Strassen, Hombrechtikon, 17 Seestrasse, Seewis bis Oberer Bahnweg, Instandsetzung, gebundene Ausgabe
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 12. November 2025
1149. Strassen (Hombrechtikon, 17 Seestrasse, Seewis bis Oberer
Erwägungen
Bahnweg, Strasseninstandsetzung, gebundene Ausgabe) Die Seestrasse auf dem Gebiet der Gemeinde Hombrechtikon zählt zum Strassennetz des Kantons Zürich und wird im Kataster als Hauptver- kehrsstrasse Nr. 17 geführt. Im Abschnitt Seewis bis Oberer Bahnweg befindet sich die Strasse in einem schlechten Zustand und muss zur Werterhaltung und aus Gründen der Verkehrssicherheit instand gesetzt werden (§§ 25 f. Strassengesetz [LS 722.1]). Aufgrund der festgestellten Schadenbilder sowie der Ergebnisse des Laborberichts wurde mit der Sektion Oberbau und Geotechnik des Tiefbauamtes ein Sanierungsvor- schlag ausgearbeitet. Die Beläge der Fahrbahn, die den Belastungsanforderungen nicht mehr genügen, werden vollständig ersetzt. Dabei erfolgt der Einbau neuer Trag-, Binder- und Deckschichten, wodurch die Gesamtstärke um etwa 3 cm bis 4 cm erhöht wird. Im Weiteren wird die Trockensteinmau- er im betreffenden Abschnitt instand gesetzt. Die Sicker- und Entwäs- serungsleitungen befinden sich in einem schlechten Zustand und werden ebenfalls ersetzt sowie den geltenden Normen angepasst. Der Gehweg wird neu über die Schulter entwässert. Die Kosten setzen sich gemäss Finanzplan vom 16. Oktober 2025 wie folgt zusammen: in Franken Bauarbeiten 1 180 000 Nebenarbeiten 100 000 Technische Arbeiten 80 000 Total 1 360 000 Für die Verwirklichung des Bauvorhabens ist eine gemäss § 37 Abs. 2 lit. b des Gesetzes über Controlling und Rechnungslegung (LS 611) gebundene Ausgabe von Fr. 1 360 000 zulasten der Erfolgsrechnung, Konto 8400.3141080050, Staatsstrassenunterhalt (Projekt-Nr. 84U- 40328), zu bewilligen. Der Betrag ist im Budgetentwurf 2026 enthalten sowie im Konsolidierten Entwicklungs- und Finanzplan 2026–2029 ein- gestellt.
Dispositiv
Auf Antrag der Baudirektion beschliesst der Regierungsrat:
I. Für die Instandsetzung der 17 Seestrasse, Seewis bis Oberer Bahn- weg, in der Gemeinde Hombrechtikon wird eine gebundene Ausgabe von Fr. 1 360 000 zulasten der Erfolgsrechnung der Leistungsgruppe Nr. 8400, Tiefbauamt, bewilligt.
II. Dieser Betrag wird nach Massgabe des Schweizerischen Baupreis- indexes gemäss folgender Formel der Teuerung angepasst: Bewilligte Ausgabe × Zielindex ÷ Startindex (Indexstand April 2025)
III. Mitteilung an die Finanzdirektion und die Baudirektion.
Vor dem Regierungsrat Die Staatsschreiberin:
Kathrin Arioli