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Anfrage Yves Senn, Winterthur, betreffend Kantonspolizei Bern fandet mit iPhone - Zürich mit Pager, Beantwortung

Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich KR-Nr. 175/2010

Sitzung vom 1. September 2010

1269. Anfrage (Kantonspolizei Bern fahndet mit iPhone – Zürich mit Pager) Kantonsrat Yves Senn, Winterthur, hat am 14. Juni 2010 folgende An- frage eingereicht: Die Tagesschau berichtete, dass die Kantonspolizei Bern als schweiz- weit erstes Korps mit iPhones auf Verbrecherjagd gehe. Polizistinnen und Polizisten werden nun rund um die Uhr mit aktuellen Polizeimeldungen versorgt. Die Applikation «Police News» liefere Fahndungsmeldungen samt zugehörigen Phantombildern, aktuelle Polizeimeldungen, Zeugen- aufrufe und Vermisstmeldungen mit den Fotos der Gesuchten. Geplant sei ein iPhone-Portal für die Korps sämtlicher Kantonspolizeidienst- stellen der Schweiz. Mit dem Entführungsalarm, der nach dem Fall Ylenia ins Leben ge- rufen wurde, könnten die Kantonspolizistinnen und Kantonspolizisten innert kürzester Zeit über entsprechendes Bildmaterial und Informa- tionen verfügen, wenn diese mit dem entsprechenden Handy ausgerüs- tet würden. In diesem Zusammenhang stelle ich dem Regierungsrat folgende Fragen:

Erwägungen

1. Trifft es zu, dass die Kantonspolizei Zürich ebenfalls vom Pager auf iPhone umstellen möchte? Wenn ja, in welchem Zeitraum?

2. Trifft es zu, dass die Kantonpolizei Zürich geschätzte 1500 Pager im Einsatz hat und diese alle zwei Monate mit einer neuen AA-Batterie betrieben werden müssen und demzufolge gegen 10 000 Batterien jährlich zur Entsorgung anfallen?

3. Wie hoch belaufen sich die jährlichen Kosten für Betrieb und Unter- halt der Pager?

4. Wie hoch wären die jährlichen Kosten für Betrieb und Unterhalt der iPhones?

5. Betrachtet der Regierungsrat den Ersatz auch als notwendigen Schritt?

6. Verfügt die Kantonspolizei Zürich bereits heute über eigene Handys und besteht ein Mobiltelefoniekonzept?

7. Dem Vernehmen nach hat die Stadtpolizei Winterthur mit der Swiss- com einen Vertrag, womit sämtliche Angestellte ein Mobiltelefon er- halten und dafür pro Monat 10 Franken bezahlen. Das Telefon kann

damit uneingeschränkt privat benützt werden. Laufen Bestrebungen, dass die Kantonspolizei Zürich auch einen derartigen Vertrag ab- schliessen möchte?

Dispositiv

Auf Antrag der Sicherheitsdirektion beschliesst der Regierungsrat:

I. Die Anfrage Yves Senn, Winterthur, wird wie folgt beantwortet: Einleitend ist festzuhalten, dass die für Fahndungszwecke notwen- digen iPhone-Applikationen zurzeit noch nicht verfügbar, sondern erst im Entwicklungsstadium sind. Entsprechend kann gegenwärtig kein Polizeikorps das iPhone für die Fahndung einsetzen. Bei der Kantons- polizei Bern verfügen bis heute lediglich etwa 10% der Korpsangehö- rigen über ein Geschäfts-iPhone. Die in der Anfrage genannte Applikation Police News ist in erster Linie für die allgemeine Information der Bevölkerung bestimmt, wobei die Verbreitung von Fahndungsbildern auf diesem Weg zurzeit noch eher selten ist. Geplant ist in diesem Zusammenhang nicht, wie in der Anfrage ausgeführt, ein iPhone-Portal. Vielmehr soll eine Applikation entwickelt werden, über welche die Bevölkerung auf Fahndungs- informationen sämtlicher Polizeikorps der Schweiz zugreifen kann. Die Arbeitsgruppe Entführungsalarmsystem ist ebenfalls daran, eine schweizweite Applikation für das iPhone zu entwickeln. Die Kantonspolizei verwendet den Pager in erster Linie zur Alarmie- rung im Einsatzfall und zur Verbreitung von textbasierten Nachrichten. Zur eigentlichen Fahndung ist der Pager nicht geeignet. Zu Fragen 1 und 5: Die Kantonspolizei führt in erster Linie ein Projekt durch, in dem eine Umstellung der Mannschaftsalarmierung vom Pagersystem auf Mobiltelefonie geprüft wird. Wird das Vorhaben nach Abwägen von Chancen und Risiken positiv beurteilt, soll die Umstellung in der ersten Hälfte 2011 erfolgen. Der Entscheid, ob iPhones oder andere Mobil- telefone eingesetzt werden, wird ebenfalls im Rahmen des Projekts ge- troffen. Zu Frage 2: Die Kantonspolizei betreibt rund 2500 Pager. Die in den Geräten eingesetzten AA-Batterien sind ungefähr während zwei Monaten in Betrieb und müssen anschliessend entsorgt werden. Jährlich werden somit rund 15 000 Batterien benötigt.

Zu Frage 3: Die Kantonspolizei Zürich betreibt ein eigenes Pagernetz, mit dem das ganze Kantonsgebiet sowie angrenzende Gebiete versorgt werden. Providergebühren fallen somit keine an. Das Netz wurde 1995 in Be- trieb genommen und ist mittlerweile abgeschrieben. Für den Unterhalt des Netzes besteht ein Vertrag, aus dem sich Kosten von rund Fr. 20 000 pro Jahr ergeben. Die für die Pager verwendeten Batterien verursachen jährliche Kosten von Fr. 9000 einschliesslich Entsorgungsgebühren. Für den allgemeinen Unterhalt der Pager und deren Ersatz bei Defekten wird mit jährlichen Kosten von Fr. 10 000 bis Fr. 15 000 gerechnet. Zu- dem ist für die vom Bundesamt für Kommunikation erteilte Konzession für den Betrieb des Netzes eine jährliche Gebühr von Fr. 667 zu ent- richten. Die Kosten für einen Ersatz der Netzinfrastruktur werden auf rund 1 Mio. Franken geschätzt. Zu Frage 4: Der Aufwand für den Betrieb und Unterhalt von iPhones oder ande- ren Mobiltelefonen wird im laufenden Projekt der Kantonspolizei zu klären sein. Verfügbar sind jedoch Zahlen der Kantonspolizei Bern. Diese rechnet pro iPhone mit Kosten von Fr. 55 monatlich bzw. Fr. 660 jährlich. Im Vergleich dazu fallen bei der Kantonspolizei Bern für ein normales Dienstmobiltelefon Kosten von Fr. 396 pro Jahr und Gerät an. Zu Frage 6: Die Kantonspolizei verfügt heute über rund 1500 Mobiltelefone. Angesichts dieser grossen Verbreitung erfolgt die bereits erwähnte Prüfung, ob die Mannschaftsalarmierung von Pagern auf Mobiltelefone umgestellt werden soll. In diesem Zusammenhang wird das bestehende Mobiltelefoniekonzept überarbeitet. Zu Frage 7: Der erwähnte Vertrag der Stadtpolizei Winterthur mit der Swisscom regelt nicht die monatlichen Gesprächsgebühren, sondern die Daten- menge, die monatlich zu einem festen Preis bezogen werden kann. Be- ziehen Mitarbeitende mehr als die vertraglich festgelegten 250 MB pro Monat, haben sie die dadurch entstehenden Gebühren privat zu bezah- len, sofern diese nicht dienstlich begründet sind. Für die Angestellten der kantonalen Verwaltung und damit auch der Kantonspolizei legt § 75 der Vollzugsverordnung zum Personalgesetz (LS 177.111) fest, dass die private Benützung von Telekommunikationsmitteln zu vergüten ist, soweit sie einen angemessenen Umfang übersteigt. Diese Regelung hat sich bewährt, sie ist im Übrigen im Ergebnis mit derjenigen der Stadt- polizei Winterthur vergleichbar.

II. Mitteilung an die Mitglieder des Kantonsrates und des Regierungs- rates sowie an die Sicherheitsdirektion.

Vor dem Regierungsrat Der Staatsschreiber: Husi

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