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Direkter Gegenentwurf zur Volksinitiative «Bargeld ist Freiheit», Vernehmlassung

Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 1. November 2023

1260. Direkter Gegenentwurf zur Volksinitiative «Bargeld ist Freiheit», Vernehmlassung

Erwägungen

1. Ausgangslage Das Eidgenössische Finanzdepartement hat am 20. September 2023 die Vernehmlassung zum direkten Gegenentwurf zur Volksinitiative «Ja zu einer unabhängigen, freien Schweizer Währung mit Münzen oder Bank- noten (Bargeld ist Freiheit)» eröffnet. Die Volksinitiative «Bargeld ist Frei- heit» verlangt eine Ergänzung von Art. 99 der Bundesverfassung (SR 101), wonach Bargeld immer in genügender Menge zur Verfügung stehen und der Ersatz des Schweizerfrankens durch eine andere Währung einer Volks- abstimmung unterliegen muss. Der Bundesrat schlägt einen direkten Gegenentwurf zur Initiative vor, weil der Initiativtext zu wenig präzise formuliert sei. Der Gegenentwurf sieht vor, den Wortlaut von bestehenden Gesetzesbestimmungen aus dem Bundesgesetz über die Schweizerische Nationalbank (SR 951.11) betref- fend Bargeldversorgung sowie aus dem Bundesgesetz über die Währung und die Zahlungsmittel (SR 941.10) betreffend Währungseinheit in Art. 99 BV zu verankern.

2. Auswirkungen der Vorlage Weder die Volksinitiative noch der Gegenentwurf haben materielle Auswirkungen, weil das Anliegen bereits heute sichergestellt ist. Mit dem Gegenentwurf des Bundesrates würden bestehende Gesetzesbestimmun- gen unverändert auf Verfassungsstufe gehoben.

Dispositiv

Auf Antrag der Finanzdirektion beschliesst der Regierungsrat:

I. Schreiben an das Eidgenössische Finanzdepartement, 3003 Bern (Zu- stellung auch per E-Mail als PDF- und Word-Version an frank.schmid- bauer@efv.admin.ch und jonas.vetter@efv.admin.ch): Mit Schreiben vom 20. September 2023 haben Sie uns eingeladen, zum direkten Gegenentwurf zur Volksinitiative «Bargeld ist Freiheit» Stellung zu nehmen. Wir danken für diese Gelegenheit und äussern uns wie folgt:

Der direkte Gegenentwurf nimmt das Anliegen der Volksinitiative auf und setzt es mit einer Verankerung bereits bestehender Gesetzesbestim- mungen auf Verfassungsebene um. So ist eine präzise Formulierung der Normen sichergestellt, und im Sinne der Rechtssicherheit kann auf eine gefestigte Rechtspraxis abgestützt werden. Wir begrüssen daher den di- rekten Gegenentwurf des Bundesrates.

II. Mitteilung an die Geschäftsleitung des Kantonsrates, die Mitglieder des Regierungsrates sowie an die Finanzdirektion.

Vor dem Regierungsrat Die Staatsschreiberin:

Kathrin Arioli

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