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Kantonspolizei, Ersatzbeschaffung von Ordnungsdiensthelmen, gebundene Ausgabe, Vergabe

Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 9. Dezember 2020

1209. Kantonspolizei, Ersatzbeschaffung von Ordnungsdiensthelmen

Erwägungen

(gebundene Ausgabe und Vergabe)

Ausgangslage Zum Schutz vor Verletzungen durch Wurfgeschosse und Schlagwaffen jeglicher Art tragen ordnungsdienstpflichtige Kantonspolizistinnen und -polizisten im unfriedlichen Ordnungsdienst Schutzhelme mit Visier, die Kopf und Gesichtspartie schützen. Bei Bedarf kann eine Atemschutz- maske mit Filter am Helm befestigt werden. Aufgrund der heutigen Sicherheitsstandards sowie des Alters der Ord- nungsdiensthelme, die zum Teil seit 1995 im Einsatz sind, ist eine gestaf- felte Ersatzbeschaffung erforderlich. Insbesondere eine aktuelle Neuent- wicklung eines Schutzvisiers, das die Augen vor schädlicher Laserstrah- lung wie z. B. durch Laserpointer schützt, wird in dieser Ersatzbeschaf- fung berücksichtigt, zumal sich die im Einsatz stehende Laserschutzbrille nicht in Kombination mit der Atemschutzmaske tragen lässt. Zudem sol- len gleichzeitig die Atemschutzmasken ersetzt und mit Filtern der neus- ten Generation ausgestattet werden, die neben Reizgasen auch Viren und Bakterien filtern. Damit wird der Gesundheitsschutz der Kantonspoli- zistinnen und -polizisten erheblich verbessert.

Beschaffung und Finanzierung Eine Marktabklärung hat ergeben, dass der Ordnungsdiensthelm mit den neuentwickelten, integrierten Laserschutzvisieren ausschliesslich von der Schuberth GmbH in Magdeburg (Deutschland) hergestellt und durch die SSZ Equipment AG, Zug, vertrieben wird. Es gibt keine ange- messenen Alternativen, insbesondere nicht in Kombination mit qualitativ hochstehenden Atemschutzmasken und Filtern (All-in-one-Paket). Bei dieser Ausgangslage kann der Auftrag aufgrund seiner technischen Be- sonderheiten und mangels angemessener Alternativen gestützt auf § 10 Abs. 1 lit. c der Submissionsverordnung (LS 720.11) freihändig vergeben werden. Das Angebot der SSZ Equipment AG vom 21. September 2020 um- fasst das komplette Set, bestehend aus Ordnungsdiensthelm mit Klarvi- sier und integrierter separater Laserschutzblende sowie Schlaufenhalter-­ Karabiner (Fr. 1053.85 pro Stück), Atemschutzmaske (Fr. 508.35 pro Stück) mit Zubehör (u. a. Reizstofffilter; Fr. 76.20 pro Stück).

Positionen Investitionsrechnung in Franken einschliesslich MWSt 2021 900 Sets 1 474 560 2022 100 Sets 163 840 Submissionsrelevantes 1000 Sets «Schuberth HMK150» 1 638 400 Zwischentotal (Angebot vom 21. September 2020) Unvorhergesehenes 61 600 Total einmalige Ausgaben (einschliesslich MWSt) 1 700 000 Die einmaligen Ausgaben setzen sich wie folgt zusammen: Die einmaligen Ausgaben von insgesamt Fr. 1 700 000 sind zur Erfül- lung von gesetzlich vorgeschriebenen Aufgaben (u. a. gemäss Polizeige- setz, LS 550.1) zwingend erforderlich und dienen namentlich der Beschaf- fung und Erneuerung der für die Verwaltungstätigkeit erforderlichen sachlichen Mittel. Sie gelten deshalb als gebundene Ausgabe im Sinne von § 37 Abs. 2 lit. a des Gesetzes über Controlling und Rechnungslegung (LS 611). Die einmaligen Ausgaben für die Ersatzbeschaffung von Ordnungs- diensthelmen gehen zulasten der Investitionsrechnung der Leistungs- gruppe Nr. 3100, Kantonspolizei, und sind im Budgetentwurf 2021 (Fr. 1 530 000) sowie im Konsolidierten Entwicklungs- und Finanzplan 2021–2024, Planjahr 2022 (Fr. 170 000) eingestellt. Die Kapitalfolgekosten betragen bei einer Nutzungsdauer von zehn Jahren jährlich rund Fr. 176 400, davon rund Fr. 170 000 für Abschreibun- gen und rund Fr. 6 400 für Zinsen. Es fallen keine weiteren Folgekosten an.

Dispositiv

Auf Antrag der Sicherheitsdirektion beschliesst der Regierungsrat:

I. Für die Ersatzbeschaffung von 1000 Ordnungsdiensthelm-Sets «Schuberth HMK150» für die Ordnungsdienstfunktionärinnen und -funk- tionäre wird eine gebundene Ausgabe von Fr. 1 700 000 zulasten der Inves- titionsrechnung der Leistungsgruppe Nr. 3100, Kantonspolizei, bewilligt.

II. Der Auftrag für die Lieferung der 1000 Ordnungsdiensthelm-Sets wird gemäss Angebot vom 21. September 2020 zu Fr. 1 638 400 an die SSZ Equipment AG, Zug, vergeben. Die Vergabesumme kann sich für Un- vorhergesehenes auf Fr. 1 700 000 erhöhen.

III. Mitteilung an die Finanzdirektion und die Sicherheitsdirektion.

Vor dem Regierungsrat Die Staatsschreiberin:

Kathrin Arioli

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