Gemeindewesen, Zweckverband GESA Gemeinschaftsschiessanlage Betzholz, neue Statuten, Genehmigung
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 27. Oktober 2021
1170. Gemeindewesen (Zweckverband GESA Gemeinschafts schiessanlage Betzholz)
Erwägungen
1. Nach Art. 92 der Kantonsverfassung (KV, LS 101) und § 73 Abs. 1 des Gemeindegesetzes (GG, LS 131.1) können sich Gemeinden zur ge meinsamen Erfüllung einer oder mehrerer Aufgaben zu Zweckverbän den zusammenschliessen. Die Statuten bedürfen der Genehmigung des Regierungsrates. Er prüft sie auf ihre Rechtmässigkeit (Art. 92 Abs. 4 KV). Diese Genehmigung hat konstitutive Wirkung, d. h., das Inkraft treten der Statuten setzt die Genehmigung des Regierungsrates voraus (vgl. § 80 Abs. 2 GG). Allfällige Mängel werden durch die Genehmigung nicht geheilt.
2. Die Politischen Gemeinden Bubikon, Dürnten, Hinwil und Rüti bilden seit 1979 einen Zweckverband für den Bau, Betrieb und Unter halt einer Schiessanlage für die Verbandsgemeinden in Bubikon (RRB Nr. 486/2012). Anlässlich der Urnenabstimmung vom 13. Juni 2021 ha ben die Stimmberechtigten der Verbandsgemeinden eine Totalrevision der Statuten beschlossen. Der Bezirksrat Hinwil hat bestätigt, dass gegen die Gemeindebeschlüsse keine Rechtsmittel eingelegt wurden. Die neuen Statuten des Zweckverbands GESA Gemeinschaftsschiessanlage Betz holz enthalten die notwendigen Anpassungen an das Gemeindegesetz, insbesondere die Einführung eines eigenen Haushalts. Auf den Zeit punkt des Inkrafttretens (am 1. Januar 2022) ersetzen sie die bis dahin geltenden Statuten vom Dezember 2011.
3. Die Bestimmungen geben zu keinen Bemerkungen Anlass und sind deshalb zu genehmigen.
Auf Antrag der Direktion der Justiz und des Innern und der Sicherheitsdirektion
Dispositiv
beschliesst der Regierungsrat:
I. Die Statuten des Zweckverbands GESA Gemeinschaftsschiess anlage Betzholz werden genehmigt.
II. Mitteilung an – den Verbandsvorstand GESA Gemeinschaftsschiessanlage Betzholz, Gemeindeverwaltung Hinwil, Dürntnerstrasse 8, 8340 Hinwil, – die Gemeinderäte der Politischen Gemeinden – Bubikon, Rutschbergstrasse 18, Postfach 127, 8608 Bubikon, – Dürnten, Rütistrasse 1, 8635 Dürnten, – Hinwil, Dürntnerstrasse 8, 8340 Hinwil, – Rüti, Breitenhofstrasse 30, 8630 Rüti, – den Bezirksrat Hinwil, Untere Bahnhofstrasse 25a, 8340 Hinwil, – die Sicherheitsdirektion und die Direktion der Justiz und des Innern.
Vor dem Regierungsrat Die Staatsschreiberin:
Kathrin Arioli