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Hochwasserschutz und Auenlandschaft Thurmündung, Grundstücke, innerhalb Perimeter Auenschutzgebiet Thurspitz-Eggrank, Erwerb, Objektkredit, Freigabe

Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 28. November 2012

1235. Hochwasserschutz und Auenlandschaft Thurmündung, Landerwerb innerhalb des Auenschutzperimeters (Objektkredit)

Erwägungen

A. Für die Verwirklichung des Projekts Hochwasserschutz und Auen- landschaft Thurmündung (Thurauenprojekt) gemäss RRB Nr. 370/2005 hat der Kantonsrat am 4. Dezember 2006 einen Rahmenkredit von Fr. 42 482 000, zuzüglich Fr. 10 090 000 rechtskräftig zugesicherter Bei- träge des Bundes und weiterer Dritter, bewilligt (Vorlage 4300). Für die Umsetzung des Thurauenprojekts wurde dieser Rahmenkredit bereits wie folgt mit Fr. 27 162 000 belastet: – Objektkredit von Fr. 21 220 000 (brutto) für die Ausführung der 1. Etappe des Thurauenprojektes (RRB Nr. 892/2007), – Erhöhung mit Zusatzkredit von Fr. 2 270 000 (brutto) auf Fr. 23 490 000 (brutto) zur Finanzierung der vorgezogenen vollständigen Ausführung der landwirtschaftlichen Schüttungen im Flaacherfeld zur Notstrom- versorgung für den Hochwasserschutz in Ellikon am Rhein (RRB Nr. 1576/2009), – Objektkredit von Fr. 2 100 000 (brutto) für den Bau der Flussaufwei- tung in der Wolauerhau (RRB Nr. 1771/2009), – Objektkredit von Fr. 242 000 (brutto) zur Erstellung des Informa- tionszentrums zum Thurauenprojekt (Verfügung der Baudirektion Nr. 2429/2010), – Objektkredit von Fr. 100 000 (brutto) zur Erstellung eines Waldlehr- pfades zum Thurauenprojekt (Verfügung der Baudirektion Nr. 2461/ 2010), – Ausgabenbewilligung von Fr. 345 000 (brutto) für einen Landtausch im Ellikerfeld (Verfügung der Baudirektion Nr. 0641/2011), – Objektkredit von Fr. 885 000 (brutto, Anteil AWEL) für die Umsetzung des Waldnaturschutzprojekts von 2008 bis 2017 (RRB Nr. 453/2012). Es ist vorgesehen, im Perimeter des Auenschutzgebietes Eggrank– Thurspitz (Objekt des Bundesinventars der Auengebiete von nationaler Bedeutung, Objekt Nr. 5) alle freihändig käuflichen Grundstücke ins Eigentum des Kantons überzuführen. Dabei dürfte dies bis zum Pro- jektabschluss 2020 nur bei denjenigen Flächen möglich sein, die sich im Eigentum von Gemeinden oder Flurgenossenschaften befinden (rund 45 ha). Diesen Eigentümerinnen wird ein Kaufpreis von Fr. 2.20 pro m2 bezahlt, entsprechend demjenigen für den Erwerb von 205 ha Wald der Gemeinde Flaach durch den Kanton. Dieser Landerwerb innerhalb des

Auenschutzperimeters ist in der Vorlage 4300 als Massnahme für die Auenrevitalisierung aufgeführt (vgl. Vorlage 4300, Abschnitt E, 3. Absatz und Abschnitt F). Eine ausführliche Begründung für diese Massnahme findet sich auch in Beilage 16.6 «Erwerb/Entschädigung Waldflächen im Perimeter Auengebiet nationaler Bedeutung» zu RRB Nr. 370/2005 betreffend Hochwasserschutz und Auenlandschaft Thurmündung. Es ist dafür ein Objektkredit von Fr. 1 100 000 (brutto) zu bewilligen.

B. Der Objektkredit wird dem Amt für Abfall, Wasser, Energie und Luft (AWEL) belastet. Er geht zulasten der Investitionsrechnung der Leistungsgruppe Nr. 8500, AWEL, auf das Projekt 85W-732 (Kontie- rung 8500.5050 0 00000 bzw. 6300 0 00000, Statistischer Auftrag Nr. 86527. 20.001). Jeweils am Jahresende erfolgt eine Umbuchung dieser Grund- stücke zum Netto-Anschaffungswert von der Bilanz der Leistungs- gruppe Nr. 8500, AWEL, in die Bilanz der Leistungsgruppe Nr. 8800, Amt für Landschaft und Natur (ALN), Buchungskreis 8830, Abteilung Wald. Die bereits aufgelaufenen Kosten von Fr. 76 739 (brutto) von 2007 bis 2011 zum Erwerb einzelner Parzellen wurden dem Objektkredit von Fr. 21 220 000 (RRB Nr. 892/2007) belastet. Für 2012 sind Investitionen von Fr. 95 000 vorgesehen. Mit Bewilligung des vorliegenden Objekt- kredits werden diese Ausgaben sowie die entsprechenden Bundes- einnahmen auf das Projekt 85W-732 (Kontierung 8500.5050 0 00000 bzw. 6300 0 00000, Statistischer Auftrag Nr. 86527.20.001) umgebucht. Die jährlichen Kapitalfolgekosten (Abschreibungen und Zinsen) auf- grund der Bruttoausgaben von Fr. 1 100 000 betragen Fr. 27 500. Kapitalfolgekosten Zinsen (2,5%) Abschreibungen in Franken Jährlich 27 500 keine Die Zinskosten werden durch die jeweilige Leistungsgruppe (Leis- tungsgruppe Nr. 8500, AWEL, bzw. Leistungsgruppe Nr. 8800, ALN) ent- sprechend der Bilanzierung getragen. Allfällige Wertberichtigungen wer- den zu gegebener Zeit durch das ALN vorgenommen. Nach Eintreffen noch nicht verbindlich zugesicherter, jedoch zu erwartender Bundes- beiträge (60% der Kosten) werden sich die Kapitalfolgekosten von Fr. 27 500 auf Fr. 11 000 pro Jahr verringern. Betriebliche Folgekosten zulasten des Projekts fallen nicht an: Die Kosten der erforderlichen Pflegemassnahmen können aus dem Ertrag des Holzverkaufs der Abteilung Wald der Leistungsgruppe Nr. 8800, ALN, vollständig gedeckt werden.

C. Die Kreditübersicht (brutto) stellt sich wie folgt dar: Objektkredite in Franken in Franken 1. Etappe: 23 490 000 – Objektkredit (RRB Nr. 892/2007): 21 220 000 – Zusatzkredit (RRB Nr. 1576/2009): 2 270 000 Flussaufweitung im Wolauerhau: Objektkredit (RRB Nr. 1771/2009) 2 100 000 Informationszentrum zum Thurauenprojekt: Objektkredit (Verfügung der Baudirektion Nr. 2429/2010) 242 000 Waldlehrpfad zum Thurauenprojekt: Objektkredit (Verfügung der Baudirektion Nr. 2461/2010) 100 000 Landabtausch Ellikerfeld: Objektkredit (Verfügung der Baudirektion Nr. 641/2011) 345 000 Waldnaturschutzprojekt (Objektkredit RRB Nr. 453/2012): – Anteil AWEL 885 000 – Anteil ALN: ausserhalb Thurauenprojekt 965 000 Landerwerb im Auenschutzperimeter (Objektkredit mit diesem RRB): 1 100 000 Total Objektkredite und Ausgaben 28 262 000 (bewilligte und beantragte) Rahmenkredit (Vorlage 4300) 53 572 000 Restlicher Rahmenkredit 25 310 000

D. Das Bundesamt für Umwelt (BAFU) hat für den Objektkredit von Fr. 21 220 000 (brutto, RRB Nr. 892/2007), für den Zusatzkredit von Fr. 2 270 000 (brutto, RRB Nr. 1576/2009) und für den Objektkredit von Fr. 2 100 000 (brutto, RRB Nr. 1771/2009) eine Subvention von 60% der tatsächlichen beitragsberechtigten Kosten gestützt auf Art. 18d des Bun- desgesetzes vom 1. Juli 1966 über den Natur- und Heimatschutz (SR 451) rechtskräftig zugesichert. Die bereits getätigten Waldkäufe sind vom Bund mit 60% subventioniert worden. Für die noch zu erwerbenden Flächen wird aufgrund der bisherigen Praxis mit Bundesbeiträgen von rund 60% gerechnet. Der Satz wird vom Bund aufgrund des noch ein- zureichenden Subventionsantrags verfügt (Einnahmen auf dem Konto 8500.6300 0 00000, 85W-732, statistischer Auftrag 86527.20.001 der Leis- tungsgruppe Nr. 8500, AWEL). Die Investitionen sind in der Investitionsrechnung der Leistungs- gruppe Nr. 8500, AWEL, im rechtskräftigen Budget 2012 mit Fr. 140 000 eingestellt. Im Budgetentwurf 2013 sind für das Projekt Ausgaben von Fr. 140 000 eingestellt (Projekt 85W-733). Im KEF 2013–2016 sind in den Planjahren 2014–2016 jährlich (brutto) Fr. 140 000 eingestellt. Für die Planjahre 2017–2019 sind jährlich (brutto) Fr. 120 000 in der Investi- tionsrechnung vorgesehen.

Dispositiv

Auf Antrag der Baudirektion beschliesst der Regierungsrat:

I. Für den Erwerb von Grundstücken innerhalb des Perimeters des Auenschutzgebietes Thurspitz-Eggrank im Bereich der Thurmündung wird aus dem Rahmenkredit für die Verwirklichung des Projekts Hoch- wasserschutz und Auenlandschaft Thurmündung gemäss Kantonsrats- beschluss vom 4. Dezember 2006 ein Objektkredit von Fr. 1 100 000 (brutto) zulasten der Investitionsrechnung der Leistungsgruppe Nr. 8500, AWEL, freigegeben.

II. Mitteilung an die Finanzdirektion und die Baudirektion.

Vor dem Regierungsrat Der Staatsschreiber:

Husi

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