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Staatsstrassen, Strassenregion II, Grünpflegearbeiten 2023 – 2027, Vergabe

Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 1. Februar 2023

122. Staatsstrassen (Strassenregion II, Grünpflegearbeiten 2023–

Erwägungen

2027, Vergabe) Auf den Staatsstrassen der Unterhaltsbezirke 4 und 5 (Strassenregion II) müssen die Grünflächen saisonal mehrmals faunaschonend gemäht wer- den. Für die neue faunaschonende Mähtechnik kommen ausschliesslich Balkenmäher mit Doppelmesserbalken oder Fingerbalken zum Einsatz. Mulchen ist nur noch in besonderen Fällen zulässig und ausschliesslich durch die Betriebsleiterin bzw. den Betriebsleiter anzuordnen. Ebenso umfassen die Grünpflegearbeiten den naturnahen Böschungsunterhalt und die Neophytenbekämpfung, die nach genauen Pflegeplänen aus- geführt werden müssen. Mit RRB Nr. 1169/2013 wurde für die betrieblichen Unterhaltsausga- ben für Leistungen Dritter (Reinigungen, Grünpflege, bauliche Repara- turen und technischer Dienst) ab 2014 eine jährlich wiederkehrende ge- bundene Ausgabe von 16 Mio. Franken zulasten der Erfolgsrechnung der Leistungsgruppe Nr. 8400, Tiefbauamt, bewilligt. Für die Grünpflegearbeiten 2023–2027 liegen aufgrund eines offenen Verfahrens vier gültige Angebote von Fr. 2 901 966.15 bis Fr. 4 148 388.60 vor. Aufgrund der Prüfung anhand der Eignungs- und Zuschlagskriterien sind die Leistungen an die besa strassenunterhalt AG, Balterswil, zu ver- geben. Die Vertragssumme von Fr. 2 961 189.96 gemäss Angebot vom 2. De- zember 2022 kann sich für Regiearbeiten und Unvorhergesehenes um rund 15% auf Fr. 3 405 300 erhöhen. Der Betrag von Fr. 3 405 300 ist durch die Ausgabenbewilligung gedeckt und geht zulasten des Kontos 8400.31410 80010, Staatsstrassen Betrieblicher Unterhalt.

Dispositiv

Auf Antrag der Baudirektion beschliesst der Regierungsrat:

I. Die Grünpflegearbeiten 2023–2027 auf den Staatsstrassen der Stras- senregion II werden gemäss dem Angebot vom 2. Dezember 2022 zu Fr. 2 961 189.96 an die besa strassenunterhalt AG, Balterswil, vergeben. Die Vertragssumme kann sich für Regiearbeiten und Unvorhergesehe- nes auf Fr. 3 405 300 erhöhen.

II. Der Betrag geht zulasten der Erfolgsrechnung der Leistungsgruppe Nr. 8400, Tiefbauamt.

III. Dieser Beschluss ist bis zur Veröffentlichung des Zuschlags auf simap.ch nicht öffentlich.

IV. Mitteilung an die Baudirektion.

Vor dem Regierungsrat Die Staatsschreiberin:

Kathrin Arioli

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