Lotteriefonds Bildungsbereich, Kulturprojekte mit und für Schulklassen der Sekundarstufe II, Ausgabe
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 14. Dezember 2016
1224. Lotteriefonds Bildungsbereich (Programm «Kulturprojekte mit und für Schulklassen der Sekundarstufe II», Betriebsbeitrag)
Erwägungen
1. Ausgangslage Mit Beschluss vom 6. Juli 2015 (Vorlage 5125) bewilligte der Kantons- rat die Übertragung von jährlich höchstens Fr. 6 000 000 aus dem Lotterie- fonds an die Bildungsdirektion für Betriebsbeiträge zugunsten ausgewähl- ter Organisationen sowie Beiträge an besondere Vorhaben. Der Regie- rungsrat erliess mit Beschluss Nr. 803 vom 24. August 2016 die Richtlinie für Projekt- und Betriebsbeiträge aus dem Lotteriefonds für Kulturan- gebote und Projekte im Bildungsbereich und der Kinder- und Jugend- hilfe, welche die Vorgaben für eine Zusprechung von Lotteriegeldern in den einzelnen Förderkategorien festlegt.
2. Kulturprojekte mit und für Schulklassen der Sekundarstufe II Das Mittelschul- und Berufsbildungsamt (MBA) unterstützt seit vielen Jahren die Teilnahme von Schulklassen der Mittelschulen und der Berufs- fachschulen am kulturellen Leben. Es stellt finanzielle Mittel für vergüns- tigte Eintritte in kulturelle Einrichtungen in Stadt und Kanton (Museen, Konzerthäuser, Theater, Literaturveranstalter) zur Verfügung und fördert die Zusammenarbeit mit Kulturschaffenden, die Workshops und Pro- jektwochen in den Schulen der Sekundarstufe II anbieten. Seit 2002 ist der Sektor schule&kultur des Volksschulamts (VSA) im Auftrag des MBA für die Durchführung dieser kulturellen Angebote verantwortlich. Dies umfasst insbesondere die Planung, Ausschreibung, Organisation und Kos- tenabrechnung des Angebots sowie die Herstellung und den Versand aller Drucksachen und die Bewirtschaftung der Website. Das MBA entschä- digt das VSA dafür mit einer jährlichen Pauschale.
2.1 Zielsetzung und Beschreibung Kulturangebote ergänzen als subsidiäre Bildungsleistungen das Ange- bot der einzelnen Bildungsstufen. Während in den Mittelschulen ein wich- tiger Gesichtspunkt dieser Auseinandersetzung die Begegnung mit der dramaturgischen Umsetzung von im Unterricht behandelten Texten und die aktuelle Interpretation musikalischen und bildnerischen Schaffens dar- stellt, ist für die Berufsfachschulen ein niederschwelliger Kontakt mit der Welt des Theaters, der Oper, konzertanter Aufführungen und von Kunst-
ausstellungen von bildungspolitischer Bedeutung. Eine Vielzahl der Ler- nenden erhält dank der Einführung durch die Schule Zugang zu wichti- gen Kulturinstitutionen und zum kulturellen Schaffen. Oft entstehen da- raus schulische Projekte und Abschlussarbeiten, die dazu dienen, das Er- lebte zu reflektieren und aus Sicht der heutigen Jugend zu interpretieren. Das dadurch erworbene Wissen ist Teil der schulischen Allgemeinbildung.
2.2 Zielgruppe und Nutzniessende Die vom MBA finanzierten kulturellen Angebote richten sich an alle Schulklassen und Lehrpersonen der Sekundarstufe II im Kanton Zürich. Ziel ist es, dass möglichst viele Jugendliche sowohl an den Mittelschulen als auch an den Berufsfachschulen vielseitige kulturelle Erfahrungen machen können. Dies wiederum ermöglicht die pädagogische Aufarbei- tung der Themen im Unterricht sowie die Sensibilisierung der Jugendli- chen für die verschiedenen Ausdrucksformen. Dazu gehören auch die Be- gegnungen mit Kunstschaffenden und Workshops der anbietenden Kul- turinstitutionen. Die nationale, die kantonale und auch die kommunale Kulturpolitik richten zudem grosses Augenmerk darauf, dass die Bevöl- kerung am kulturellen Leben teilnimmt. Den Schulen kommt dabei eine wichtige Bedeutung zu.
2.3 Finanzierung Kulturprojekte für Schulklassen der Sekundarstufe II: Beträge in Franken 2016 2017 2018 2019 2020 2021 Total Mittelschulen 320 000 320 000 320 000 320 000 320 000 320 000 1 920 000 Berufsfachschulen 220 000 220 000 220 000 220 000 220 000 220 000 1 320 000 Mandat VSA 60 000 60 000 60 000 60 000 60 000 60 000 360 000 Beantragter Beitrag 600 000 600 000 600 000 600 000 600 000 600 000 3 600 000 aus dem Lotteriefonds
Die Jahrestranchen 2016–2021 betragen jeweils Fr. 600 000. Davon sind jährlich Fr. 220 000 für die Berufsfachschulen und Fr. 320 000 für die Mittelschulen vorgesehen. Für das Mandat an schule&kultur des VSA sind Fr. 60 000 eingeplant. Ergänzend fallen Beiträge Dritter wie der Pädago- gischen Hochschule, kultureller Institutionen oder privater Kooperations- partner an. Sie fallen jeweils beim VSA im Sektor schule&kultur an, der als Projektträger für das Gesamtkonzept und die Organisation des Kul- turangebots verantwortlich ist. Mit den beantragten Geldern sollen die Kulturangebote und Projektaktivitäten für die Schulklassen der Sekun- darstufe II gesichert werden. Insbesondere soll der partizipatorische An- satz, der eine intensivere Auseinandersetzung der Schülerinnen und Schü- ler mit den Künsten umfasst, gefördert und weiterentwickelt werden.
3. Auszahlungsmodalitäten und Auflagen Über die Verwendung der übertragenen Mittel entscheidet der Regie- rungsrat nach Massgabe der Kompetenzen für gebundene Ausgaben (Vorlage 5125, Dispositiv V). Für das Programm «Kulturprojekte mit und für Schulklassen der Sekundarstufe II im Kanton Zürich» ist für die Jahre 2016–2021 eine Ausgabe von insgesamt Fr. 3 600 000 zu bewilligen. Von den zu finanzierenden Kosten für die Kulturangebote für die Sekundarstufe II im Betrag von insgesamt Fr. 3 600 000 sind im Budgetjahr 2016 Fr. 600 000 und im Konsolidierten Entwicklungs- und Finanzplan 2017–2020 (KEF) Fr. 2 400 000 eingestellt. Die Jahrestranchen betragen für die Jahre 2016–2021 jeweils höchstens Fr. 600 000. Das MBA erstattet jährlich über die Verwendung der Beiträge an die Bildungsdirektion auf dem dafür zur Verfügung stehenden Formular Be- richt. Die Beiträge für 2017–2021 werden ausgerichtet, wenn der Bericht- erstattung vom MBA zu entnehmen ist, dass die Bedingungen gemäss der Richtlinie für Projekt- und Betriebsbeiträge aus dem Lotteriefonds für Kulturangebote und Projekte im Bildungsbereich und der Kinder- und Jugendhilfe vom 24. August 2016 weiterhin erfüllt sind. Der Lotteriefonds ist bei Kulturangeboten und Projekten an öffent- lichkeitswirksamen Stellen und unter Verwendung von dessen Logo zu erwähnen.
4. Würdigung Das Gesuch für das Programm «Kulturprojekte mit und für Schulklas- sen der Sekundarstufe II im Kanton Zürich» entspricht den Anforderun- gen der Richtlinie für Projekt- und Betriebsbeiträge aus dem Lotterie- fonds für Kulturangebote und Projekte im Bildungsbereich und der Kin- der- und Jugendhilfe vom 24. August 2016. Unterstützt werden nament- lich Projekte und Veranstaltungen mit einem hohen partizipatorischen Anteil und Vergünstigungen der Kulturangebote im Kanton. Dies ent- spricht den in den Lehrplänen und in den Berufsbildungsverordnungen gesetzten pädagogischen Zielen für die Sekundarstufe II und der natio- nalen und kantonalen Kulturpolitik. Die Angebote sind für alle Schülerin- nen und Schüler und für alle Lernenden der Sekundarstufe II zugäng- lich. Zudem erhöhen diese Angebote die Sensibilität der Lehrpersonen gegenüber der Kulturarbeit im Kanton Zürich und tragen zur Annähe- rung und dem Dialog zwischen den Kulturinstitutionen und den Schulen der Sekundarstufe II bei.
Dispositiv
Auf Antrag der Bildungsdirektion beschliesst der Regierungsrat:
I. Für das Programm «Kulturprojekte mit und für Schulklassen der Se- kundarstufe II im Kanton Zürich» des Mittelschul- und Berufsbildungs- amts wird für 2016–2021 ein Betriebsbeitrag von insgesamt Fr. 3 600 000 als gebundene Ausgabe zulasten der Erfolgsrechnung der Leistungs- gruppe Nr. 7000, Bildungsverwaltung, bewilligt.
II. Mitteilung an die Finanzdirektion und die Bildungsdirektion.
Vor dem Regierungsrat Der Staatsschreiber:
Husi