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Dringliche Anfrage Céline Widmer, Zürich, und Martin Zuber, Waltalingen, betreffend Schliessung von Poststellen, Beantwortung

Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich KR-Nr. 391/2016

Sitzung vom 21. Dezember 2016

1263. Dringliche Anfrage (Schliessung von Poststellen) Kantonsrätin Céline Widmer, Zürich, und Kantonsrat Martin Zuber, Wal- talingen, haben am 28. November 2016 die folgende dringliche Anfrage eingereicht: Am 26. Oktober 2016 hat die Post angekündigt, dass sie 500 bis 600 Post- stellen schliessen wird. Für diese Schliessungspläne will sie nun auch die Kantonsregierungen einspannen. Diese Gespräche finden demnächst statt. Grund für diese Gespräche dürfte sein, dass die Post zunehmend Schwie- rigkeiten hat, Poststellenschliessungen durchzusetzen, und der Widerstand in der Bevölkerung und den Gemeinden grösser wird. Ein Feilschen zwischen den Kantonen und den Gemeinden um die letz- ten verbleibenden Poststellen zeichnet sich ab. Es dürfte zu grossen Aus- einandersetzungen innerhalb und zwischen den verschiedenen Staats- ebenen kommen. Vielen Kantonen, Städten, Gemeinden und Quartieren ist klar, dass der Abbau von Poststellen einer weiteren Reduktion des Ser- vice Public gleichkommt. Sie befürchten, an Attraktivität zu verlieren. Das wird zu Spannungen führen. Denn die von der Post beworbene Agenturlösung ist keineswegs ein entsprechender Ersatz für eine klassische Poststelle. Postagenturen kön- nen aktuell unter anderem keine Nachnahmengeschäfte und Barauszah- lungen über 500 Franken tätigen, keine Gerichtsurkunden und keine Be- treibungsurkunden aushändigen. Kontoeröffnungen und Identifikationen (z. B. für eine Kontoeröffnung) sind ebenfalls unmöglich. Massenversände von Geschäftskunden und Vereinen, Promopost, unadressierte Mailings sind ebenfalls nicht vorgesehen. Sogar das «Münzwechseln» ist meist nicht möglich. Damit würden Gemeinden und Quartiere ohne Poststelle be- nachteiligt, was eine hohe regionalpolitische Relevanz hat. Vor diesem Hintergrund bitten wir den Regierungsrat um die Beant- wortung folgender Fragen:

Erwägungen

1. Wie schätzt der Regierungsrat die Bedeutung der Poststellen für den Service Public in den Zürcher Gemeinden ein?

2. Wie setzt sich der Regierungsrat gegen die Poststellenschliessungen ein, sollten sie zu einem Abbau des Service Public in den Gemeinden führen?

3. Wie können Gemeinden frühzeitig in den Prozess eingebunden wer- den?

Dispositiv

Auf Antrag der Volkswirtschaftsdirektion beschliesst der Regierungsrat:

I. Die Anfrage Céline Widmer, Zürich, und Martin Zuber, Waltalingen, wird wie folgt beantwortet: Der Regierungsrat ist in der Beantwortung der Anfragen KR-Nrn. 113/ 2009 betreffend Poststellensterben: 20% des Poststellennetzes sind akut gefährdet, 262/2014 betreffend Handels- und gewerbeschädigenden Ab- bau des Service public durch die Post und 117/2016 betreffend Poststelle Ade auf das Thema Schliessung von Poststellen und Postfachanlagen ein- gegangen. Auf die dortigen nach wie vor zutreffenden Ausführungen kann vorab verwiesen werden. Der Auftrag der postalischen Grundversorgung wird in Art. 14–17 des Postgesetzes (PG; SR 783.0) geregelt und umfasst im Grundsatz die Pflicht, die Beförderung von Briefen, Paketen, Zeitungen usw. sicherzustellen. Der Betrieb von Poststellen und Postagenturen gehört ebenfalls zur postali- schen Grundversorgung, wobei der Ersatz von Poststellen durch Post- agenturen nach Art. 14 Abs. 5 Bst. a PG zulässig ist. Die Dichte des Post- stellennetzes wird in Art. 33 der Postverordnung (SR 783.01) geregelt. Laut Medienmitteilung der Post vom 26. Oktober 2016, «Die Post ent- wickelt das Netz der Zukunft», ist die Nachfrage nach traditionellen Dienst- leistungen an den Postschaltern seit 2000 deutlich gesunken, bei den Brie- fen um 63%, bei den Paketen um 42% und im Zahlungsverkehr um 37%. Die Post beabsichtigt, bis 2020 die Anzahl Poststellen von heute 1400 auf 800–900 zu senken. Die Zahl der Zugangsmöglichkeiten soll jedoch von heute 3700 auf mindestens 4000 erhöht werden, indem insbesondere die Anzahl Postagenturen von heute 800 auf 1200–1300 sowie die Anzahl an Zugangsmöglichkeiten wie Hausservice, «My Post 24»-Automaten, Ge- schäftskundenstellen und weitere Aufgabe- und Abholstellen von heute 290 auf 500–700 erhöht wird. Die Post muss auf das sich stark verändernde Nachfrageverhalten der Bevölkerung mit der Bereitstellung von bedürfnisgerechten Angeboten reagieren können. Ihre Strategie besteht darin, in den Bereichen ausser- halb der postalischen Grundversorgung, in denen ihr vom Gesetzgeber eine grössere unternehmerische Freiheit zugestanden wird, durch flexible Ausgestaltung der Betriebsformen – durch Rationalisierung des Vertriebs- systems, Infrastrukturanpassungen oder einzelne Schliessungen – eine hohe Netzdichte an Angeboten zu bewahren.

Zu Frage 1: Die Post ist ein äusserst wichtiger Pfeiler des Service public, sie hat für die Bevölkerung und für die Wirtschaft eine herausragende Bedeutung und ist auch ein Symbol des nationalen Selbstverständnisses. Im Verlauf ihrer langjährigen Geschichte unterlag die Post stets dem Zwang zur An- passung an neue technologische und gesellschaftliche Gegebenheiten, in letzter Zeit wegen der Digitalisierung der Kommunikation und der zuneh- menden Mobilität der Bevölkerung mit einer zunehmenden Dynamik. Um in einem von Konkurrenzdruck geprägten Markt weiterhin zeitge- mässe und bedürfnisgerechte Dienstleistungen anbieten zu können, muss die Post ihr Angebot – also auch die in Poststellen angebotenen traditio- nellen postalischen Dienstleistungen – laufend überprüfen und nötigen- falls anpassen. Zu Fragen 2 und 3: Die Post pflegt mit den Kantonen einen regelmässigen Dialog und ist aufgrund der Postverordnung verpflichtet, vor der Schliessung oder Ver- legung einer Poststelle oder Postagentur die betroffene Gemeinde an- zuhören und die zuständige kantonale Stelle über das Ergebnis der Ge- spräche zu informieren. Im Fall der Uneinigkeit über die zu treffenden Massnahmen überprüft die Eidgenössische Postkommission (PostCom) den Entscheid der Post und gibt eine Empfehlung ab, aufgrund derer die Post ihren Entscheid fällt. Der Kanton verfügt betreffend die strategische Ausrichtung der Post nicht über ein gesetzliches Mitbestimmungsrecht. Die Post hat jedoch den Kanton eingeladen, sich zu ihren jüngst veröffentlichten Umbauplä- nen zu äussern, und angeboten, seine Überlegungen zu prüfen und, wo möglich, zu berücksichtigen. In diesem Sinn ist sichergestellt, dass die Gemeinden und der Regie- rungsrat frühzeitig in den Prozess eingebunden sind, um einen übermäs- sigen Abbau des Service public verhindern zu können.

II. Mitteilung an die Mitglieder des Kantonsrates und des Regierungs- rates sowie die Volkswirtschaftsdirektion.

Vor dem Regierungsrat Der Staatsschreiber: Husi

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