Strassen, Hüttikon / Otelfingen, 610 Otelfinger-/ Hüttikerstrasse, Instandsetzung, gebundene Ausgabe
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 26. November 2014
1238. Strassen (Hüttikon/Otelfingen, 610 Otelfinger-/Hüttikerstrasse,
Erwägungen
km 0.025–1.100, Fahrbahnsanierung) Das zu sanierende Strassenstück liegt auf der Verbindungsstrecke Hütti- kon–Otelfingen. Die Otelfinger-/Hüttikerstrasse weist einen durchschnitt- lichen täglichen Verkehr von 2500 Fahrzeugen mit einem Schwerver- kehrsanteil von rund 3% auf. In der Otelfinger-/Hüttikerstrasse wurde 2001 letztmals der Deck- belag erneuert. Die Fahrbahnoberfläche im Sanierungsabschnitt ist aus- gemagert und weist verschiedene Belagsflicke auf. Zudem sind viele wilde Risse, Spurrinnen, Frostschäden und Verdrückungen entstanden. Der Belag genügt den heutigen Anforderungen nicht mehr und muss ersetzt werden. Aufgrund des Laborberichts der Sektion Oberbau- und Geotechnik des Tiefbauamtes wird im Bereich km 0.025 bis km 0.223 der gesamte Belag abgebrochen und mit einer Binder- und Deckschicht erneuert. Zusätzlich wird die Fundationsschicht ergänzt oder ersetzt. Im Abschnitt km 0.223 bis km 0.574 (ohne Bauwerk) erfolgt ein Hocheinbau mit einer Binder- und Deckschicht. Im Abschnitt km 0.574 bis km 1.100 werden die ausgebrochenen und gerissenen Belagsränder örtlich geflickt. Alle Schlammsammler- und Kontrollschachtoberbauten werden ersetzt. Die Strassenentwässerung wird instand gestellt. Die Randabschlüsse wer- den ergänzt oder ersetzt. In Absprache mit der Sektion Betriebs- und Sicherheitsausrüstung (BSA) des Tiefbauamtes wird die Strassenbeleuch- tung im Innerortsbereich erneuert. Die Belagssanierungsarbeiten werden eng mit den Werkleitungsbau- ten der Gemeinde Hüttikon und dem Projekt Ausbau und Umgestaltung Zürcherstrasse der Abteilung Projektieren und Realisieren des Tief- bauamtes koordiniert. Das Unterhaltsprojekt ist im Programm Verkehr und Infrastruktur 2015 enthalten. Für die Strasseninstandsetzungsarbeiten ist gemäss Finanz- plan vom 28. Oktober 2014 mit folgenden Kosten zu rechnen: in Franken Bauarbeiten 1 150 000 Nebenarbeiten 225 000 Technische Arbeiten 50 000 Total 1 425 000
Für die Verwirklichung des Vorhabens ist eine gemäss § 37 Abs. 2 lit. b CRG gebundene Ausgabe von Fr. 1 425 000 zulasten der Erfolgsrechnung, Konto 8400.31410 80050, Staatsstrassenunterhalt (Objekt Nr. 84U-10269), zu bewilligen. Die Ausgaben sind im Entwurf zum Budget 2015 enthalten.
Dispositiv
Auf Antrag der Baudirektion beschliesst der Regierungsrat:
I. Für die Instandsetzung der 610 Otelfinger-/Hüttikerstrasse, Gemein- den Hüttikon/Otelfingen wird eine gebundene Ausgabe von Fr. 1 425 000 zulasten der Erfolgsrechnung der Leistungsgruppe Nr. 8400, Tiefbau- amt, bewilligt.
II. Dieser Betrag wird nach Massgabe des Schweizerischen Baupreis- indexes gemäss folgender Formel der Teuerung angepasst: Bewilligte Ausgabe × Zielindex ÷ Startindex (Stand 28. Oktober 2014)
III. Mitteilung an die Finanzdirektion, die Volkswirtschaftsdirektion und die Baudirektion.
Vor dem Regierungsrat Der Staatsschreiber:
Husi