klagen und zu ihrem Recht zu kommen?
5. Wie gedenkt der Kanton Zürich dafür zu sorgen, dass nicht ständig die Bauern zu Sündenböcken gestempelt werden, solange sie genau das machen, was an den Kantonalen Landwirtschaftsschulen gelehrt wird?
6. Wie gedenkt der Kanton Zürich dafür zu sorgen, dass die Ausbildung der Agronomen nicht mehr von der Agroindustrie gelenkt wird, wie dies heute an der ETH der Fall ist?
7. Wie gedenkt der Kanton Zürich dafür zu sorgen, dass der Biolandbau in Forschung und Lehre umgehend mindestens der heutigen Schul- landwirtschaft finanziell gleichgestellt wird?
8. Wie stellt sich der Kanton Zürich dazu, dass sein eigenes Amt für Landschaft und Natur in einem Schreiben an die Landwirte den Kampf gegen die Trinkwasserinitiative als wichtigste Aufgabe für dieses Jahr bezeichnete?
Dispositiv
Auf Antrag der Baudirektion beschliesst der Regierungsrat:
I. Die Anfrage Urs Hans, Turbenthal, wird wie folgt beantwortet:
Pflanzenschutzmittel werden in der Schweiz nach den Vorschriften der Verordnung vom 12. Mai 2010 über das Inverkehrbringen von Pflanzen- schutzmitteln (SR 916.161) zugelassen. Das Bundesamt für Landwirt- schaft (BLW) passt mit den zuständigen Amtsstellen einschliesslich der Kantone die geltenden gesetzlichen Regelungen laufend an. Diese sind abgestimmt auf das Recht der Europäischen Union (EU). Die Bewilli- gungsdossiers sind aus wettbewerbstechnischen Gründen vor der Be- willigung teilweise nicht öffentlich bzw. nur der Bewilligungsbehörde zugänglich. Ist ein Mittel bewilligt, können Interessierte beim BLW die zum Teil sehr umfangreichen nicht im Internet publizierten Daten vor Ort einsehen. Ist das Produkt in der EU zugelassen, was meist der Fall ist, sind die Zulassungsberichte im Internet abrufbar. Die zuständigen Bundesämter prüfen die Pestizide nach wissenschaftlichen Kriterien. Wie in der Anfrage zutreffend ausgeführt wird, bilden die Daten der Antragsteller die Grundlage für die Zulassungsbeurteilung bei Pestizi- den. Das BLW und Agroscope führen jedoch punktuell zusätzliche Ver- suche oder Modellberechnungen zur Kontrolle durch. Zusätzliche Tests könnten bei gewissen Pestiziden sinnvoll sein. Die Zuständigkeit hier- für liegt allerdings beim Bund. Dem Kanton kommen in diesem Bereich nur vollziehende Aufgaben zu. Anzumerken ist, dass in der Schweiz (und der EU) auch bei fertigen Produkten umfassende Angaben gemacht werden müssen. Es handelt sich dabei um ein zweistufiges Zulassungsverfahren. Einerseits geht es um das Teildossier «Wirkstoff», anderseits um die Zulassung des fertigen Produkts. Die Unterlagen sind gemäss EU-Verordnung Nr. 284 vom 1. März 2013 einzureichen. Gemäss Ziff. 1.4.3 dieser Verordnung sind dabei auch alle Beistoffe (und damit Adjuvantien) und deren Zusammen- setzung anzugeben. Die Aussage, Glyphosat alleine könne Unkräutern praktisch nichts anhaben, dass aber die Formulierungen einerseits und das ganze Gemenge anderseits zum sofortigen Absterben der Pflanzen führe, stützt sich auf eine Studie von Derfarge, de Vendômois und Séra- lini, die 2018 in der Zeitschrift Toxicology Reports erschienen ist. Die Universität Zürich (UZH) steht dieser Studie skeptisch gegenüber, zu- mal der Autor Séralini in der Vergangenheit Daten veröffentlichte, die einer statistischen Prüfung nicht standhielten und zurückgezogen wer- den mussten. In der betreffenden Studie fehlen quantitative Daten und eine statistische Auswertung. Auch entspricht der experimentelle Teil nicht der landwirtschaftlichen Praxis. Der molekulare Wirkungsmechanis-
mus von Glyphosat ist seit bald 50 Jahren bekannt und in glyphosatre- sistenten Pflanzen, die weltweit am häufigsten angebauten transgenen Pflanzen, wurde das Zielprotein von Glyphosat so verändert, dass es gegen- über Glyphosat insensitiv ist. Dieses auf Millionen von Hektaren zur Anwendung kommende Prinzip würde nicht funktionieren, wenn Gly- phosat selbst keine Aktivität hätte. Adjuvantien werden unter anderem dafür benötigt, damit der Wirkstoff überhaupt in die Pflanze gelangen kann. Zu Frage 1: Um die stoffliche Belastung der ober- und unterirdischen Gewässer im Kanton zu erfassen, findet ein umfangreiches Gewässermonitoring statt. Damit die Qualität des Trinkwassers, das zu 40% vom Grundwas- ser stammt, gewährleistet werden kann, ist insbesondere das Grund- wassermonitoring von Bedeutung. Hierfür untersucht der Kanton das Grundwasser jährlich anhand einer risikobasierten Auswahl von rund 65 Messstellen des Bundesprogramms NAQUA und rund 30 zusätzlichen kantonalen Messstellen. Die Messprogramme werden dabei in Zusam- menarbeit mit dem Wasserforschungsinstitut der ETH Zürich (Eawag) und weiteren kantonalen Laboratorien, insbesondere hinsichtlich Stoff- auswahl und Messmethoden, laufend den aktuellen Erkenntnissen an- gepasst. Im Bereich des Trink- und Grundwasserschutzes liegt die Haupt- aufgabe des Kantons im Vollzug des Bundesrechts: Der Kanton hat zu prüfen, ob die vom Bund festgesetzten Grenzwerte eingehalten werden. Ist dies nicht der Fall, hat er entsprechende Massnahmen zu ergreifen oder dafür zu sorgen, dass sie ergriffen werden. Wird eine Höchstwert- überschreitung in einer Trinkwasserprobe festgestellt, wird die Probe beanstandet. Die für die Wasserversorgung zuständige Stelle wird auf- gefordert, Massnahmen aufzuzeigen, wie der Gehalt der beanstandeten Substanz reduziert werden kann. Eine mögliche Massnahme besteht darin, Wasser unterschiedlicher Herkunft zu mischen, um die Menge von unerwünschten Substanzen einer einzelnen Wasserressource (z. B. eines Pumpwerks) zu reduzieren. Sie wird heute schon praktiziert, zum Bei- spiel zur Senkung der Nitratgehalte. Eine solche Vermischung ist in der Lebensmittelgesetzgebung für die Bereitstellung von Trinkwasser aus- drücklich zugelassen. Lässt sich durch diese oder eine andere Massnahme die Höchstwertüberschreitung in einer Trinkwasserversorgung nicht beseitigen, wird die Nutzung der Wasserressource untersagt. Seit Juli 2019 gilt ein vom Bund festgesetzter Höchstwert für Chloro thalonil-Sulfonsäure im Trinkwasser. Messungen des Amtes für Abfall, Wasser, Energie und Luft (AWEL) haben ergeben, dass bei 28 Wasser- ressourcen dieser Höchstwert überschritten ist. Darauf untersuchte das
Kantonale Labor Zürich zahlreiche Trinkwasserproben aus kommuna- len Verteilnetzen. Im September 2019 stellte sich die Situation wie folgt dar: Von den 28 problematischen Wasserressourcen wurden inzwischen acht ausser Betrieb gesetzt. Davon wurden drei schon seit längerer Zeit nicht mehr für die Trinkwassergewinnung genutzt. Das Wasser der rest- lichen 20 Ressourcen wird weiterhin in 17 Wasserversorgungen eingespeist. Die Untersuchung des daraus entnommenen Trinkwassers ergab, dass bei sieben Wasserversorgungen der Höchstwert nicht überschritten wird, weil das Grundwasser aus den belasteten Ressourcen bereits mit ande- rem Wasser gemischt wurde. Bei acht Wasserversorgungen wird das be- lastete Wasser neu mit Wasser aus anderen, unbelasteten Ressourcen ge- mischt, sodass im Mischwasser die Höchstwerte eingehalten sind. Bei den übrigen beiden Wasserversorgungen wird zurzeit abklärt, ob und wie die Rückstände verringert werden können. Die bisher in den Medien publizierten Höchstwertüberschreitungen beziehen sich grösstenteils auf Grundwasservorkommen. Das Trinkwas- ser in unseren Verteilnetzen besteht aber wie erwähnt aus einem Ge- misch aus Wasser unterschiedlicher Herkunft. Das können Quellen, andere Grundwasserfassungen oder aufbereitetes Seewasser sein. Des- wegen kann man die für das Grundwasser erhobenen Messwerte nicht unbesehen auf das Trinkwasser übertragen. Langfristig müssen die Ursa- chen und nicht die Symptome von hohen Schadstoffbelastungen im Trinkwasser bekämpft werden. Der Verband der Kantonschemiker der Schweiz und die Konferenz der kantonalen Gesundheitsdirektorinnen und -direktoren haben sich im September 2019 in einem Schreiben an das BLW dafür eingesetzt, dass die Zulassung von Chlorothalonil ohne Übergangsbestimmungen widerrufen wird, um den Eintrag von Chloro thalonil-Sulfonsäure ins Grundwasser möglichst rasch zu unterbinden. Konkret wurde gefordert, dass der Bund schweizweit ein sofortiges Verkaufs- und Verwendungsverbot von Chlorothalonil erlässt. Derzeit lässt sich jedoch nicht voraussagen, wie rasch sich ein Verwendungsver- bot auf die Konzentration im Grundwasser auswirken wird, denn die Metaboliten gewisser Wirkstoffe bleiben unter Umständen noch lange nach einem Anwendungsstopp im Grundwasser nachweisbar. Der Kanton Zürich ist betreffend Kontrolle von Lebensmitteln und Chemikalien mit dem Kantonalen Labor Zürich und dem AWEL gut organisiert. Die Kontrollen funktionieren, wie aktuelle Beispiele (De- tektion von Chlorothalonil-Sulfonsäure in Grundwasserproben oder Überschreitung von höchstzulässigen Pflanzenschutzmittelrückstän- den in Importgemüse aus Asien) zeigen.
Zu Frage 2: Die Zulassung von Pflanzenschutzmitteln liegt in der Kompetenz des Bundes. Dies ist organisatorisch und fachlich gerechtfertigt. Die kanto- nalen Behörden haben deshalb keine Möglichkeit, Zulassungsdossiers separat zu überprüfen. Das Kantonale Labor Zürich überprüft jedoch bei den auf dem Markt erhältlichen Pflanzenschutzmitteln, ob die Zu- lassungsvoraussetzungen erfüllt sind. Dabei nimmt das Kantonale Labor Zürich gesamtschweizerisch eine aktive Rolle ein und hat beispielsweise erfolgreich den Einsatz neuer Analysenmethoden von Pflanzenschutzmit- teln vorangetrieben. Die Ergebnisse der erwähnten Marktüberwachung können der Zulassungsstelle zur Neubeurteilung von Pflanzenschutzmit- teln dienen. Eine gute Glaubwürdigkeit der Zulassungsstelle ist im Interesse aller Betroffenen, auch der Kantone. Die folgenden Forderungen zum Zulas- sungsverfahren wurden deshalb in der Stellungnahme zum aktuellen Ak- tionsplan Pflanzenschutzmittel von der Baudirektion des Kantons Zü- rich beim Bund eingebracht: – Verbesserung der Transparenz der Zulassungsentscheide (öffentliche Publikation, Information der Kantone), – gleichwertige Mitsprache der Fachämter der Bundesverwaltung für Zulassungsentscheide, – organisatorische Anpassung der Zulassungsstelle (z. B. gemeinsame Anmeldestelle für Chemikalien und Pflanzenschutzmittel). In den letzten zehn Jahren hat das BLW bereits mehrmals Re-Eva- luationen der zugelassenen Pflanzenschutzmittel-Wirkstoffe durchge- führt und alle in der Schweiz zugelassenen Wirkstoffe dem geänderten, strengeren Zulassungsverfahren unterstellt und dabei nahezu 100 pro- blematische Wirkstoffe verboten. Zu Frage 3: Die Zulassung von Pflanzenschutzmitteln liegt in der Kompetenz des Bundes. Der Kanton Zürich hat im Rahmen der Vernehmlassung zum Aktionsplan Pflanzenschutzmittel mehrere Verbesserungsvorschläge zum Zulassungsverfahren eingebracht (vgl. Beantwortung der Frage 2). Darüber hinaus betreibt der Kanton ein umfangreiches Umweltmoni- toring. Das AWEL ist auch in Arbeitsgruppen des Bundes und im Lab’Eaux, dem Kompetenznetzwerk der kantonalen Gewässerschutz- und Umweltschutzlaboratorien vertreten und bringt sich so in Gewässer- schutzfragestellungen ein. Diese Kooperation liefert die Basis für die Analytik und die Durchführung der erforderlichen Messprogramme. Im AWEL laufen zum Beispiel zurzeit Versuche mit neuen Analyse- techniken (Stichwort Screening), womit das Grundwasser auf bisher unbekannte Abbauprodukte untersucht werden soll. Dieses Screening
wird voraussichtlich als Vorsorgemittel noch weiter ausgebaut. Die we- nigen Pflanzenschutzmittel, die als sehr giftig (GHS 06, Totenkopf) ein- gestuft werden, dürfen nicht neben Parks, Gärten, Sport- und Freizeit- anlagen, Pausenplätzen, Spielplätzen und in unmittelbarer Nähe von Ge- sundheitseinrichtungen angewendet werden. Zudem dürfen sie nur von Fachpersonen mit entsprechender Fachbewilligung verwendet werden. Im Allgemeinen gilt, dass Pflanzenschutzmittel nur mit der notwendi- gen Kenntnis (Fachbewilligung) gekauft und eingesetzt werden dürfen. Der Bund schreibt zudem für eine Verwendung von Pflanzenschutzmit- teln eine persönliche Schutzausrüstung vor. Zu Frage 4: Der Rechtsschutz gegen Akte von Bundesbehörden richtet sich nach Bundesrecht. Der Kanton Zürich hat keinen Einfluss auf dessen Anwen- dung. Wie in Art. 29 ff. der Bundesverfassung (BV, SR 101) vorgesehen, steht der Weg an die Gerichte jedoch allen gleichermassen offen. Zu Frage 5: Die vom Themenfeld Lebensmittel und Trinkwasser betroffenen und zuständigen Amtsstellen im Kanton sind in der Baudirektion das Amt für Landschaft und Natur (ALN, zuständig für die Aus- und Weiterbil- dung unter anderem für Landwirtschaft, Lebensmitteltechnologie und Weinbau sowie für den Vollzug der Bundesagrarpolitik), das AWEL (zu- ständig unter anderem für den Gewässerschutz) sowie in der Gesund- heitsdirektion das Kantonale Labor Zürich (Lebensmittelsicherheit und Trinkwasserschutz). Sie alle tragen durch das Aufbereiten von Fakten und, sofern sie Dateneigner sind, durch zielgerichtete Kommunikation, dazu bei, dass sich die Bevölkerung ein umfassendes Bild zur Thematik machen kann. Zu Frage 6: Agrarwissenschaft kann im Kanton Zürich nur an der ETH Zürich studiert werden. Die ETH steht unter der direkten Aufsicht des Eidge- nössischen Departements für Wirtschaft, Bildung und Forschung. Auf den Studieninhalt für Agronominnen und Agronomen hat der Regierungs- rat keine Einflussmöglichkeit. Zu Frage 7: Im Kanton Zürich werden 14% der Betriebe biologisch bewirtschaf- tet – Tendenz leicht steigend. Die Umstellung auf biologische Landwirt- schaft wird gemäss § 168b des Landwirtschaftsgesetzes vom 2. Septem- ber 1979 (LS 910.1) mit Beiträgen unterstützt. Pro Jahr profitieren gut 20 Betriebe von dieser Möglichkeit. Daher steht für die Aus- und Weiter- bildung sowie die Forschung weiterhin die ressourceneffiziente, nach den Richtlinien der ökologischen Qualitätsverordnung der Bundesagrarpoli- tik produzierende Landwirtschaft im Fokus.
Der Biolandbau hat allgemein in der schweizerischen Forschungs- landschaft mit der Forschungsanstalt für biologischen Landbau (FIBL) eine wichtige Bedeutung. Die Kenntnisse zum biologischen Landbau werden bereits in der landwirtschaftlichen Grundausbildung am Strick- hof vermittelt. Zudem bietet der Kanton mittels Leistungsauftrag eine Zweitausbildung mit biologischdynamischem Schwerpunkt in Rheinau an. Der kantonseigene Landwirtschaftsbetrieb Stiegenhof in Embrach wird biologisch bewirtschaftet. Der Betrieb ist neu Bestandteil des Aus- bildungs- und Versuchsbetriebs des Strickhofs. In der Kooperation von AgroVet Strickhof können so z. B. zusammen mit der ETH Versuche zum Vergleich unterschiedlicher Produktionssysteme vorgenommen werden. Der Strickhof steht hierzu in engem Austausch mit dem FIBL. Der Versuchsbericht 2018 der Bereiche Ackerbau, Spezialkulturen und Tierhaltung gibt eine Einsicht in die Versuchstätigkeit am Strick- hof. Die UZH und die Zürcher Hochschule für Angewandte Wissen- schaften (ZHAW) sind Anstalten des öffentlichen Rechts mit eigener Rechtspersönlichkeit. Es gilt für sie die wissenschaftliche Freiheit von Forschung und Lehre, die in Art. 20 BV sowie in § 3 des Universitäts- gesetzes vom 15. März 1998 (LS 415.11) und § 4 des Fachhochschulge- setzes vom 2. April 2007 (LS 414.10) gewährleistet ist. Der Kanton als Träger macht deshalb seinen Hochschulen zu Forschung und Lehre keine inhaltlichen Vorgaben, namentlich auch nicht in quantitativer Hinsicht. UZH und ZHAW leisten ihre Arbeiten in Forschung und Lehre im In- teresse der Allgemeinheit. Sie engagieren sich in diesem Rahmen auch im breit gefächerten Themenfeld «Biolandbau». So führt die ZHAW auf dem Fundament wissenschaftlicher Forschung einen Studiengang in Biologischer Landwirtschaft und Hortikultur. Der Studiengang Bio- logie an der UZH widmet sich der Thematik im Zusammenhang mit Biotechnologie und Resistenzbildung, Food Security, nachhaltige Pro- duktion und Züchtungstechniken. Ferner wird an der UZH zurzeit die Vorlesung «Agroecology, Food Security & Sustainable Production» vor- bereitet. Diese zielt auf unterschiedliche Themen, unter anderem mo- derne Züchtungstechniken, biologische und konventionelle Landwirt- schaft, agronomische, ökologische und ökonomische Leistungen der unterschiedlichen Anbausysteme, Pestizide, Ökobilanzen sowie Klima- wandel und Landwirtschaft. Zu Frage 8: Beim in der Anfrage erwähnten Schreiben handelt es sich um ein E-Mail der Abteilung Landwirtschaft des ALN von Ende 2018 an alle direktzahlungsberechtigten Landwirtschaftsbetriebe. Damit wird je- weils am Jahresende auf die Ereignisse des vergangenen Jahres zurück- geblickt und die Herausforderungen für das kommende Jahr erwähnt.
Als solche Herausforderung wurde auch die Abstimmung über die Trink- wasserinitiative erwähnt: «Eine unmittelbare grosse Herausforderung für die Landwirtschaft wird die Trinkwasserinitiative sein, die zur Ab- stimmung kommen wird. Der Kanton Zürich wird sich im Rahmen der Konferenz der Landwirtschaftsämter der Schweiz aktiv dafür einsetzen, dass die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger mit guten Fakten zur heu- tigen Agrarpraxis informiert werden und sich so ein unverfälschtes Bild machen können zu all den Bemühungen, die die Landwirtschaft bereits heute unternimmt, um unser Trinkwasser sauber zu halten». Gemäss vorgenannter Formulierung im E-Mail des ALN ist keinerlei «Kampf gegen die Trinkwasserinitiative» erkennbar. Die vom Thema Trinkwas- ser betroffenen Ämter in der Baudirektion und Gesundheitsdirektion stellen Fakten zum Thema bereit, nehmen aber keine politische Posi- tionierung vor.
II. Mitteilung an die Mitglieder des Kantonsrates und des Regierungs- rates sowie an die Baudirektion.
Vor dem Regierungsrat Die Staatsschreiberin: Kathrin Arioli