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Institut für Epidemiologie, Biostatistik und Prävention EBPI, Prävention und Gesundheitsförderung 2016-2017, Zuständigkeit, Subvention

Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 16. Dezember 2015

1173. Institut für Epidemiologie, Biostatistik und Prävention (Subvention für Prävention und Gesundheitsförderung 2016–2017) Gemäss § 46 des Gesundheitsgesetzes (GesG; LS 810.1) unterstützen der Kanton und die Gemeinden Massnahmen zur Verbesserung der Gesund- heit der Bevölkerung (Gesundheitsförderung) sowie zur Verhütung, Früh- erkennung und Früherfassung von Krankheiten (Prävention); sie können dazu eigene Massnahmen treffen oder Massnahmen Dritter bis zu 100% subventionieren. Kanton und Gemeinden haben zudem von Gesetzes wegen den Suchtmittelmissbrauch zu bekämpfen. Die Gesundheitsdirek- tion überwacht den Gesundheitszustand der Bevölkerung, soweit damit nicht die Bundesbehörden betraut sind, und informiert die Öffentlich- keit regelmässig darüber (§ 47 GesG). Sie kann ebenfalls Dritte mit der Erfüllung dieser Aufgaben beauftragen. Mit Beschluss Nr. 4050/1991 beauftragte der Regierungsrat das Institut für Epidemiologie, Biostatistik und Prävention der Universität Zürich (EBPI), ehemals Institut für Sozial- und Präventivmedizin (ISPMZ), mit der Planung, Förderung und Verbreitung von Prävention und Gesund- heitsförderung, soweit diese Aktivitäten dem Staat obliegen. Das EBPI hat dazu eine Dienstleistungsabteilung «Prävention und Gesundheits- förderung» für den Kanton Zürich eingerichtet und die Mittel für das Ge- sundheitsmonitoring und die praktische Präventionsarbeit dieser Abtei- lung zugewiesen. Geleitet wird die Dienstleistungsabteilung Prävention und Gesundheitsförderung von der kantonalen Beauftragten für Prä- vention und Gesundheitsförderung. Seit 2000 nimmt die Universität im Auftrag der Gesundheitsdirektion folgende Aufgaben wahr und stellt sie durch das EBPI sicher:

Erwägungen

1. Gesundheitsmonitoring und Gesundheitsüberwachung – Kontinuierliche Überwachung des Gesundheitszustandes der Zür- cher Bevölkerung und periodische Berichterstattung darüber – Unterstützung des Zürcher Krebsregisters bis zum Zeitpunkt einer Neuregelung der Finanzierung des Krebsregisters im Kanton – Evaluation ausgewählter präventiver Massnahmen

2. Prävention und Gesundheitsförderung im Kanton Zürich – Gesamtkoordination der präventiven Massnahmen auf kantonaler Ebene – Öffentlichkeitsarbeit einschliesslich Präventionskampagnen – Vernetzung und Information der verschiedenen Akteure in der Ge- sundheitsförderung und Prävention im Kanton Zürich

– Nach Absprache Vertretung der Gesundheitsdirektion in nationa- len Gremien – Festlegung und Überwachung von Leistungsaufträgen an Partner- organisationen wie die kantonalen Suchtpräventionsstellen (KFSP) – Weiterentwicklung gesundheitsförderlicher oder präventiver Inter- ventionsmassnahmen auf der Ebene von Einzelnen (Verhaltensän- derung) und von Lebenswelten wie Gemeinde, Familie oder Freizeit (Settings) – Unterstützung von Einzelprojekten in der Gesundheitsförderung und Prävention Die Universitätsleitung legt unter Einbezug des EBPI und in Abstim- mung mit der Gesundheitsdirektion die jährlichen Zielsetzungen fest. Die Berichterstattung des EBPI über den Stand der Geschäfte erfolgt halb- jährlich. Mit RRB Nr. 1432/2004 ist der Aufgabenbereich um die Umset- zung des kantonalen Konzeptes für Prävention und Gesundheitsförde- rung erweitert worden. Dabei sind Prävention und Gesundheitsförderung als Querschnittsaufgaben in allen Direktionen zu betreiben. Das EBPI kann im Rahmen des kantonalen Leistungsauftrags projektbezogen An- liegen der Prävention und Gesundheitsförderung aller Direktionen wahr- nehmen; deren Umsetzung ist dann von diesen abzugelten (RRB Nr. 1405/ 2013). Schwerpunktprogramme spielen im Konzept für Prävention und Ge- sundheitsförderung im Kanton Zürich, das 2004 im Auftrag der Gesund- heitsdirektion publiziert worden ist, eine zentrale Rolle (RRB Nr. 1432/ 2004). Sie kombinieren Elemente der Öffentlichkeitsarbeit mit konkreten Massnahmen an Ort und Stelle, in Schulen, Betrieben und Gemeinden. Der Regierungsrat beschloss ein direktionsübergreifendes Schwer- punktprogramm Suizidprävention (RRB Nr. 707/2015). Die Koordina- tion des Schwerpunktprogramms liegt entsprechend dem Auftrag des Re- gierungsrates beim EBPI. Zur Information der Bevölkerung wurde die Website www.suizidpraevention-zh.ch mit Informationen zu den Ursa- chen, den Präventionsmöglichkeiten und den Anlaufstellen für betrof- fene Personen und ihr Umfeld erstellt. Anregungen zur Förderung der psychischen Gesundheit der Zürcher Bevölkerung enthält die Kampagne «Wie geht’s Dir?». Die Kampagne, die in Zusammenarbeit mit Pro Mente Sana und anderen Kantonen erfolgt, wird noch durch eine gezielte Kam- pagne zum Thema Suizidprävention ergänzt. Die im GesG verankerte Suchtprävention stellt ein wichtiges Hand- lungsfeld der Prävention im Kanton Zürich dar. Die Aktivitäten der acht regionalen Suchtpräventionsstellen und der acht spezialisierten, kan- tonsweit tätigen Fachstellen für Suchtprävention werden vom EBPI koordiniert. Neben Massnahmen zur Bekämpfung des Suchtmittelmiss- brauchs werden auch Präventionsmassnahmen zu stoffungebundenem

Suchtverhalten umgesetzt, insbesondere beim Umgang mit digitalen Me- dien im Kindes- und Jugendalter. Informationen zu Präventionsangeboten und Selbsttests finden sich auf der Website www.suchtpraevention-zh.ch. Zudem legt das EBPI im Auftrag der Sicherheitsdirektion den Leistungs- vertrag an das Zentrum für Spielsucht fest. Das Zentrum wird über die Leistungsgruppe Nr. 3920, Fonds zur Bekämpfung des Alkoholismus und der Lotteriespielsucht, finanziert (RRB Nrn. 36/2011 und 731/2013). Der Vernetzung und Information der Akteure in der Gesundheits- förderung und Prävention dienen Veranstaltungen wie der jährliche Präventionstag oder die periodische Publikation P&G. Hinweise auf Veranstaltungen und zahlreiche Drucksachen gibt die Website www. gesundheitsfoerderung-zh.ch. Ein Schwerpunkt im Bereich der Gesund- heitsförderung in den kommenden Jahren wird die Zusammenarbeit mit den Gemeinden sein. Im Rahmen der Gesundheitsberichtserstattung wird 2016 zudem ein Spezialbericht zum Thema «Soziale Beziehungen und Gesundheit» publiziert. Die Veröffentlichung soll zur Weiterent- wicklung der sozialen Gesundheit der Bevölkerung im Kanton Zürich dienen. Das System mit jährlichen Zielsetzungen und einer halbjährlichen Be- richterstattung über den Stand der Geschäfte hat sich bewährt. Die Zu- sammenarbeit mit dem EBPI gewährleistet eine evidenzbasierte Aus- richtung der Prävention und Gesundheitsförderung im Kanton Zürich. Massnahmen in den jeweiligen Themenschwerpunkten werden auf der Grundlage aktueller Forschungsergebnisse geplant und implementiert. Der Leistungsvertrag mit dem EBPI erlaubt somit eine optimale Nutzung von Synergien zwischen wissenschaftlicher Praxis und praktischen Inter- ventionen im Geschäftsfeld Prävention und Gesundheitsförderung. Der Personalaufwand der Abteilung Prävention und Gesundheitsför- derung für die Planung und Implementation der Aktivitäten wird jähr- lich pauschal mit Fr. 740 000 abgegolten. In diesem Betrag enthalten ist gemäss § 40 des Universitätsgesetzes und § 15 des Finanzreglements der Universität Zürich eine Overhead-Abgabe von 10% der Einnahmen für erbrachte Dienstleistungen (§ 34 Finanzhandbuch der Universität Zürich, Abs. 1, Anhang 3 b, Stand 3. Mai 2012). Das Gesundheitsmonitoring und die Gesundheitsüberwachung sind im Gesundheitsgesetz verankert (§ 47 GesG). Die Aufwendungen für diese Forschungstätigkeiten werden der Abteilung Prävention und Gesund- heitsförderung wie bisher pauschal abgegolten (Fr. 700 000). Dies sind insbesondere Forschungsaufgaben zur kontinuierlichen Überwachung der Gesundheit der Zürcher Bevölkerung, des kantonalen Krebsregisters, For- schungsaufwendungen für Schwerpunktprogramme und weitere Themen- bereiche wie die Prävention übertragbarer oder chronischer, nicht über- tragbarer Krankheiten.

Die jährlichen Aufwendungen für Projekte im Bereich der Gesund- heitsförderung und Prävention sowie die Öffentlichkeitsarbeit finanziert die Gesundheitsdirektion direkt. Diese Aufwendungen (1,06 Mio. Fran- ken) werden zweckgebunden für die Aufgaben des EBPI im Bereich Prä- vention und Gesundheitsförderung eingestellt. Für die Planung, Förderung und Verbreitung von Prävention und Ge- sundheitsförderung durch das EBPI in den Jahren 2016 und 2017 ist eine Subvention von insgesamt 5,0 Mio. Franken zulasten der Erfolgs- rechnung der Leistungsgruppe Nr. 6200, Prävention und Gesundheitsför- derung, zu gewähren. Da gemäss § 46 GesG der Kanton Massnahmen zur Gesundheitsförderung und Prävention bis zu 100% subventionieren kann, handelt es sich gestützt auf § 3 Abs. 2 lit. a des Staatsbeitragsgesetzes um eine gebundene Ausgabe. Der Betrag ist im Budget 2016 und für das Jahr 2017 im KEF 2016–2019 in der Leistungsgruppe Nr. 6200, Prävention und Gesundheitsförderung, eingestellt. Er ist dem Konto 3634 5 00000, IC-Bei- träge an konsolidierte Einheiten, zu belasten.

Dispositiv

Auf Antrag der Gesundheitsdirektion beschliesst der Regierungsrat:

I. Die Zuständigkeit der Universität für Prävention und Gesundheits- förderung im Kanton Zürich wird entsprechend den Erwägungen beibe- halten und durch das EBPI sichergestellt.

II. Dem Institut für Epidemiologie, Biostatistik und Prävention wird für die Planung, Förderung und Verbreitung von Prävention und Gesund- heitsförderung in den Jahren 2016 und 2017 an die beitragsberechtig- ten Kosten von Fr. 5 000 000 eine Subvention von 100%, höchstens aber Fr. 5 000 000, als gebundene Ausgabe zulasten der Erfolgsrechnung der Leistungsgruppe Nr. 6200, Prävention und Gesundheitsförderung, zuge- sichert.

III. Gegen diesen Beschluss kann innert 30 Tagen, von der Mitteilung an gerechnet, beim Verwaltungsgericht des Kantons Zürich Beschwerde erhoben werden. Die Beschwerdeschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Der angefochtene Beschluss ist beizulegen oder genau zu bezeichnen. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu be- zeichnen und soweit möglich beizulegen.

IV. Mitteilung an die Universitätsleitung, Künstlergasse 15, 8001 Zürich, und an das Institut für Epidemiologie, Biostatistik und Prävention der Universität Zürich, Hirschengraben 84, 8001 Zürich (E), sowie an die Finanzdirektion und die Gesundheitsdirektion.

Vor dem Regierungsrat Der Staatsschreiber:

Husi

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