Kantonspolizei, Ersatz von Rotlicht- und Geschwindigkeitmessanlagen, gebundene Ausgabe, Vergabe
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 9. Dezember 2020
1212. Kantonspolizei, Ersatz von Rotlicht- und Geschwindigkeits- messanlagen (gebundene Ausgabe und Vergabe)
Erwägungen
A. Ausgangslage Zur Überwachung der signalisierten Höchstgeschwindigkeiten nach Art. 6 der Verordnung des ASTRA zur Strassenverkehrskontrollver- ordnung (SR 741.013.1) setzt die Kantonspolizei (Kapo) verschiedene An- lagen ein. Zwölf semistationäre und fünf mobile Geschwindigkeitsmessanlagen sowie zwei Rotlicht- und Geschwindigkeitsmessanlagen haben das Ende ihres Lebenszyklus erreicht oder sind teilweise bereits ausgefallen und müssen ersetzt werden. 2021 sollen fünf semistationäre und drei mobile Geschwindigkeitsmessanlagen sowie die zwei Rotlicht- und Geschwin- digkeitsmessanlagen ersetzt werden. 2022 ist der Ersatz von drei semi- stationären und zwei mobilen sowie danach von vier semistationären Geschwindigkeitsmessanlagen geplant.
B. Beschaffungen Für die Erstellung und Durchführung der Submission hat die Kapo mit Verfügung vom 13. Mai 2019 einmalige gebundene Ausgaben von insge- samt Fr. 97 404 bewilligt. Gegenstand der Beschaffung ist die Lieferung von Rotlicht- und Geschwindigkeitsmessanlagen, welche die Kapo gemäss heutiger Planung bis Ende 2024 beschaffen muss, einschliesslich der War- tungskosten für acht Jahre (von Ende 2021 bis Ende 2029). Dies sind zwei Rotlicht- und Geschwindigkeitsmessanlagen (Los 1), zwölf semistatio- näre Geschwindigkeitsmessanlagen (Los 2) und fünf mobile Geschwindig- keitsmessanlagen (Los 3). Mit dem Anbietenden soll ein Rahmen- und Wartungsvertrag für Lie- ferung und Wartung von Rotlicht- und Geschwindigkeitsmessanlagen abgeschlossen werden. Basierend auf diesen Verträgen sollen die Anla- gen mittels Einzelverträgen beschafft werden. Durch den Abschluss des Rahmen- und Wartungsvertrags entsteht keine Bezugspflicht für die Kapo. Die Kapo führte im Juni 2020 eine öffentliche Ausschreibung durch. Zwei Anbietende reichten je ein gültiges Angebot ein, wobei sich das An- gebot der ces complete electronic systems ag, Wallisellen, vom 27. Juli 2020 (Los 1) bzw. 27. Oktober 2020 (Lose 2 und 3) für alle drei Lose als das wirtschaftlich günstigste erwies. Gestützt auf § 33 der Submissionsver-
ordnung (LS 720.11) ist der Zuschlag für die Lieferung und den Betrieb der Rotlicht- und Geschwindigkeitsmessanlagen an die ces complete elect- ronic systems ag, Wallisellen, zu erteilen. Die Vergabesumme beträgt bei einer achtjährigen Vertragslaufzeit für das Los 1 Fr. 504 973, für das Los 2 Fr. 2 914 330 und für das Los 3 Fr. 670 056 (insgesamt Fr. 4 089 359). Die Vergabesumme kann sich für Unvorhergesehenes auf höchstens Fr. 4 342 596 erhöhen.
C. Finanzierung
Kostenübersicht Investitions Erfolgs Total (in Franken, einschliesslich MWSt) rechnung rechnung für 8 Jahre (einmalige (jährliche Auf- Ausgaben) wendungen) Erstellung Submission (Kapo-Verfügung 97 404 97 404 vom 13. Mai 2019) Los 1: 2 Rotlicht- und Geschwindigkeitsmessanlagen 436 693 8 535 504 973 (ces complete electronic system ag, Angebot vom 27. Juli 2020) Los 2: 12 semistationäre Geschwindigkeitsmess 2 540 698 46 704 2 914 330 anlagen (ces complete electronic system ag, Angebot vom 27. Oktober 2020) Los 3: 5 mobile Geschwindigkeitsmessanlagen 455 952 26 763 670 056 (ces complete electronic system ag, Angebot vom 27. Oktober 2020) Bauliche Anpassungen (Schätzung) 50 000 50 000 Integration/Anpassung IT-Infrastruktur 30 000 10 000 110 000 (Abraxas/Schätzung) Unvorhergesehenes/Rundungen 189 253 7 998 253 237 Total Ausgaben 3 800 000 100 000 4 600 000 Sämtliche Ausgaben sind zur Erfüllung von gesetzlich vorgeschriebe- nen Aufgaben (u. a. gemäss Polizeiorganisationsgesetz [LS 551.1]) zwin- gend erforderlich und dienen namentlich der Beschaffung und Erneue- rung der für die Verwaltungstätigkeit erforderlichen sachlichen Mittel. Sie gelten deshalb als gebundene Ausgabe im Sinne von § 37 Abs. 2 lit. a des Gesetzes über Controlling und Rechnungslegung (LS 611) und wer- den der Leistungsgruppe Nr. 3100, Kantonspolizei, belastet. Die einmaligen Ausgaben für den Ersatz von zwei Rotlicht- und Ge- schwindigkeitsmessanlagen, zwölf semistationären Geschwindigkeits- messanlagen und fünf mobilen Geschwindigkeitsmessanlagen von Fr. 3 800 000 gehen zulasten der Investitionsrechnung und sind im Budget 2020 und im Budgetentwurf 2021 sowie im Konsolidierten Entwicklungs- und Finanzplan (KEF) 2021–2024 eingestellt. Die Beträge ab Planjahr 2025 sind im KEF einzustellen.
Die Wartungskosten betragen insgesamt Fr. 800 000 bei einer Ver- tragslaufzeit von acht Jahren. Die anteilmässigen Beträge sind im Budget- entwurf 2021 sowie im KEF 2021–2024 eingestellt und gehen zulasten der Erfolgsrechnung. Die Beträge ab Planjahr 2025 sind im KEF einzustellen. Die Kapitalfolgeaufwendungen betragen bei einer Betriebsdauer von sieben Jahren jährlich rund Fr. 557 300, davon rund Fr. 543 000 für Ab- schreibungen und rund Fr. 14 300 für Zinsen. Es fallen keine weiteren Folgeaufwendungen an. Für die Erstellung und Durchführung der Submission wurden mit Ver- fügung der Kantonspolizei vom 13. Mai 2019 einmalige gebundene Aus- gaben von insgesamt Fr. 97 404 bewilligt. Diese Ausgabenbewilligung ist Teil der zu bewilligenden einmaligen Gesamtausgabe von Fr. 3 800 000 und ist somit aufzuheben. Das Projektcontrolling wird durch die IT-Abteilung der Kapo sicher- gestellt.
Dispositiv
Auf Antrag der Sicherheitsdirektion beschliesst der Regierungsrat:
I. Für den Ersatz von zwei Rotlicht- und Geschwindigkeitsmessanlagen, zwölf semistationären Geschwindigkeitsmessanlagen und fünf mobilen Geschwindigkeitsmessanlagen wird eine gebundene Ausgabe von insge- samt Fr. 4 600 000 zulasten der Leistungsgruppe Nr. 3100, Kantonspolizei, bewilligt. Davon gehen Fr. 3 800 000 zulasten der Investitionsrechnung und Fr. 800 000 zulasten der Erfolgsrechnung.
II. Der Auftrag für den Ersatz und den Betrieb der zwei Rotlicht- und Geschwindigkeitsmessanlagen für Fr. 504 973 (Los 1), zwölf semistatio- nären Geschwindigkeitsmessanlagen für Fr. 2 914 330 (Los 2) und fünf mobilen Geschwindigkeitsmessanlagen für Fr. 670 056 (Los 3) bei der Kan- tonspolizei wird gemäss Angebot vom 27. Juli 2020 (Los 1) bzw. 27. Okto- ber 2020 (Lose 2 und 3) an die ces complete electronic systems ag, Walli- sellen, vergeben. Die Vergabesumme kann sich für Unvorhergesehenes auf höchstens Fr. 4 342 596 erhöhen.
III. Die Kantonspolizei wird ermächtigt, mit der ces complete electro- nic systems ag, Wallisellen, einen Rahmen- und Wartungsvertrag abzu- schliessen.
IV. Die Ausgabenbewilligung der Kantonspolizei vom 13. Mai 2019 für die Erstellung und Durchführung der Submission wird aufgehoben.
V. Dieser Beschluss ist bis zur Veröffentlichung des Zuschlags auf simap.ch nicht öffentlich.
VI. Mitteilung an die Finanzdirektion und die Sicherheitsdirektion.
Vor dem Regierungsrat Die Staatsschreiberin:
Kathrin Arioli