Neue Regionalpolitik des Bundes, Schlussbericht der Umsetzung 2008-2011, Umsetzungsprogramm 2012-2015, Kenntnisnahme, Auftrag, Änderung Zuständigkeit, Staatsbeitrag
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 21. September 2011
1143. Neue Regionalpolitik des Bundes (Schlussbericht der Umsetzung 2008–2011, Umsetzungsprogramm 2012–2015, Staatsbeitrag)
Erwägungen
1. Ausgangslage Am 1. Januar 2008 trat das Bundesgesetz vom 6. Oktober 2006 über die Regionalpolitik (SR 901.0) in Kraft. Nach Art. 15 dieses Gesetzes erarbeiten die Kantone gemeinsam mit Entwicklungsträgern und regio- nalen Geschäftsstellen mehrjährige Umsetzungsprogramme. Sie stellen zusammen mit den regionalen Geschäftsstellen die Koordination der regions- und kantonsübergreifenden Vorhaben sicher. Die Kantone entscheiden im Rahmen der verfügbaren Mittel, für welche Vorhaben Finanzhilfen oder Darlehen gewährt werden. Mit der Neuen Regional- politik (NRP) wurden verschiedene seit den 70er-Jahren eingeführte Förderinstrumente zugunsten wirtschaftlich schwacher Regionen zu- sammengefasst. Dabei wurde ein eigentlicher Paradigmenwechsel vor- genommen: Stand bis 2006 der Abbau von Disparitäten im Vordergrund (Verteilungsansatz), werden mit der NRP Innovation, Wertschöpfung und Wettbewerbskraft einzelner Regionen gestärkt, um Arbeitsplätze zu erhalten und zu schaffen (Wachstumsansatz). Als Förderinstrumente sieht der Bund A-Fonds-perdu-Beiträge und Darlehen vor. Gemäss der Botschaft zum Mehrjahresprogramm des Bundes 2008–2015 zur Um- setzung der NRP und dessen Finanzierung vom 28. Januar 2007 zählte der Kanton Zürich nicht zu den Fördergebieten der NRP. Mit RRB Nr. 865/2007 wurde die Volkswirtschaftsdirektion daher beauftragt, beim Eidgenössischen Volkswirtschaftsdepartement zu beantragen, das Zürcher Berggebiet in den Wirkungsbereich der NRP aufzunehmen und ein Umsetzungsprogramm einzureichen. Im Dezember 2007 hat der Bund die Aufnahme des Zürcher Berg- gebiets in den Wirkungsbereich der NRP gutgeheissen und dem Zür- cher Umsetzungsprogramm zugestimmt. Am 5. März 2008 wurde eine Programmvereinbarung mit dem Bund abgeschlossen. Diese umfasste vier Ziele:
1. Förderung der Freizeitregion Zürcher Berggebiet; optimale Positio- nierung der Region als Freizeitregion in den umliegenden Agglome- rationen.
2. Ausbau der Spezialitätenproduktion; konzeptionelle Arbeiten und Weiterentwicklung des Regionalmarketingprojekts «natürli».
3. Vermehrt Ausschöpfung der natürlichen Ressourcen.
4. Intensivierung der Wissensvermittlung; Betreuung von Diplomarbei- ten und Praktikanten. Den Vertragszielen sind insgesamt 29 Einzelmassnahmen, im Um- setzungsprogramm «Handlungsachsen» genannt, zugeordnet. Insge- samt wurden 3,78 Mio. Franken in Form von A-Fonds-perdu-Beiträgen für das Umsetzungsprogramm bereitgestellt: 1,3 Mio. Franken vom Bund, 1,5 Mio. Franken vom Kanton, Fr. 900 000 von den beteiligten Gemeinden, Fr. 80 000 von den mit je zwei Gemeinden mitbeteiligten Kantonen St. Gallen und Thurgau. Die Programmvereinbarung verlangt, dass der Kanton Mitte 2011 dem Bund einen Schlussbericht über die ersten dreieinhalb Jahre Pro- grammumsetzung vorlegt. Im Mai 2010 wurden die Kantone zudem darüber informiert, dass, sofern die Kantone eine Programmfortfüh- rung wünschen, diese Mitte 2011 beim Bund zu beantragen sei. Beides ist Gegenstand dieses Antrages.
2. Umsetzung der Neuen Regionalpolitik im Kanton Zürich seit 2008 Zuständig für das Thema Regionalpolitik im Kanton Zürich war bis- her grundsätzlich die Volkswirtschaftsdirektion. Sie stellte im Budget ihres Amts für Wirtschaft und Arbeit (AWA) die für die Wahrnehmung dieser Aufgabe erforderlichen Mittel ein. Weil indessen das Umset- zungsprogramm für das Zürcher Berggebiet schwergewichtig ausser- halb der Themenbereiche der Volkswirtschaftsdirektion angesiedelt ist und bereits eine funktionierende Zusammenarbeit zwischen dem Amt für Landschaft und Natur (ALN) der Baudirektion und der regionalen Projektträgerschaft bestand, wurde die Programmbetreuung der Bau- direktion übertragen (RRB Nr. 865/2007). Seit 2008 ist daher auf kan- tonaler Ebene das ALN für das Umsetzungsprogramm verantwortlich. Mit den eigentlichen Umsetzungsarbeiten auf regionaler Ebene wurde die Vereinigung Pro Zürcher Berggebiet (PZB) betraut. Die PZB ver- einigt die Regionsgemeinden des Zürcher Berggebietes, die bereits gemäss Investitionshilfegesetz seit 1975 Zielraum regionalpolitischer Förderung waren. Die PZB unterhält eine Geschäftsstelle, die seit 1982 mit einem Beitrag unterstützt wird. In einer Leistungsvereinbarung vom 26. November 2008 zwischen der Volkswirtschaftsdirektion und der Baudirektion einerseits und der PZB anderseits ist die Zusammen- arbeit zwischen dem Kanton und dem Regionalmanagement geregelt. Die Beiträge des Kantons und des Bundes werden der PZB überwie- sen, welche diese entsprechend der Vereinbarung auf die einzelnen Pro- jekte verteilt und diese überwacht.
Weil das Umsetzungsprogramm 2012–2015 im Wesentlichen eine Fort- führung des bisherigen Programms darstellt, soll die kantonsinterne Organisation ab 1. Januar 2012 vereinfacht werden. Neu soll nicht mehr die Volkswirtschaftsdirektion, sondern die Baudirektion für das Thema NRP zuständig sein. Dem Bund ist dies mitzuteilen. Die Baudirektion stellt die erforderlichen Mittel im Budget des ALN ein. Die Region Zürcher Berggebiet umfasst elf Zürcher Gemeinden und je zwei Gemeinden in den Kantonen Thurgau und St. Gallen. Gemäss NRP übernimmt der hauptsächlich betroffene Kanton, im vorliegenden Fall Zürich, die Programmverantwortung gegenüber dem Bund. Die vom Kanton Zürich gesprochenen Fördermittel beziehen sich indessen nur auf die Zürcher Gemeinden. Die Kantone Thurgau und St. Gallen entrichten anteilsmässig Beiträge an das Zürcher Umsetzungspro- gramm, was in Vereinbarungen zwischen dem Regionalmanagement der PZB mit den entsprechenden Stellen in den Kantonen St. Gallen und Thurgau geregelt ist. Nach den Vorgaben des Bundes ist in den kantonalen Umsetzungs- programmen auch die Beteiligung an der Gemeinschaftsinitiative für grenzüberschreitende, transnationale und interregionale Zusammen- arbeit (INTERREG) aufzuführen. Die Beteiligung des Kantons Zürich an INTERREG IV A «Alpenrhein-Hochrhein» von 2007–2013 wurde indessen schon früher beschlossen und die Mittel entsprechend dafür eingestellt (RRB Nrn. 54/2007, 357/2007 und 741/2007). Verantwortlich für die Beteiligung Zürichs an INTERREG war bisher die Europafach- stelle im Generalsekretariat der Volkswirtschaftsdirektion. Ab 1. Januar 2012 wird diese Funktion gemäss RRB Nr. 567/2011 die Staatskanzlei, Abteilung Koordination Aussenbeziehungen, übernehmen.
3. Rückblick: Schlussbericht zum Zürcher Umsetzungsprogramm 2008–2011 Die strategische Ausrichtung des Umsetzungsprogramms mit den er- wähnten vier Vertragszielen erwies sich als zielführend. Von den 29 Teil- zielen (Handlungsachsen) konnten 13 voll, zwölf teilweise und lediglich vier nicht erreicht werden: a) Vertragsziel 1: Förderung der Freizeitregion Zürcher Berggebiet; optimale Positionierung der Region als Freizeitregion in den umliegen- den Agglomerationen. In Zusammenarbeit mit dem AWA wurde eine Übersicht mit Freizeit- attraktionen im Zürcher Berggebiet erarbeitet. Im Bereich Agrotou- rismus wurden die Angebote im Zürcher Berggebiet im April 2011 auf der neuen Internetplattform www.bauernferien.ch platziert.
Zusammen mit dem vom Bund finanzierten ViaStoria-Zentrum für Verkehrsgeschichte wurden erste Vorarbeiten für Via Regio Routen durch das Tössbergland erstellt. Ein Projekt zur Vernetzung von «na- türli»-Produkteherstellern und -verkäufern, u. a. entlang dieser Routen, ist im Gang. Mit dem Zürcher Verkehrsverbund wurden für mit dem öffentlichen Verkehr erreichbare Angebote in der Region geworben. Zudem wurde 2009/2010 die Geschäftsstelle der Tourismusregion Zür- cher Oberland mit einer Leistungsvereinbarung an das Regionalmana- gement der PZB übertragen und die Auskunftsstelle für die Tourismus Region neu aufgebaut. b) Vertragsziel 2: Ausbau der Spezialitätenproduktion; konzeptionelle Arbeiten und Weiterentwicklung des Regional- marketingprojekts «natürli». Die Marke «natürli» wurde unter der Dachmarke «Das Beste der Region», einer der vier vom Bund unterstützten Regionalmarken-Ver- bunde, geschützt und zertifiziert. Rund 25 zusätzliche Käsesorten, aber auch Fleisch und Backwaren, konnten ins «natürli»-Sortiment aufge- nommen werden. In der Versuchskäserei wurden drei neue marktreife Produkte entwickelt. In einem neu geschaffenen Eventraum wurden mit dem Ziel der Absatzförderung jährlich 80 bis 100 Veranstaltungen durchgeführt. Um das Verkaufspersonal von Detaillisten auf «natürli»- Spezialitäten zu schulen, wurden jährlich zwischen fünf und zehn Kurse durchgeführt. 2010 wurde der Geschenkboxenservice www.natürlibox.ch ins Leben gerufen. Das Projekt «natürli»-Franchising wurde 2010 be- gonnen. Im September 2011 wird der Kanton zusammen mit der Stadt Zürich und «natürli» Gastregion am 4. Schweizer Regionalprodukt- wettbewerb in Delsberg sein. c) Vertragsziel 3: Vermehrte Ausschöpfung der natürlichen Ressourcen. Ein Konzept für die Nutzung und Vermarktung der Mineralwasser- quelle nahe des Klosters Fischingen wurde erstellt. Ob das Projekt um- gesetzt werden kann, hängt vom Entscheid des Kantons Thurgau ab. Dieser muss ein für das Projekt benötigtes Gebäude für die Umnutzung freigeben. Das Projekt Wärmeverbund Bauma ist zusammen mit kom- munalen und kantonalen Stellen in Bearbeitung. Mit dem Ziel der stär- keren Nutzung des landschaftlichen Kapitals der Region arbeitet das Regionalmanagement in verschiedenen Landschaftsentwicklungskon- zepten und in der Erarbeitungsgruppe für die zu revidierende Land- schaftsschutzverordnung um den Bachtel mit.
d) Vertragsziel 4: Intensivierung der Wissensvermittlung; Betreuung von Diplomarbeiten und Praktikanten. Im Rahmen dieses vom Bund allen Kantonen empfohlenen Ziels wurden vom Regionalmanagement PZB an der ETH Zürich der Lehr- auftrag «Regionalentwicklung» durchgeführt und verschiedene Diplom- arbeiten betreut. Mit der Forschungsanstalt Agroscope Liebefeld- Posieux in Bern wurde die Sensorikgruppe für Regionalprodukte auf- gebaut. Daneben wurde seit 2008 die Geschäftsstelle der PZB nach den Vor- gaben der NRP zu einem leistungsstarken Regionalmanagement um- gebaut. Damit verfügt das Regionalmanagement über die personellen und infrastrukturellen Voraussetzungen, das Zürcher NRP-Programm umzusetzen. Insgesamt ergibt sich aus der ersten Vierjahresperiode der NRP aus Sicht des Kantons eine positive Bilanz. Die Kriterien des Staatssekreta- riats für Wirtschaft (SECO) bezüglich Wertschöpfung, Innovation und Exportorientierung wurden in allen vier Vertragszielen erfüllt. Ebenso kann eine positive Beurteilung des Programms bezüglich der Nachhal- tigkeitskriterien des Bundesamts für Raumentwicklung (ARE) in den Bereichen Wirtschaft, Umwelt und Gesellschaft verzeichnet werden. Die A-Fonds-perdu-Beiträge im Umfang von insgesamt 3,78 Mio. Fran- ken wurden im Rahmen des Budgets beansprucht und zielgerichtet ein- gesetzt.
4. Ausblick: Umsetzungsprogramm 2012–2015 Aufgrund der positiven Bilanz des Programms 2008–2011 präsentiert sich das Umsetzungsprogramm 2012–2015 in seinen Grundzügen sehr ähnlich. Unter Berücksichtigung der heutigen und kommenden Heraus- forderungen für die Region sollen die vier bisherigen Vertragsziele weitergeführt werden. Im Bereich der Raumplanung ergibt sich dabei aus der gegenwärtigen Anhörung zur Gesamtüberprüfung des kanto- nalen Richtplans, dass der quantitativen baulichen Entwicklung enge Grenzen gesetzt sind und der Fokus auf die Sicherstellung und Förde- rung der Raumqualität (Natur- und Landschaftswerte) zu legen ist. Damit erhalten im Umsetzungsprogramm die Vertragsziele 1 («Touris- mus») und 3 («Natürliche Ressourcen») mehr Gewicht. Zudem gewinnt das Vertragsziel 2 («Spezialitätenproduktion») im immer raueren agrar- wirtschaftlichen Umfeld weiter an Bedeutung. Die Bewirtschaftung von Randregionen und damit die Pflege der Kulturlandschaft können nur aufrechterhalten werden, wenn regionale Produkte mit einer ver- nünftigen Wertschöpfung verkauft werden können. Ausgehend von der Vision «Das Zürcher Oberland wird als attraktive Naherholungsregion
mit qualitativ einzigartigen Regionalprodukten wahrgenommen» wird angestrebt, die Region durch die Schaffung neuer Angebote, die Ver- netzung und Qualitätssteigerung bestehender Angebote für Gäste noch attraktiver zu machen. Das Synergiepotenzial aus Tourismus und «na- türli» soll stärker genutzt und die Marken erkennbar verbunden wer- den. Das Regionalmanagement sieht sich als Innovationszentrum und Drehscheibe zwischen Hochschulen und Unternehmen. Eine Ausdehnung des Zürcher Umsetzungsprogramms über den 2007 beantragten Wirkungsperimeter steht gegenwärtig insbesondere auf- grund begrenzter Mittel des SECO nicht zur Diskussion. Als einziges überkantonales NRP-Projekt mit Programmverantwortung durch einen anderen Kanton wird das Projekt «Fischorama» (Konzeptstudie für ein Grossaquarium auf dem Gelände der Schweizerischen Industrie-Ge- sellschaft AG in Schaffhausen) des Kantons Schaffhausen mit einem kantonalen Beitrag unterstützt. Davon ist eine Attraktivitätssteigerung für den Rheinfall und damit ein regionalwirtschaftlicher Nutzen für die Region zu erwarten. Dieser Beitrag ist gemäss den Vorgaben des SECO im vorliegenden Umsetzungsprogramm aufzuführen, auch wenn es in keinem direkten Zusammenhang mit dem auf das Zürcher Berggebiet ausgerichteten Inhalt des Programms steht. Dasselbe gilt für die Betei- ligung des Kantons Zürich an INTERREG-Programmen, die ebenfalls im Umsetzungsprogramm aufzuführen sind. Das neue Programm ist politisch verträglich bezüglich der übrigen für die Region bedeutsamen Sektoralpolitiken, mit den Legislaturzie- len des Regierungsrates für 2011–2015 gemäss RRB Nr. 764/2011 und entspricht den Kriterien der gemäss Bund zu berücksichtigenden Nach- haltigkeitskriterien.
5. Kosten des Umsetzungsprogramms 2012–2015 Für das Umsetzungsprogramm 2012–2015 ist mit Kosten (à fonds perdu) von 4,25 Mio. Franken zu rechnen. Die Kostensteigerung von Fr. 470 000 gegenüber dem Programm 2008–2011 erklärt sich damit, dass der Start für die NRP sich gesamtschweizerisch verzögert hat und im ersten Umsetzungsjahr die Programmkosten unterdurchschnittlich tief waren. Der Kantonsanteil beträgt 2,07 Mio. Franken, einschliesslich der Unterstützung für das überkantonale Projekt «Fischorama» von Fr. 60 000. Die kantonale Finanzierung erfolgt nur, wenn das Umset- zungsprogramm durch den Bund genehmigt wird und eine entspre- chende Programmvereinbarung zustande kommt. Beim Bund werden 1,6 Mio. Franken beantragt. Die Kantone Thurgau und St. Gallen steu- ern je Fr. 40 000 bei. Der Rest von 0,5 Mio. Franken wird von den Gemeinden finanziert. Damit ist Art. 16 des Bundesgesetzes über Re-
gionalpolitik erfüllt, wonach die Kantone für die NRP mindestens gleichwertige finanzielle Leistungen zu erbringen haben wie der Bund. Neben den A-Fonds-perdu-Beiträgen sollen 1,4 Mio. Franken Darlehen (davon 0,9 Mio. Franken vom Kanton) bereitgestellt werden. Beiträge Darlehen (in Franken) (à fonds perdu) Beitrag Bund 1 600 000 500 000 Beitrag Kantone St. Gallen und Thurgau 80 000 Beitrag Gemeinden 500 000 Beitrag Kanton 2 070 000 900 000 Total 4 250 000 1 400 000 Der Gesamtbetrag von 2,97 Mio. Franken, 2,07 Mio. Franken als Sub- ventionen gemäss § 3 Abs. 3 des Staatsbeitragsgesetzes und 0,9 Mio. Franken als Darlehen, ist für die Planjahre 2012 bis 2015 vorzusehen. Im KEF 2012–2015 ist in der Leistungsgruppe Nr. 8800, Amt für Landschaft und Natur, für die Planjahre 2012 bis 2015 1,2 Mio. Franken für das Um- setzungsprogramm eingestellt. Der Restbetrag von 1,77 Mio. Franken ist zusätzlich in den Planjahren 2013 bis 2015 des KEF 2013–2016 der Leistungsgruppe Nr. 8800, Amt für Landschaft und Natur, vorzusehen.
Dispositiv
Auf Antrag der Baudirektion und der Volkswirtschaftsdirektion beschliesst der Regierungsrat:
I. Die Volkswirtschaftsdirektion wird beauftragt, den Schlussbericht des Zürcher Umsetzungsprogramms Neue Regionalpolitik 2008–2011 beim eidgenössischen Volkswirtschaftsdepartement einzureichen.
II. Ab 1. Januar 2012 ist anstelle der Volkswirtschaftsdirektion die Baudirektion für das Thema neue Regionalpolitik zuständig.
III. Die Baudirektion wird beauftragt, das Umsetzungsprogramm gemäss neuer Regionalpolitik 2012–2015 im Sinne der Erwägungen beim eidgenössischen Volkswirtschaftsdepartement einzureichen.
IV. Die Baudirektion wird beauftragt, für die aus dem Umsetzungs- programm für das Zürcher Berggebiet hervorgehende Programmver- einbarung die Interessen des Kantons Zürich als Vertragspartner mit dem Staatssekretariat für Wirtschaft (SECO) wahrzunehmen.
V. Die Baudirektion wird beauftragt, die bestehende Leistungsver- einbarung mit der PZB für die Umsetzung der NRP in der Region für die Mehrjahresperiode 2012–2015 anzupassen.
VI. Für das Umsetzungsprogramm neue Regionalpolitik 2012–2015 wird ein Staatsbeitrag von höchstens 2,97 Mio. Franken, davon 2,07 Mio. Franken als Subventionen zulasten der Erfolgsrechnung und 0,9 Mio.
Franken als Darlehen zulasten der Investitionsrechnung der Leistungs- gruppe Nr. 8800, Amt für Landschaft und Natur, als neue Ausgabe bewilligt. Die Ausgabenbewilligung erfolgt unter Vorbehalt der Pro- grammgenehmigung durch den Bund und der Zusicherung des Bundes- beitrages.
VII. Mitteilung an die Vereinigung Pro Zürcher Berggebiet (PZB), Heinrich Gujerstrasse 20, Postfach, 8494 Bauma, die Staatskanzlei, die Volkswirtschaftsdirektion und die Baudirektion.
Vor dem Regierungsrat Der Staatsschreiber:
Husi