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Anfrage Judith Anna Stofer, Zürich, betreffend Kooperation Zürcher Hochschule der Künste mit der Migros Klubschule, Beantwortung

Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich KR-Nr. 252/2013

Sitzung vom 6. November 2013

1235. Anfrage (Kooperation Zürcher Hochschule der Künste mit der Migros Klubschule) Kantonsrätin Judith Anna Stofer, Zürich, hat am 19. August 2013 fol- gende Anfrage eingereicht: Die Migros Klubschule bietet seit vergangenem Jahr Weiterbildungs- lehrgänge in Kooperation mit der Zürcher Hochschule der Künste (ZHdK) in den Bereichen Malen & Zeichnen, Fotografie, Schmuck, Mode, Keramik, Glas und Schreiben an. Die Weiterbildungslehrgänge dauern zwei Semester und werden nach einem Prüfverfahren mit einem «M-Art DIPLOMA ECTS» abgeschlossen. Dieses Prüfverfahren wurde in Kooperation mit der ZHdK entwickelt und stellt gemäss Werbepro- spekt der Migros Klubschule «die Qualität und hohe Aussagekraft der Prüfungen und Abschlüsse sicher». Am Ende des besuchten Weiterbil- dungslehrgangs werden die Dokumentationen und Leistungsnachweise durch die Kursleitung nach einem standardisierten Beurteilungsschema erfasst und der ZHdK zur Überprüfung vorgelegt. Nach erfolgreicher Abnahme erhalten die Absolventinnen und Absolventen ein Diplom, welches die erreichten Lernziele und den Arbeitsaufwand in Form von Credit Points (Kreditpunkte) nach dem European Credit Transfer System (ECTS) ausweisen. In diesem Zusammenhang bitte ich den Regierungsrat um die Beant- wortung folgender Fragen:

Erwägungen

1. Wie ist die Zusammenarbeit zwischen Migros Klubschule und ZHdK zustande gekommen?

2. Was verspricht sich die ZHdK von dieser Kooperation?

3. Wie hoch ist der zeitliche und finanzielle Aufwand der ZHdK?

4. Kann diese Zusammenarbeit konkret beschrieben werden?

5. Wäre die Migros Klubschule ohne Kooperation der ZHdK überhaupt berechtigt, ECTS-Punkte zu vergeben?

6. Ist die ZHdK berechtigt, ECTS-Punkte an ein anderes Unternehmen abzugeben? Wenn ja, ab welcher Betreuungsdichte der ZHdK ist das bei einer Kooperation möglich?

7. Gibt es noch weitere Kooperationen der ZHdK mit privaten Kurs- anbietern?

8. Wenn nein, welche Gründe sprechen dagegen?

9. Wenn ja, mit welchen Anbietern und was spricht dafür?

10. Wie werden die Geldflüsse von Seiten Migros Klubschule an die ZHdK ausgewiesen?

Dispositiv

Auf Antrag der Bildungsdirektion beschliesst der Regierungsrat:

I. Die Anfrage Judith Anna Stofer, Zürich, wird wie folgt beantwortet: Zu Frage 1: Die Klubschule Migros bietet die gestalterischen Weiterbildungen «M-Art» an. Sie beauftragte die Zürcher Hochschule der Künste (ZHdK) mit der Evaluation dieses Weiterbildungsangebots. Der Auftrag der ZHdK besteht darin, die Lehrgänge einem Audit (Qualitätskontrolle und Qualitätsbestätigung) zu unterziehen. Zu Frage 2: Die ZHdK erbringt im Rahmen dieser Zusammenarbeit Dienstleis- tungen für Dritte, die gemäss Art. 3 Abs. 4 des Bundesgesetzes vom 6. Oktober 1995 über die Fachhochschulen vom 6. Oktober 1995 (FHSG, SR 414.71) – neben Lehre, Weiterbildung und Forschung – zum Leistungs- auftrag einer Fachhochschule zählen. Zu Frage 3: Die ZHdK erhebt für ihre Dienstleistung gemäss § 32 Abs. 2 des Fachhochschulgesetzes vom 2. April 2007 (LS 414.10) kostendeckende Gebühren. Der finanzielle und zeitliche Aufwand der ZHdK ist abhän- gig von der Anzahl der zustande gekommenen Kurse. Genaue Angaben darüber können erst am Ende des ersten Jahres der Zusammenarbeit (2013) gemacht werden. Zu Frage 4: Die ZHdK beurteilt den Inhalt der Weiterbildungslehrgänge. Anhand von Unterrichtsmaterialien und Unterrichtsbesuchen durch Expertinnen und Experten der ZHdK prüft sie, ob die von der Klubschule Migros angestrebten Qualitätsstandards erreicht werden. Zu Frage 5: ECTS-Punkte bemessen den zeitlichen Aufwand für eine Ausbildung. Private Institutionen können auch ohne eine Zusammenarbeit mit einer anerkannten Hochschule ihre Angebote mit ECTS-Punkten um- schreiben.

Zu Frage 6: Die ZHdK gibt keine ECTS-Punkte an die Klubschule Migros ab. Diese legt die ECTS-Punkte aufgrund des von ihr entwickelten Kursan- gebotes selbst fest (vgl. die Beantwortung der Frage 5). Die Frage der «Betreuungsdichte» stellt sich deshalb nicht, zumal in diesen Kursen auch keine Dozentinnen und Dozenten der ZHdK lehren. Zu Fragen 7–9: Die Zusammenarbeit zwischen öffentlichen und privaten Bildungs- institutionen ist grundsätzlich sinnvoll. Zurzeit besteht im Zusammen- hang mit der Nutzung der Infrastruktur am heutigen Standort der ZHdK auch eine Zusammenarbeit mit dem Verein «dranbleiben.ch, Weiterbil- dung in Gestalt und Kunst». Zu Frage 10: Die Zahlungen der Klubschule Migros werden in der Rechnung der ZHdK im Konto Dienstleistungen verbucht.

II. Mitteilung an die Mitglieder des Kantonsrates und des Regierungs- rates sowie an die Bildungsdirektion.

Vor dem Regierungsrat Der Staatsschreiber: Husi

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