Psychiatriezentrum Rheinau, Sanierung Gebäude 80-82, gebundene Ausgabe
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 25. August 2010
1235. Psychiatriezentrum Rheinau (Sanierung Gebäude 80-82)
Erwägungen
Das Psychiatriezentrum Rheinau (PZR) erbringt Leistungen in den Be- reichen «Forensische Psychiatrie» und «Psychiatrische Rehabilitation». Am Standort Rheinau befindet sich zudem ein Wohnheim des kanto- nalen Sozialamts für Menschen mit psychischer oder geistiger Behinde- rung. Die Klinik wurde zwischen 1901 und 1930 erbaut. In den 1970er-Jah- ren wurde die Anlage um zwei Gebäude erweitert. 2007 wurde der neu erstellte Sicherheitstrakt Forensik in Betrieb genommen. Die Anlage des PZR als Ganzes und die bis 1930 erstellten Gebäude stehen unter Denkmalschutz. Das als Patientenpavillon konzipierte Gebäude 80-82 wurde 1919 in Betrieb genommen. Bis heute wurden mehrere kleinere Umbauten vorgenommen und die notwendigsten Unterhaltsmassnah- men durchgeführt. Aufgrund des schlechten baulichen Zustandes wird das Gebäude allerdings zurzeit nicht mehr genutzt. Das Gebäude 80-82 soll einer Gesamtsanierung unterzogen werden. Nach Abschluss der Sanierungsarbeiten wird das Gebäude für die Massnahmenstationen Forensik genutzt. Die vier Stationen sind heute im ebenfalls sanierungsbedürftigen Gebäude 86-88 untergebracht. Die beiden Gebäude 80-82 und 86-88 sind weitgehend identisch in ihren Grundrissen und ihrer Fassadengestaltung. Auch bezüglich der Bausub- stanz sind beide Gebäude in einem ähnlichen Zustand, weshalb auch bei einem Verbleib der Massnahmenstationen im Gebäude 86-88 mit Kosten in der gleichen Grössenordnung zu rechnen wäre. Mit dem Umzug der Massnahmenstationen ins Gebäude 80-82 kann auf Proviso- rien verzichtet werden. Zudem wird damit das Konzept der Rahmen- planung 2001 umgesetzt. Dieses sieht vor, dass die Forensik zukünftig den Arealbereich westlich der zentralen Achse belegen wird, wo auch der neue Sicherheitstrakt 59A platziert ist. Die übrigen Zentrumsbe- reiche werden im östlichen Sektor konzentriert. Das Gebäude 86-88 soll in Zukunft als Rochadefläche für weitere Baumassnahmen des PZR dienen. Auf den vier Massnahmenstationen mit insgesamt 52 Betten werden gestützt auf die Art. 43 und 44 des Strafgesetzbuches gerichtlich ange- ordnete stationäre Massnahmen bei Straftätern durchgeführt, deren Delikt in einer schweren psychischen Erkrankung begründet ist. Der
Eintritt auf eine Massnahmenstation erfolgt in jedem Fall über den Sicherheitstrakt Forensik. Die Aufenthaltsdauer der Patientinnen und Patienten beträgt drei bis fünf Jahre. Das Gebäude 80-82 weist im Wesentlichen folgende Mängel auf: – Das Raumkonzept entspricht nicht mehr den heutigen Bedürfnissen. – Der Sicherheitsstandard für geschlossene Stationen ist nicht gege- ben. Unter anderem ist der Ausbruchschutz bei den Fenstern mangel- haft. – Die haustechnischen Anlagen sind völlig veraltet und haben ihr Le- bensende erreicht. – Die Gebäudehülle, vor allem die Fenster und Dächer, sind sanierungs- bedürftig und weisen ein grosses energetisches Optimierungspoten- zial auf. Im Einzelnen sind folgende Massnahmen geplant: – Die vier Stationen werden im Erdgeschoss und ersten Obergeschoss auf die beiden Gebäudeflügel verteilt. Die stationsübergreifenden Räume sind im Mittelteil und im Dachgeschoss untergebracht. Die zentralen Nasszellen werden neu angeordnet. – Im Erdgeschoss wird ein Spiel- und Trainingsraum angebaut. Darüber wird eine Terrasse für die Stationen im Obergeschoss geschaffen. – Der Gebäudeeingang erhält ein Vordach. – Das Treppenhaus wird in den ursprünglichen Zustand zurückver- setzt. – Die gesamte Gebäudehülle wird nach denkmalpflegerischen Grund- sätzen restauriert. Die Dächer werden saniert und mit einer Wärme- dämmung versehen. Alle Fenster, Storen und Aussentüren müssen ersetzt werden. Die Fenster erhalten aussen einen Sicherheitsab- schluss aus Spezialglas. – Sämtliche haustechnischen Anlagen werden erneuert. Der Lift wird ersetzt. – Die Innenwände müssen teilweise neu erstellt werden. Die Innentü- ren werden ersetzt. In sämtlichen Räumen werden neue Wand- schränke und Gestelle eingebaut. – Die Boden-, Wand- und Deckenbeläge werden vollständig erneuert. – Sämtliche Räume werden neu möbliert. – Der Garten wird neu bepflanzt und mit einem Zaun eingefasst.
Das Hochbauamt hat durch das Architekturbüro Liechti Graf Zum- steg, Brugg, ein Projekt mit Kostenvoranschlag ausarbeiten lassen. Die Kosten der Massnahmen betragen gemäss Kostenvoranschlag der Ar- chitekten vom 12. Februar 2010 Fr. 19 710 000 (Kostenstand 1. April 2009, Genauigkeitsgrad ±10%). Sie setzen sich wie folgt zusammen: in Franken Vorbereitungsarbeiten 1 855 000 Gebäude 14 414 000 Umgebung 462 000 Ausstattung 917 000 Baunebenkosten 270 000 Reserve (rund 10%) 1 792 000 Total (einschliesslich MWSt 7,6%) 19 710 000
Gemäss IPSAS errechnen sich die jährlichen Kapitalfolgekosten wie folgt: Baukosten Kapitalfolgekosten Kontierung Kalkulatorische Abschreibung Abschreibung Zinsen (3,0%) nach IPSAS/H+ % Fr. Fr. % Fr. Konto 5041 1 00000 Hochbauten Rohbau 1 (Primäre Konstruktions- elemente, Grundstruktur) 12% 2 447 000 37 000 3% 73 000 Konto 5041 2 00000 Hochbauten Rohbau 2 (Sekundäre Konstruktions- elemente) 15% 2 940 000 44 000 3% 88 000 Konto 5041 3 00000 Hochbauten Ausbau 39% 7 630 000 114 000 3% 229 000 Konto 5041 4 00000 Hochbauten Installationen 29% 5 776 000 87 000 5% 289 000 Konto 5069 0 00000 Anschaffung Mobilien 5% 917 000 14 000 10% 92 000 Total (einschliesslich MWSt 7,6%) 100% 19 710 000 296 000 771 000 Total 19 710 000 1 067 000 Personelle und betriebliche Folgekosten entstehen nicht. Die Abwicklung des Projektes erfolgt gemäss Standardprozess der Immobilienverordnung. Der Projektantrag wurde mit Beschluss Nr. 361/ 2008 vom Regierungsrat genehmigt. Für das Vorhaben ist gemäss § 39 des Gesetzes über das Gesundheits- wesen vom 4. November 1962 (GesG; LS 810.1) eine Ausgabe von Fr. 19 710 000 zu bewilligen. Die Ausgaben gehen mit Fr. 18 793 000 zu-
lasten des Kontos 6440.5041, Erneuerungsunterhalt Hochbau, und mit Fr. 917 000 zulasten des Kontos 6440.5069, Übrige Immobilien, Mobi- liar. Im Budget 2010 sind für das Vorhaben Fr. 1 500 000 eingestellt. Im Konsolidierten Entwicklungs- und Finanzplan (KEF) 2010–2013 sind 2011 Fr. 5 000 000 und 2012 Fr. 8 000 000 eingestellt. Der restliche Betrag ist im KEF für das Jahr 2013 enthalten. Es handelt sich um eine gebundene Ausgabe gemäss § 37 des Geset- zes über Controlling und Rechnungslegung (CRG; LS 611), da die In- standhaltung der Klinikgebäude eine zwingende Voraussetzung für die Erfüllung des kantonalen Leistungsauftrages in der psychiatrischen Versorgung ist.
Dispositiv
Auf Antrag der Gesundheitsdirektion und der Baudirektion beschliesst der Regierungsrat:
I. Für die Sanierung der Gebäude 80-82 des Psychiatriezentrums Rheinau wird eine gebundene Ausgabe von Fr. 19 710 000 (Kostenstand 1. April 2009) bewilligt. Dieser Betrag erhöht oder vermindert sich ent- sprechend der Entwicklung des Zürcher Baukostenindexes.
II. Die Ausgaben gehen zulasten der Investitionsrechnung der Leis- tungsgruppe Nr. 6400, Psychiatrische Versorgung.
III. Die Baudirektion wird ermächtigt, die entsprechenden Verträge abzuschliessen.
IV. Mitteilung an die Finanzdirektion, die Baudirektion und die Ge- sundheitsdirektion.
Vor dem Regierungsrat Der Staatsschreiber:
Husi