Kloster Rheinau, Infrastrukturmassnahmen und Anpassung Parkplatz "Chorb", Bewilligung
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 9. Dezember 2020
1223. Kloster Rheinau, Infrastrukturmassnahmen und Parkplatz im Chorb
Erwägungen
1. Ausgangslage Im Klosterbezirk Rheinau sind an der Kanalisation, den Meteorwas- ser- und Elektroleitungen sowie am Wagenschopf Instandsetzungsmass- nahmen notwendig, damit der Werterhalt der Immobilien sichergestellt werden kann (§ 40a Abs. 1 lit. e Gesetz über die Organisation des Regie- rungsrates und der kantonalen Verwaltung [LS 172.1]). Mit RRB Nr. 944/ 2009 und dem privaten Gestaltungsplan «Areal Chorb» wurden zudem die Rahmenbedingungen der zukünftigen Verkehrsplanung für den Klos- terbezirk sowie die Klosterinsel Rheinau festgelegt. Mit dem Gestal- tungsplan wird das Ziel einer Verdichtung und Aufwertung des Areals Chorb verfolgt. Gleichermassen soll der Gestaltungsplan der Aufwertung und Belebung der Klosterinsel Rheinau dienen. Im «Areal Chorb» liegen heute 85 von der Gemeinde Rheinau provisorisch bewilligte Parkplätze, die in definitive umgewandelt werden sollen. Die Parkplätze auf dem Klosterplatz sind in der Folge aufzuheben. Den Besucherinnen und Be- suchern der bestehenden und zukünftigen Angebote auf der Kloster- insel Rheinau und des Klosterbezirks (Hotel, Restaurant Klostergarten, Klosterkirche, Hauswirtschaftskurse) steht nach Abschluss der bauli- chen Arbeiten ein angemessenes, definitives Parkplatzangebot im «Areal Chorb» zur Verfügung.
2. Projekt Parkplatz «Chorb» Unter Erhalt und Einbezug des Wagenschopfes (Alte Eglisauer Brücke) werden im «Areal-Chorb» 110 Parkplätze für die Besucherinnen und Be- sucher der Klosterinsel und des Klosterbezirks erstellt. Durch diese Mehr- fachnutzung kann die Anzahl Parkplätze auf der Klosterinsel und im Klos- terbezirk gesamthaft gesenkt werden. Die neuen, aus Schotterrasen be- stehenden Parkplätze werden mit Kandelabern ergänzt. Zusätzlich wird der Wagenschopf instand gesetzt und zu einem überdachten Parkplatz um- funktioniert. Die Instandsetzungsarbeiten am Wagenschopf umfassen neben dem Tragwerk das Dach, die Fassaden, die Elektroerschliessung sowie die Fassadenbeleuchtung. Zudem ist bei der Trafostation die Er- stellung einer Elektroladestation für Fahrzeuge geplant.
Damit der Klosterplatz künftig weitgehend vom Verkehr befreit ist, wird im Einverständnis mit der Denkmalpflege die ehemalige Kloster- mauer der Benediktinerabtei entlang Untere Steig für die neue Parkplatz- zufahrt durchbrochen. Für die Verbesserung der Sichtverhältnisse und den Schutz der Fussgängerinnen und Fussgänger muss die neue Mauer- durchfahrt baulich angepasst werden. Chorbstrasse Der Belag entlang der Chorbstrasse wurde in den vergangenen Jah- ren verschiedentlich baulich angepasst. Aufgrund dieser Instandsetzungs- arbeiten funktioniert die Entwässerung in diesem Bereich nicht einwand- frei. Die Flächen entlang der Chorbstrasse bis zum Klosterplatz sollen daher neu mit Pflastersteinen instand gesetzt, und die Entwässerung ver- bessert werden. Mit der Vergrösserung der bestehenden Haltebuchten an der Chorbstrasse können zudem nach Abschluss der Bauarbeiten Reise- cars wenden oder für das Ein- und Aussteigen parkieren. Klosterplatz und Rheinzugang Im Rahmen der Instandsetzungsarbeiten an der Kanalisation, den Me- teorwasser- und Elektroleitungen sowie der Aufhebung der Parkfelder auf dem Klosterplatz wird der Zugang zum kleinen Rhein baulich angepasst. Der über den Klosterplatz laufende Wanderweg führt über einen kurzen, unbefestigten Pfad hinunter zum Schiffsanleger bzw. an das Nordufer des kleinen Rheins. Der Zustand, das Gefälle des Weges und der fehlende Handlauf stellen für ältere Menschen und solche mit einer körperlichen Beeinträchtigung einen Sicherheitsmangel dar. Eine neue Treppe aus Naturstein mit Handlauf wird diesen Mangel beheben.
3. Finanzielles Die Kosten für die baulichen Massnahmen setzen sich wie folgt zu- sammen: BKP-Nr. Arbeitsgattung Kosten in Franken 1 Vorbereitungsarbeiten 565 750 2 Gebäude 372 750 4 Umgebung 2 270 500 5 Baunebenkosten und Übergangskonten 58 500 6 Reserve 330 000 9 Ausstattung 127 500 Total (einschliesslich 7,7% MWSt) 3 725 000 Der Kostenvoranschlag weist eine Genauigkeit von ±10% aus (Kosten- stand 18. Mai 2020, Zürcher Index der Wohnbaupreise: April 2020, Basis 1939, 1045,6 Punkte).
In den Gesamtkosten von Fr. 3 725 000 sind die mit Verfügung des Im- mobilienamtes vom 15. Juli 2020 bewilligten Projektierungskosten von Fr. 290 000 enthalten. Die Verfügung ist aufzuheben. Für die Bewirtschaf- tung und den Unterhalt der «Parkierung im Chorb» wird mit jährlichen Kosten von rund Fr. 25 000 gerechnet. Die Parkierungsgebühren belaufen sich gemäss ersten Schätzungen auf jährlich rund Fr. 25 000 und decken somit die Kosten für die Bewirtschaftung und den Unterhalt. Die Grundstücke, auf denen die baulichen Massnahmen geplant sind, befinden sich im Finanzvermögen (RRB Nr. 639/2006). Bauliche Mass- nahmen für Bauten des Finanzvermögens gelten finanzrechtlich nicht als Ausgaben im Sinne von § 34 des Gesetzes über Controlling und Rech- nungslegung (CRG, LS 611), sondern als Anlage innerhalb des Finanz- vermögens (vgl. § 29 Abs. 2 Finanzcontrollingverordnung [FCV, LS 611.2]). Die Zuständigkeit für die Bewilligung baulicher Massnahmen für Bau- ten des Finanzvermögens richtet sich gemäss § 45 Abs. 1 FCV nach den Ausgabekompetenzen für gebundene Ausgaben. Gemäss § 36 CRG in Verbindung mit § 39 FCV ist der Regierungsrat für die Bewilligung von baulichen Massnahmen im Finanzvermögen von über 1 Mio. Franken zu- ständig. Der Betrag für die Infrastrukturmassnahmen und die Anpas- sungen Parkplatz «Chorb» auf dem Areal des Klosters Rheinau von Fr. 3 725 000 ist über die Erfolgsrechnung der Leistungsgruppe Nr. 8710, Liegenschaften Finanzvermögen, Konto 3430 0 00000, Baulicher Unter- halt abzuwickeln. Im Budget 2020, im Budgetentwurf 2021 sowie im Kon- solidierten Entwicklungs- und Finanzplan 2021–2024 sind die folgen- den Mittel eingestellt; 2020: Fr. 500 000, 2021: Fr. 111 700. In den Jahren 2022–2024 sind keine Mittel eingestellt und müssen innerhalb der Leis- tungsgruppe Nr. 8710, Liegenschaften Finanzvermögen, kompensiert werden.
Dispositiv
Auf Antrag der Baudirektion beschliesst der Regierungsrat:
I. Die Infrastrukturmassnahmen und die Anpassung am Parkplatz «Chorb» auf dem Areal des Klosters Rheinau, mit Kosten von Fr. 3 725 000 werden bewilligt und über die Erfolgsrechnung der Leistungsgruppe Nr. 8710, Liegenschaften Finanzvermögen, abgewickelt.
II. Dieser Betrag wird nach Massgabe des Zürcher Indexes der Wohn- baupreise gemäss folgender Formel der Teuerung angepasst: Bewilligte Kosten × Zielindex ÷ Startindex (Indexstand 1. April 2020)
III. Der mit Verfügung des Immobilienamtes vom 15. Juli 2020 bewil- ligte Projektierungskredit von Fr. 290 000 wird aufgehoben.
IV. Mitteilung an die Finanzdirektion und die Baudirektion.
Vor dem Regierungsrat Die Staatsschreiberin:
Kathrin Arioli