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Petition, Hallen- und Freibad Rheinau, Schreiben an den GemeindepräsidentenVerband des Bezirks Andelfingen

Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 5. Oktober 2011

1240. Petition an den Regierungsrat des Kantons Zürich betreffend

Erwägungen

Hallen- und Freibad Rheinau (Stellungnahme) Die Gemeindepräsidentinnen und Gemeindepräsidenten des Bezirkes Andelfingen haben an ihrer Frühjahrskonferenz einstimmig eine Petition an den Regierungsrat des Kantons Zürich betreffend finanzielle Unter- stützung des Hallen- und Freibads Rheinau verabschiedet. Sie begrün- den ihr Anliegen wie folgt: «Rund 50 000 Erwachsene, Jugendliche und Kinder besuchen Jahr für Jahr das Hallen- und Freibad in Rheinau. Das Bad ist ein wichtiges Element der Freizeitgestaltung, für die Volksgesundheit und insbeson- dere im Winter eine Attraktivität für die Region. Rund 35% der Besu- cherinnen und Besucher wohnen in Rheinau, die Übrigen kommen aus der Region Weinland und der angrenzenden Agglomeration. Zudem wird die Anlage von verschiedenen Schulen für den im Lehrplan vorge- gebenen Schwimmunterricht genutzt. Das Hallen- und Freibad Rheinau ist daher seit 2007 im KASAK (Kantonalen Sportanlage Konzept) auf- geführt. Die ungedeckten jährlich wiederkehrenden Kosten des Badebetrie- bes belasteten die Gemeinde in den vergangenen Jahren mit rund 350 000 Franken, ohne die Kapital und Erneuerungskosten, ein Auf- wand, der für die Standortgemeinde nicht mehr länger tragbar ist. Der Gemeinderat hat sich deshalb intensiv mit der Zukunft des Hallen- und Freibades befasst und auch einen ‹Businessplan› erstellt. Dieser rechnet bei gleichbleibenden Eintritten zu Lasten der öffentlichen Hand (Steuer- zahler der Politischen Gemeinde und der Schulgemeinden) mit einem Aufwandüberschuss von rund 266 263 Franken pro Jahr. Sofern der Beitrag der Schulen aufgrund der Betriebsstunden im Betrag von 119 200 Franken realisiert werden kann, verbleibt für die Politische Gemeinde Rheinau immer noch ein Betrag von 147 063 Franken oder ca. 6,39 Steuerprozent. Müssen die Investitionen allein durch die Ge- meinde Rheinau aufgebracht werden, ergibt sich eine Steuerbelastung von rund 30 Steuerprozent. Der Gemeinderat Rheinau ist seit längerem bestrebt, den Betrieb auf eine breitere Basis abzustützen und hat sich deshalb an die Gemeinden in der näheren Umgebung gewandt mit dem Ersuchen um Unter- stützung. Bei den Gesprächen ist man auf viel Verständnis gestossen, die Anlage wird als ‹wünschbare› Freizeit- und Ausbildungsanlage für den

Schwimmunterricht im Rahmen der Primar- und Oberstufenschulen anerkannt. Mögliche finanzielle Zusagen wurden jedoch davon abhän- gig gemacht, dass sich der Kanton, welcher seinerzeit im Rahmen seiner damaligen Interessen am Klinikstandort den Bau der Anlage sehr ge- fördert und unterstützt hat, sich ebenfalls an den Kosten beteiligt. Heute wird seitens des Kantons angezweifelt, dass das Hallen- und Frei- bad als wichtige und unverzichtbare Anlage für die Gemeinden im Bezirk Andelfingen zu betrachten ist. Durch diese Kehrtwende des Kantons hat die Gemeinde Rheinau die moralische und vor allem die erhoffte finanzielle Unterstützung des Kantons verloren und steht nun vor dem Entscheid des weiteren Betriebes des Hallen- und Freibades mit dem Risiko des finanziellen Fiaskos für die Gemeinde oder der Schliessung des Bades verbunden mit einem Rückbau. Die Gemeindepräsidentinnen und die Gemeindepräsidenten des Bezirkes Andelfingen sind mit dem Gemeinderat von Rheinau der Ansicht, dass das Hallen- und Freibad in Rheinau für die Region von eminenter Bedeutung ist und der Kanton Zürich heute die Gemeinde Rheinau für die finanziellen Belastung des Bades schon aus morali- schen Gründen über den Finanzausgleich hinaus finanziell unterstützen müsste.»

Dispositiv

Auf Antrag der Direktion der Justiz und des Innern beschliesst der Regierungsrat:

I. Schreiben an den Gemeindepräsidenten-Verband des Bezirks Andelfingen, c/o Gemeinderatskanzlei, 8476 Unterstammheim: Mit Schreiben vom 13. Mai 2011 teilten Sie uns in Form einer Petition Ihre Erwartung mit, dass der Kanton den Betrieb des Hallen- und Frei- bads in Rheinau finanziell unterstützt. Sie berufen sich dabei auf die regionale Bedeutung des Bads und die moralische Verpflichtung des Kantons, das im Wesentlichen mit Finanzausgleichsmitteln geschaffene Hallen- und Freibadangebot unter dem Regime des neuen Finanzaus- gleichs weiterhin sicherzustellen. Zu Ihrer Petition nehmen wir wie folgt Stellung: Die Politische Gemeinde Rheinau besitzt seit 35 Jahren als Allein- eigentümerin ein Hallen- und Freibad. Zur Errichtung sprachen die Stimmberechtigten Anfang der 70er-Jahre einen Baukredit von 2,9 Mio. Franken. Von Kantonsseite leisteten die Erziehungsdirektion und die Direktion des Innern insgesamt Beiträge von rund 1 Mio. Franken. Weiter flossen Sport-Toto-Gelder und ein Schutzraumbeitrag in das Badprojekt. Das benötigte Grundstück wurde der Gemeinde vom Kanton im Baurecht mit einer Laufzeit von 90 Jahren (1. Mai 1974 bis

30. April 2064) zur Verfügung gestellt. Als Gegenleistung für das zinslos gewährte Baurecht hat das Psychiatriezentrum Rheinau an einem Wochentag ein ausschliessliches und unentgeltliches Nutzungsrecht. Der Gesamtaufwand für die Errichtung des Hallen- und Freibads belief sich auf rund 4,3 Mio. Franken. Nach 15 Betriebsjahren wurde das Hallen- und Freibad Ende der 80er-Jahre mit einem Gesamtaufwand von rund 7,7 Mio. Franken saniert. Die Gemeinde Rheinau bewilligte einen Kredit von 5,3 Mio. Franken. Die Gesundheitsdirektion, die Erziehungsdirektion und die Direktion des Innern leisteten Beiträge von insgesamt rund 2,4 Mio. Franken. Neben den Investitionen belastete auch der Betrieb des Hallen- und Freibads den Haushalt der Gemeinde Rheinau. Die Erträge aus dem Verkauf von Eintritten vermochten den Betriebsaufwand (Personal, Energie, Wasser usw.) nie zu decken. Heute liegt der Deckungsgrad unter 50%. Seit der Sanierung war die Gemeinde Rheinau deshalb regelmässig gezwungen, den im Rahmen des geltenden Finanzaus- gleichs möglichen Höchststeuerfuss festzulegen. Trotzdem konnte sie aus ihrem Steuerertrag den Aufwand des Hallen- und Freibads in der Regel nicht finanzieren. Vielmehr trug der Kanton das Defizit meist mit Steuerfussausgleichsbeiträgen mit. Diese summierten sich seit 1992 auf den Betrag von rund 7 Mio. Franken. Über alles betrachtet stellte der Kanton der Gemeinde Rheinau somit während der letzten 20 Jahre unentgeltlich ein Hallen- und Freibad zur Verfügung und übernahm zudem einen Teil der Betriebskosten. In den letzten Jahren zeichnete sich die Notwendigkeit einer er- neuten Sanierung des Hallen- und Freibads ab. Gleichzeitig nahm der neue Finanzausgleich Gestalt an: Künftig werden nur noch finanzielle Unterschiede ausgeglichen, die durch äussere, von der Gemeinde nicht beeinflussbare Umstände verursacht werden. Die finanziellen Auswir- kungen ihrer eigenen Entscheide werden die Gemeinden hingegen sel- ber tragen müssen. Hauptsächliche Ursache finanzieller Unterschiede zwischen den Gemeinden ist ihre unterschiedliche Steuerkraft. Der neue Finanzausgleich verstärkt deshalb den Ressourcenausgleich im Vergleich zu heute und sorgt dafür, dass alle Zürcher Gemeinden min- destens 95% der durchschnittlichen Ressourcen zur Verfügung haben, um ihre notwendigen Aufgaben zu erfüllen. Daneben werden demogra- fische, geografisch-topografische und individuelle Sonderlasten ausge- glichen, soweit sie nicht auf gemeindeeigene Entscheide zurückzuführen sind. Die Gemeinde Rheinau wird 2012 voraussichtlich rund 1,8 Mio. Franken Ressourcenausgleich, jedoch weder demografische noch geo- grafisch-topografische Sonderlastenausgleichsbeiträge erhalten, weil sie keine entsprechenden Sonderlasten im Sinne des Finanzausgleichs- gesetzes trägt. Mit dem Wechsel zum neuen Finanzausgleich werden die

Staatsbeiträge vermindert. Insgesamt wird der Kanton die Gemeinde Rheinau 2012 etwa im selben Ausmass unterstützen wie in den Jahren zuvor. Im Juni 2007 wies die Direktion der Justiz und des Innern den Ge- meinderat Rheinau darauf hin, das im neuen Finanzausgleich vorge- sehene Instrument des individuellen Sonderlastenausgleichs werde nicht zur Deckung des Defizits aus dem Hallen- und Freibadbetrieb herangezogen werden können. Die Gemeinde beauftragte darauf eine Beratungsfirma mit der finanziellen Bewertung der Fortführung sowie der teilweisen oder vollständigen Schliessung des Hallen- und Frei- bads. Im Gutachten vom März 2008 kam die Firma zum Schluss, dass sowohl der Weiterbetrieb des Hallen- und Freibads wie auch die Be- schränkung auf den Hallenbadbetrieb durch die Gemeinde Rheinau nicht finanzierbar seien. Beide Varianten würden vielmehr eine mass- gebliche Beteiligung anderer Gemeinwesen an den Defiziten erfor- dern. An einer Sitzung in Rheinau vom November 2008 zwischen Vertre- tungen der Gemeinde Rheinau und des Gemeindeamts wurde von Kantonsseite bekräftigt, dass keine Sanierungs- und Betriebsbeiträge aus dem neuen Finanzausgleich an das Hallen- und Freibad zu erwarten seien. Auf Wunsch der Gemeinde Rheinau wurde darauf im Januar 2009 ein «runder Tisch» zum Thema Finanzierung Hallen- und Freibad Rheinau einberufen, um zu klären, ob und in welchem Ausmass die Gemeinde Rheinau bei der Sanierung des Hallen- und Freibads mit anderweitiger finanzieller Unterstützung durch den Kanton rechnen könne. Neben den Vertretungen der Gemeinde nahmen Vertretungen der Sicherheitsdirektion (Fachstelle Sport), der Gesundheitsdirektion, der Bildungsdirektion (Volksschulamt), der Baudirektion (Immobilien- amt) und der Direktion der Justiz und des Innern (Gemeindeamt) teil. Die Kantonsvertreterinnen und -vertreter wiesen darauf hin, dass das Hallen- und Freibad Rheinau für die räumliche Abdeckung der Region eher ungünstig liege, keine Voraussetzung für den obligatorischen Schwimmunterricht in der Volksschule ist und nicht zum notwendigen Leistungsangebot einer Gemeinde mit 1300 Einwohnerinnen und Ein- wohnern gehöre. Deshalb dürfe die Gemeinde zwar mit einem Beitrag aus dem kantonalen Sportfonds an den Investitionsaufwand rechnen, im Übrigen aber weder vom Volksschulamt, noch vom Psychiatriezent- rum, noch aus dem Finanzausgleich eine Beteiligung am Sanierungsauf- wand erwarten. Sollte Rheinau einen Weiterbetrieb des Bads anstre- ben, wurde die Schaffung einer regional abgestützten Trägerschaft emp- fohlen. Für den Fall, dass sich die Gemeinde für die Schliessung des Bads und die Löschung des Baurechts entscheiden sollte, wurde in Aus- sicht gestellt, dass allfällige Folgekosten durch den kantonalen Finanz-

ausgleich im Rahmen des Übergangsausgleichs und des individuellen Sonderlastenausgleichs berücksichtigt würden. Die Vertretung des Im- mobilienamtes signalisierte Offenheit für beide Lösungsmöglichkeiten. Darauf veranlassten Kantonsrat Martin Farner, Oberstammheim, Kantonsrätin Inge Stutz-Wanner, Marthalen, und Kantonsrat Markus Späth-Walter, Feuerthalen, mit einer parlamentarischen Anfrage betref- fend «Hallenbad Rheinau» vom Oktober 2009 (KR-Nr. 326/2009) den Regierungsrat, zur Frage der teilweisen oder vollständigen Finanzierung des Hallen- und Freibads durch den Kanton Stellung zu nehmen (vgl. RRB Nr. 77/2010). Die Anfrage wurde im Wesentlichen gleich begrün- det wie Ihre Petition, und die Gegebenheiten haben sich seither nicht wesentlich verändert. Der neue Finanzausgleich wurde von den Stimmberechtigten des Kantons Zürich erst kürzlich mit grosser Mehrheit gutgeheissen. Eine teilweise Finanzierung des Betriebs eines Hallen- und Freibads durch den Kanton widerspricht den damit verfolgten Zielen. Die Gemeinden des Bezirks Andelfingen werden deshalb eingeladen, ihre Wertschät- zung für das Hallen- und Freibad Rheinau tatkräftig wie finanziell zum Ausdruck zu bringen und der Gemeinde Rheinau bei der Sicherstellung der Auslastung des Bads und der Finanzierung des Defizits beizustehen. Mit der Aufnahme des Hallen- und Freibads Rheinau in das KASAK (Kantonales Sportanlagen Konzept) hat der Regierungsrat anerkannt, dass dem Hallen- und Freibad Rheinau trotz der peripheren Lage eine gesundheitliche und sportliche Bedeutung für eine ganze Region zukommt. Vor diesem Hintergrund wäre es zu begrüssen, wenn die Gemeinden des Bezirks Andelfingen für den Betrieb des Hallenbads gemeinsam eine Trägerschaft bildeten. Wäre die künftige Finanzierung des Betriebs sichergestellt, könnte mit einem Investitionsbeitrag – etwa bei einer nächsten Sanierung – aus dem Sportfonds gerechnet werden.

II. Mitteilung an die Mitglieder des Regierungsrates sowie an die Direktion der Justiz und des Innern.

Vor dem Regierungsrat Der stv. Staatsschreiber:

Hösli

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