Strassen Rafz, 4 Schaffhauserstrasse, Objekt Nr. 067-002 Unterführung Rüdlingerstrasse, Instandsetzung, gebundene Ausgabe
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 27. Oktober 2021
1190. Strassen (Rafz, 4 Schaffhauserstrasse, Objekt Nr. 067-002 Unterführung Rüdlingerstrasse, Instandsetzung, Ausgaben- bewilligung)
Erwägungen
A. Ausgangslage und Projekt Die Schaffhauserstrasse von Eglisau zur deutschen Grenze in Lottstet- ten zählt zum Strassennetz des Kantons Zürich und wird im Kataster als Hauptverkehrsstrasse Nr. 4 geführt. Auf dem Gebiet der Gemeinde Rafz überquert sie die Rüdlingerstrasse. Die im Jahr 1962 erbaute Unterfüh- rung Rüdlingerstrasse, Objekt Nr. 067-002, befindet sich teilweise in einem schlechten Zustand. Dies betrifft insbesondere die Widerlager, die Fahr- bahnplatte und den Belag einschliesslich der Fahrbahnübergänge. Zu- dem weist sie in den Randfeldern der Fahrbahnplatte eine ungenügende Tragsicherheit auf. Zur Gewährleistung der Verkehrssicherheit und Wert- erhaltung muss die Unterführung Rüdlingerstrasse instand gesetzt werden. Von Mai 2022 bis November 2023 ist die Instandsetzung des Strassen- abschnitts Rütenen bis Zoll durch das Strasseninspektorat vorgesehen. Im Rahmen dieser Streckeninstandsetzung sieht das Tiefbauamt für die Unterführung Rüdlingerstrasse unter anderem folgende Massnah- men vor: – Ersatz von Abdichtung, Belag und Fahrbahnübergängen; – Betoninstandsetzung an der Fahrbahnplatte; – Betoninstandsetzung an den Widerlagern; – Vorbetonieren der Widerlager zur Auflagersicherung der Fahrbahn- platte; – neues Fahrzeugrückhaltesystem zur Verhinderung des Befahrens der Auskragungen; – Ersatz des Geländers; – Ersatz der Entwässerung.
B. Finanzierung und Ausgabenbewilligung Die Gesamtkosten sind gemäss Kostenvoranschlag vom 31. August 2021 wie folgt veranschlagt: in Franken Bauarbeiten 1 233 000 Nebenarbeiten 85 000 Technische Arbeiten 422 000 Total 1 740 000
Für die Verwirklichung des Bauvorhabens ist eine gemäss § 37 Abs. 2 lit. b des Gesetzes über Controlling und Rechnungslegung (LS 611) ge- bundene Ausgabe von Fr. 1 740 000 zulasten der Erfolgsrechnung der Leis- tungsgruppe Nr. 8400, Tiefbauamt, zu bewilligen. In der Staatsbuchhaltung wird der Gesamtbetrag von Fr. 1 740 000 wie folgt verbucht: Budgetierung Gebundene Neue Total Ausgaben Ausgaben in Franken in Franken in Franken Erfolgsrechnung Konto 8400.31410 80050 1 740 000 1 740 000 Staatsstrassen Baulicher Unterhalt Total 1 740 000 1 740 000 In der vorliegenden Ausgabenbewilligung ist die mit Verfügung des Tiefbauamtes Nr. 2211/2020 bewilligte Ausgabe von Fr. 190 000 enthal- ten. Diese Verfügung ist bezüglich der Ausgabe aufzuheben. Den gesamten Rechnungsverkehr hat das Objekt Nr. 84B-20018, Ge- meinde Rafz, 4 Schaffhauserstrasse, Unterführung Rüdlingerstrasse, In- standsetzung, aufzunehmen. Der Betrag ist im Budget 2021 mit einem Aus- gabenanteil von Fr. 80 000 enthalten. Die restlichen Ausgaben sind im Konsolidierten Entwicklungs- und Finanzplan 2022–2025 eingestellt.
Dispositiv
Auf Antrag der Baudirektion beschliesst der Regierungsrat:
I. Für die Instandsetzung der Unterführung Rüdlingerstrasse, Objekt Nr. 067-002, an der 4 Schaffhauserstrasse in der Gemeinde Rafz wird eine gebundene Ausgabe von Fr. 1 740 000 zulasten der Erfolgsrechnung der Leistungsgruppe Nr. 8400, Tiefbauamt, bewilligt.
II. Dieser Betrag wird nach Massgabe des Schweizerischen Baupreis- indexes gemäss folgender Formel der Teuerung angepasst: Bewilligte Ausgabe × Zielindex ÷ Startindex (Indexstand April 2020)
III. Die Verfügung des Tiefbauamtes Nr. 2211/2020 wird aufgehoben.
IV. Mitteilung an die Finanzdirektion und die Baudirektion.
Vor dem Regierungsrat Die Staatsschreiberin:
Kathrin Arioli