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Lohngleichheit in der kantonalen Verwaltung, Ergebnisbericht, Kenntnisnahme

Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 17. November 2021

1289. Lohngleichheit in der kantonalen Verwaltung, Ergebnisbericht

Erwägungen

(Kenntnisnahme)

Auftrag des Regierungsrates Am 1. Juli 2020 trat die Änderung vom 14. Dezember 2018 des Bundes- gesetzes über die Gleichstellung von Frau und Mann vom 24. März 1995 (Gleichstellungsgesetz [GlG, SR 151.1]) in Kraft. Die Änderung umfasst im Wesentlichen drei Punkte: Die Pflicht zur Durchführung einer Lohn- gleichheitsanalyse, die Überprüfung derselben durch unabhängige Dritte und die Information bzw. Veröffentlichung des Ergebnisses der Analyse. Neben privaten Unternehmen sind auch der Bund, die Kantone und die Gemeinden verpflichtet, die Durchführung der Überprüfung der Lohn- gleichheitsanalysen in ihrem Zuständigkeitsbereich zu regeln (Art. 13d Abs. 4 GlG). Gestützt auf diese Bestimmungen wurde die Finanzdirektion beauftragt, eine Lohngleichheitsanalyse durchzuführen (RRB Nr. 839/ 2020). Dabei wurde festgelegt, über die Mindestanforderungen des GlG hinauszugehen, die eine Überprüfung der Lohngleichheit summarisch für die ganze Verwaltung vorschreiben. Es erfolgte deshalb die Lohn- gleichheitsanalyse auf drei Ebenen. In erster Linie wurde der Konsolidie- rungskreis 1 als Gesamteinheit überprüft und das Ergebnis der vorge- schriebenen Revision unterzogen. Auf einer zweiten Ebene wurde jede Direktion sowie die Staatskanzlei untersucht. Zuletzt erfolgte auf einer dritten Ebene die Prüfung der Lohngleichheit jeder Verwaltungseinheit im Konsolidierungskreis 1, die 100 oder mehr Angestellte aufwies. Diese Auswertungen wurden durch ein externes Unternehmen vorgenommen (perinnova compensation GmbH).

Ergebnis der Prüfung Wie in der bereits 2018 durchgeführten Lohngleichheitsüberprüfung (RRB Nr. 1064/2018) ist die Lohngleichheit zwischen Frau und Mann bei der kantonalen Verwaltung auch 2020 gewährleistet. Die beiden Analy- sen können jedoch nicht direkt miteinander verglichen werden, da sich die Parameter durch das revidierte GlG verändert haben. Insbesondere wurden der höchste Ausbildungsstand und die Kaderstufe der Mitarbei- tenden neu erfasst (vgl. RRB Nr. 907/2019). Die Berechnung der Lohn- gleichheit erfolgte exakt nach den Vorgaben des Bundes. Gemäss diesen

Berechnungen liegt der unerklärbare Lohnunterschied kantonsweit bei 1,6% und damit klar unterhalb der Toleranzschwelle des Bundes von 5%. Vom Ergebnisbericht ist Kenntnis zu nehmen. Die Mitarbeitenden sind über den Bericht zu informieren und die Ergebnisse der Lohngleichheits- analyse sind zu veröffentlichen.

Dispositiv

Auf Antrag der Finanzdirektion beschliesst der Regierungsrat:

I. Vom Ergebnisbericht «Analyse der Lohngleichheit zwischen weibli- chen und männlichen Angestellten der Verwaltung des Kantons Zürich» wird Kenntnis genommen.

II. Mitteilung an – die Direktionen des Regierungsrates und die Staatskanzlei, – den VPOD Schweiz (Roland Brunner, Regionalsekretär VPOD Zürich, Birmensdorferstrasse 67, Postfach 8470, 8036 Zürich), – den VPV des Kantons Zürich (Peter Reinhard, Geschäftsführer, Ohmstrasse 14, 8050 Zürich).

Vor dem Regierungsrat Die Staatsschreiberin:

Kathrin Arioli

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