Bildungszentrum Uster, Reinigung Schulraum Scheller, zusätzliche gebundene Ausgabe, Vergabeerhöhung
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 3. Dezember 2025
1252. Bildungszentrum Uster, Berufsfachschule Uster, Reinigung Schulraum Scheller (zusätzliche gebundene Ausgabe, Vergabe- erhöhung)
Erwägungen
1. Ausgangslage Die Reinigungsdienstleistungen für die Räumlichkeiten am Bildungs- zentrum Uster (BZU), in dem die Kantonsschule Uster (KUS) und die Berufsfachschule Uster (BFSU) untergebracht sind, wurden öffentlich ausgeschrieben. Der Regierungsrat vergab die Reinigungsdienstleistun- gen für das BZU einschliesslich einer Reserve für Unvorhergesehenes zu Fr. 2 500 000 einschliesslich MWSt an die ISS Facility Services AG, Zürich (RRB Nr. 958/2023). Er bewilligte hierfür eine gebundene Aus- gabe von Fr. 2 500 000 einschliesslich MWSt und ermächtigte die Bil- dungsdirektion, den Vertrag mit der ISS Facility Services AG abzu- schliessen.
2. Zusätzliche Ausgabe Der Schulraum Scheller wurde 2014 als autonomer Berufsschulstand- ort konzipiert und ist in den beiden Obergeschossen des Busdepots der Verkehrsbetriebe Zürichsee und Oberland an der Schellerstrasse 18 in Wetzikon angeordnet. Von August 2020 bis Juli 2022 diente der Schul- raum als Ersatz-/Rochadefläche für die Kantonsschule Zürcher Ober- land und von August 2022 bis Juli 2024 als Ersatz-/Rochadefläche für die Gewerbliche Berufsschule Wetzikon (GBW). Anfang September 2024 wurde die Zuständigkeit für den Schulraum Scheller von der GBW an die BFSU übergeben. Die Reinigung des Schulraums Scheller kann nicht vollumfänglich vom eigenen Reinigungspersonal der BFSU erbracht werden. Ein Teil des Schulraums soll daher ab 1. Januar 2026 zusätzlich durch die ISS Facility Services AG, Zürich, gereinigt werden.
3. Vergabe Gemäss Ziff. 21 des Vertrags Reinigungsdienstleistung vom 1. No- vember 2023 / 8. November 2023, der Bestandteil der Ausschreibungs- unterlagen war, können die vertraglichen Leistungen aufgrund von Än- derungen im Gebäude- und Flächenbestand sowie bei der Reinigungs- qualität und den Reinigungsintervallen angepasst werden. Die zusätz-
lichen Reinigungsdienstleistungen können somit der ISS Facility Services AG vergeben werden.
4. Finanzierung Gemäss Angebot der ISS Facility Services AG vom 12. April 2023 und Nachtrag vom 29. Oktober 2025 betragen die zusätzlichen Kosten für die Reinigung des Schulraums Scheller pro Jahr Fr. 74 362 einschliess- lich MWSt. Für die Zeit vom 1. Januar 2026 bis 31. Oktober 2029 (ent- spricht dem Ende der Laufzeit der Erstvergabe einschliesslich Option auf Verlängerung um weitere drei Jahre) ergibt dies einen Gesamtbetrag von Fr. 285 055 einschliesslich MWSt. Die gemäss RRB Nr. 958/2023 beantragte Reserve von 10% bzw. Fr. 235 822 einschliesslich MWSt reicht somit nicht aus. Für die Reinigungsdienstleistungen beim Schulhaus Schellerstrasse ist daher eine zusätzliche Ausgabe von Fr. 285 055 ein- schliesslich MWSt zu bewilligen. Die gesamte zur Verfügung stehende Ausgabesumme einschliesslich der bestehenden 10% Reserve für Un- vorhergesehenes beträgt Fr. 2 785 055 einschliesslich MWSt. Diese Ausgabe kann gemäss dem abzuschliessenden Vertrag nach Ablauf der festen Vertragslaufzeit, ab dem 1. November 2026, wie folgt an die Teuerung angepasst werden: Prozentuale Erhöhung der Lohn- und Lohnnebenkosten im Maximum gemäss allgemeinverbindlichem Gesamtarbeitsvertrag sowie der gesetzlichen Sozialleistungen des kom- menden Jahres × 0,8 und prozentuale Änderung im Maximum des Lan- desindexes der Konsumentenpreise × 0,2 (Indexbasis Oktober 2023 = 100%). Die Bildungsdirektion wird angewiesen, die von der Zuschlags- empfängerin geltend gemachte Preissteigerung zu prüfen und gestützt auf die erwähnten Kriterien zu akzeptieren oder abzulehnen. Zur Nutzung einer Liegenschaft ist eine regelmässige Reinigung zwingend erforderlich. Die zusätzliche Ausgabe ist daher gebunden im Sinne von § 37 Abs. 2 lit. a des Gesetzes über Controlling und Rech- nungslegung vom 9. Januar 2006 (LS 611). Die Bewilligung der zusätz- lichen Ausgabe erfolgt gestützt auf § 38 Abs. 3 der Finanzcontrolling- verordnung vom 5. März 2008 (LS 611.2) durch Beschluss des Regie- rungsrates. Da die KUS administrativ für die Reinigungsdienstleistun- gen am BZU verantwortlich ist, erfolgt die zusätzliche Ausgabe zulasten der Erfolgsrechnung der Leistungsgruppe Nr. 7301, Mittelschulen, Bu- chungskreis 7317, Kantonsschule Uster, PSP-Nr. 7317P-00011. Sie ist im Budgetentwurf 2026 sowie in den Planjahren 2027–2029 des Konsoli- dierten Entwicklungs- und Finanzplans 2026–2029 in der Erfolgsrech- nung der Leistungsgruppe Nr. 7301, Mittelschulen, eingestellt.
Dispositiv
Auf Antrag der Bildungsdirektion beschliesst der Regierungsrat:
I. Für die Reinigungsdienstleistungen am Berufsbildungszentrum Uster, Berufsfachschule Uster, Standort Schellerstrasse, Wetzikon, wird zur Ausgabenbewilligung gemäss RRB Nr. 958/2023 eine zusätzliche gebundene Ausgabe von Fr. 285 055 zulasten der Erfolgsrechnung der Leistungsgruppe Nr. 7301, Mittelschulen, bewilligt. Die gesamte zur Ver- fügung stehende Ausgabesumme beträgt Fr. 2 785 055.
II. Der Betrag der Vergabe an die ISS Facility Services AG, Zürich, gemäss RRB Nr. 958/2023 wird für Reinigungsdienstleistungen am Standort Schellerstrasse, Wetzikon, von Fr. 2 264 178 auf Fr. 2 549 233 erhöht. Die Vergabe kann sich für Unvorhergesehenes auf Fr. 2 785 055 erhöhen.
III. Die Ausgabe und die Vergabe werden nach Massgabe der in den Erwägungen genannten vertraglichen Bestimmungen der Teuerung an- gepasst.
IV. Die Bildungsdirektion wird ermächtigt, den Nachtrag zum Ver- trag Reinigungsleistung mit der ISS Facility Services AG, Zürich, im Rahmen der bewilligten Ausgabe abzuschliessen.
V. Mitteilung an die Finanzdirektion und die Bildungsdirektion.
Vor dem Regierungsrat Die Staatsschreiberin:
Kathrin Arioli