MCH Group AG, Vertretung des Kantons Zürich im Verwaltungsrat, Abordnung, Ermächtigung
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 14. Februar 2018
131. MCH Group AG (Vertretung des Kantons Zürich im Verwaltungsrat, Beteiligungsverwaltung)
Erwägungen
1. Aktuelle Situation Die Unternehmensgruppe Messe Schweiz wurde 2001 durch den Zu sammenschluss der Messe Basel (Schweizer Mustermesse) und der Messe Zürich gegründet. 2009 wurde sie in MCH Group AG umfirmiert, beste hend aus der MCH Messe Schweiz (Basel) AG (im Folgenden Messe Basel) und der MCH Messe Schweiz (Zürich) AG (im Folgenden Messe Zürich). Seither kamen weitere Unternehmen aus den Bereichen Messen, Infra struktur und Live Marketing Solutions dazu. Die MCH Group AG bietet ihren Kundinnen und Kunden ein Dienstleistungsnetzwerk im Messe- und Eventmarkt an. Das Kerngeschäft der MCH Group befindet sich in der Schweiz. Die Messe Zürich ist deutlich kleiner als die Messe Basel und führt deutlich weniger grosse Messen durch. Mit Beteiligungen an Messe gesellschaften u. a. in Deutschland, Indien und den USA hat sich der Fokus der MCH Group AG in den letzten Jahren zunehmend auch ins Ausland verlagert. Der Anteil des Auslandgeschäfts am Betriebsertrag betrug in den letzten Jahren rund 10–15% und dürfte in den nächsten Jahren ange sichts der vermehrten Beteiligung an ausländischen Gesellschaften deut lich zunehmen. Der Kanton Zürich hält 4% der Aktien an der MCH Group AG und ist damit hinter dem Kanton Basel-Stadt (33,5%), der LB (Swiss) Investment AG (9,1%) und dem Kanton Basel-Landschaft (7,8%) der viert grösste Aktionär (Jahresbericht 2016, S. 48). Im elfköpfigen Verwaltungsrat stellen der Kanton Basel-Stadt drei Mitglieder und die Kantone Basel- Landschaft und Zürich sowie die Stadt Zürich je ein Mitglied. Die Inter essen des Kantons werden durch die Volkswirtschaftsdirektorin im Ver waltungsrat vertreten. Die Beteiligung wird seit dem 1. Januar 2017 durch die Volkswirtschaftsdirektion verwaltet. Unmittelbar neben der Messe Zürich liegt das Hallenstadion, in dem sportliche und kulturelle Events, Generalversammlungen und Unterneh mensanlässe durchgeführt werden. Die Aktiengesellschaft Hallenstadion (im Folgenden AG Hallenstadion) wurde am 17. Juli 1937 zum Zweck der Geldbeschaffung für das Hallenstadion in Zürich Oerlikon gegründet. Dieses wurde am 4. November 1939 als damals grösste Sporthalle Europas eröffnet und ist seit 1950 Heimstadion des Eishockeyclubs ZSC Lions. Es wird aber auch für andere Sportanlässe und vorab für grosse Konzerte,
Events, Generalversammlungen grosser Unternehmen und Unternehmens anlässe genutzt. Das Hallenstadion steht vor grösseren Veränderungen, weil die ZSC Lions voraussichtlich 2022 ihre bisherige Heimspielstätte ver lassen werden, wenn das neue Eishockeystadion in Zürich Altstetten fer tiggestellt sein wird. Dies eröffnet dem Hallenstadion mehr Gestaltungs freiraum und somit neue Möglichkeiten. Der Kanton Zürich hält an der AG Hallenstadion 6% der Aktien. Die Interessenwahrung erfolgt durch die zwei Vertreter der Stadt Zürich im Verwaltungsrat. Die Beteiligung des Kantons wird durch die Finanzdirektion verwaltet.
2. Bedeutung des Messegeschäfts für den Kanton Zürich Die Messe Basel ist zwar sowohl bezüglich Anzahl Messen, Ausstelle rinnen und Aussteller sowie Besucherinnen und Besucher als auch hin sichtlich der Wertschöpfung grösser als die Messe Zürich. Dennoch darf die volkswirtschaftliche Bedeutung des Messegeschäfts für den Kanton Zürich nicht unterschätzt werden. So führt es gemäss einer Studie aus dem Jahr 2006 einerseits zu Ausgaben der Messeausstellerinnen und -aussteller sowie der Messebesucherinnen und -besucher von rund 450 Mio. Franken, anderseits direkt und indirekt zu einer Wertschöpfung von 385 Mio. Fran ken und Steuererträgen von 30 Mio. Franken (BAK Basel Economics [seit September 2017 BAK Economics], Die volkswirtschaftliche Bedeutung der Messe Schweiz, 3. Mai 2006, S. 4 f., 26). Die Messe Zürich zog 2016 allein mit dem eigentlichen Messebetrieb rund 6000 Ausstellerinnen und Aussteller und knapp 600 000 Besucherinnen und Besucher an. Die ge samte MCH Group AG wies 2016 einen Konzerngewinn von 34,3 Mio. Franken aus. Daneben zogen Events 30 000 und Anlässe in Konferenz räumen 3500 Personen an (Jahresbericht 2016, S. 7, 32). Das Hallenstadion verzeichnete 2016 über 1 Mio. Besucherinnen und Besucher und rund 1,1 Mio. Franken Gewinn (Geschäftsbericht 2016, S. 7, 28). Von den insgesamt 140 Vorstellungen waren 56 Konzerte, 31 Shows, 32 Eishockey-Anlässe, 6 Events aus dem übrigen Sport sowie 15 General versammlungen und Corporate Events (a. a. O., S. 22). Der baldige Auszug der ZSC Lions bietet dem Hallenstadion Gelegenheit, sein Eventportfo lio neu zu gestalten und zu ergänzen. Dabei könnte auch die Zusammen arbeit zwischen der Messe Zürich und der AG Hallenstadion im Bereich Messen, Events und Kongresse vertieft und damit der Messe- und Event standort Zürich Nord gestärkt werden. So könnten z. B. die Infrastruktu ren der Messe Zürich und des Hallenstadions für gewisse Grossanlässe gemeinsam genutzt werden, was neue Angebote im Messe-, Konferenz- und Eventbereich ermöglichen könnte. Dies würde auch der geänderten Aus richtung des Messegeschäfts Rechnung tragen, das zunehmend auf Life
Entertainment, Events und Erlebnis ausgerichtet ist. Es bietet den Besu cherinnen und Besuchern Informationen sowie Unterhaltung und dient nicht mehr in erster Linie dem Verkauf von Waren oder Dienstleistungen. Damit einher geht ein steigender Bedarf an Platz und Infrastruktur, der auch mit der gemeinsamen Nutzung der Infrastrukturen von Messe Zürich und Hallenstadion gedeckt werden könnte.
3. Vertretung in der MCH Group AG aus Sicht der Public Corporate Governance (PCG) Gemäss PCG-Richtlinie 12.3 des Regierungsrates nehmen Mitglieder des Regierungsrates (…), Verwaltungsangestellte oder mandatierte Dritt personen nur dann Einsitz im obersten Führungsorgan, wenn eine Eigen tümerstrategie besteht (…) und entweder (a) ein bedeutendes politisches oder strategisches Interesse des Kantons besondere Auskunftsrechte und Informationspflichten erfordert, (b) eine gleichartige Vertretung des Bun des oder anderer Kantone besteht oder (c) aufgrund der Mitgliedschaft in nationalen oder internationalen Gremien eine Koordination notwendig ist. Vorliegend ist nur lit. b erfüllt. Zwar hat das Messegeschäft eine nicht un erhebliche volkswirtschaftliche Bedeutung und der Kanton hat einen ge wissen Informationsbedarf bezüglich der Beteiligung an der MCH Group AG. Das Interesse des Kantons an dieser Beteiligung ist aber weder poli tisch noch strategisch derart bedeutend, dass es besondere Auskunfts rechte und Informationspflichten erfordern würde (lit. a). Der Kanton kann seinen Informationsbedarf bezüglich seiner Beteiligung auch durch eine mandatierte Drittperson sicherstellen. Eine Vertretung des Kantons Zü rich im Verwaltungsrat der MCH Group AG durch ein Regierungsmitglied erscheint daher nicht mehr angemessen.
4. Auslegeordnung Die Beteiligung des Kantons an der MCH Group AG ist historisch be dingt. Die Fusion zwischen der Messe Basel und der Messe Zürich war eine Konsequenz aus den Veränderungen im Messegeschäft. Dieser Wandel ist weiter fortgeschritten. Zudem hat die MCH Group AG ihre Geschäfts tätigkeiten zunehmend auch ins Ausland verlegt. Damit haben sich die Rahmenbedingungen für den Kanton geändert. Vor diesem Hintergrund ist die Beteiligung an der MCH Group AG neu zu evaluieren. Ein Verkauf des Aktienanteils des Kantons Zürich kommt nicht in Be tracht. Der Messestandort Zürich an sich und seine Stellung innerhalb der MCH Group AG sollen gestärkt und nicht geschwächt werden. Die Wert schöpfung des Messebetriebs ist nach wie vor bedeutsam. Nicht nur die
Hotellerie, die Gastronomie und der Tourismusbereich allgemein profitie ren davon, sondern auch zahlreiche andere Unternehmen. Auch der Re gierungsrat des Kantons Basel-Stadt hat jüngst in seiner Beantwortung einer Schriftlichen Anfrage ausgeführt, angesichts der Wertschöpfung des Messebetriebs in der Region sehe er keine Notwendigkeit, am Engagement des Kantons Basel-Stadt etwas zu ändern (Anfrage «Ist die Beteiligung des Kantons Basel-Stadt an der MCH Group noch zeitgemäss?», RRB BS vom 17. Oktober 2017). Ausser Betracht fällt auch eine Vorwärtsstrategie mit einem Rückkauf der Messe Zürich. Abgesehen davon, dass ein solcher Schritt ordnungspolitisch fragwürdig wäre, ist die Bedeutung des Messe geschäfts für ein solch grosses finanzielles Engagement zu gering. Zudem wäre ein verstärktes finanzielles Engagement des Kantons in einem Be reich ohne sehr bedeutendes politisches oder strategisches Interesse nicht zu rechtfertigen und eine Abspaltung der Messe Zürich angesichts des zu nehmend internationalen Messegeschäfts mit starker Konkurrenz derzeit kaum erfolgversprechend. Auch eine Weiterführung des heutigen Zustands erscheint nicht sinn voll. Volkswirtschaftliche Interessen des Kantons Zürich sind nach wie vor vorhanden, sie konzentrieren sich jedoch vorwiegend auf den Messestand ort Zürich. Aus Sicht des Kantons bietet die räumliche Nähe zwischen dem Hallenstadion und der Messe Zürich eine Chance für den Standort Zürich. Wie bereits ausgeführt, könnte der bevorstehende Auszug der ZSC Lions Gelegenheit bieten, die Zusammenarbeit zwischen der Messe Zürich und der AG Hallenstadion im Bereich Messen, Events und Kongresse zu ver tiefen und damit den Messe- und Eventstandort Zürich Nord zu stärken. Eine gemeinsame Nutzung der Infrastrukturen der Messe Zürich und des Hallenstadions für gewisse Grossanlässe könnte neue Angebote im Messe-, Konferenz- und Eventbereich ermöglichen und entsprechende Synergien erschliessen. Entsprechend sollte auch die Interessenvertretung des Kan tons Zürich ausgerichtet werden. Dieses Ziel kann am besten durch eine engere strategische Zusammenarbeit zwischen Hallenstadion und MCH Group erreicht werden. Dies würde eine Stärkung des Messestandorts Zü rich bzw. des Kantons Zürich in der MCH Group AG bewirken.
5. Mandatierung Die beste Wirkung wird durch eine personelle Verbindung der strategi schen Gremien der AG Hallenstadion und der MCH Group AG erreicht. Zurzeit ist Dr. Balz Hösly Verwaltungsratspräsident der AG Hallensta dion. Er bringt langjährige Erfahrung als Verwaltungsrat börsenkotierter Unternehmen mit und ist Experte in Fragen der Corporate und Public Governance sowie für öffentliche und gemischtwirtschaftliche Unterneh
men und Public Private Partnerships. Als ehemaliger CEO der OSEC (heute Switzerland Global Enterprise), als Verwaltungsratspräsident der Greater Zurich Area (GZA) und als Verwaltungsrat der Bombardier Transportation (Schweiz) AG bringt er fundierte Wirtschaftserfahrung im internationalen Bereich und gleichzeitig als früheres Mitglied des Kan tonsrates und ehemaliger Fraktionspräsident der FDP grosse politische Erfahrung mit. Heute ist er hauptberuflich als Rechtsanwalt tätig. Ein In teressenkonflikt zwischen den beiden Verwaltungsratsmandaten bei der MCH Group AG und der AG Hallenstadion ist nicht ersichtlich, da sich die beiden Unternehmen heute bezüglich des Kundensegments für den überwiegenden Teil ihrer Veranstaltungen (beim Hallenstadion vor allem Konzerte, Shows und Sportveranstaltungen, bei der Messe Zürich Messen) unterscheiden. Mit einer Mandatierung von Dr. Balz Hösly als Vertreter des Kantons Zürich im Verwaltungsrat der MCH Group AG würde der Standort Zürich im Konzern der Messe Schweiz gestärkt. Zudem bietet sich die Chance, damit auch das Hallenstadion zu stärken. Gemäss § 22 Abs. 1 der Statuten der MCH Group AG bestimmt der Re gierungsrat ein Mitglied des Verwaltungsrates. Demnach setzt die Manda tierung weder eine Statutenänderung noch eine Wahl oder Bestätigung durch die Generalversammlung der MCH Group AG voraus. Vielmehr kann der Regierungsrat die Vertretung des Kantons Zürich im Verwal tungsrat mittels Regierungsratsbeschluss bestimmen. Die Rechtsbeziehung zwischen dem Kanton Zürich und dem Vertreter ist in einem Mandatsvertrag zu regeln. Es liegt ein Entwurf für einen sol chen Vertrag vor. Er regelt insbesondere die Sorgfalts- und Informations pflicht sowie die Haftung des Vertreters bei Nicht- bzw. Schlechterfüllung dieser Pflichten. Der Mandatierte ist mit dem Entwurf einverstanden. Der Vertragsentwurf ist zu genehmigen und die Finanzdirektion ist zu ermächtigen, den Vertrag mit dem Mandatierten abzuschliessen (vgl. zur Übertragung der Beteiligungsverwaltung Ziff. 6). Nach Ablauf von fünf Jahren ab Beginn des Mandats soll überprüft wer den, ob diese Strategie erfolgreich ist oder ob sie neu zu beurteilen ist.
6. Beteiligungsverwaltung Wie eingangs erwähnt, wird die Beteiligung des Kantons an der MCH Group AG seit dem 1. Januar 2017 durch die Volkswirtschaftsdirektion ver waltet, während diejenige an der AG Hallenstadion von der Finanzdirek tion verwaltet wird. Die Verwaltung der Beteiligung an der MCH Group AG soll auf den 1. März 2018 wieder an die Finanzdirektion übertragen werden, um eine einheitliche Beteiligungsverwaltung der beiden Unter nehmen sicherzustellen und kantonsinterne Synergien zu nutzen.
Dispositiv
Auf Antrag der Volkswirtschaftsdirektion beschliesst der Regierungsrat:
I. Die Abordnung von Regierungsrätin Carmen Walker Späh in den Verwaltungsrat der MCH Group AG wird unter Verdankung der geleis teten Dienste auf Ende Februar 2018 aufgehoben.
II. Dr. Balz Hösly, geboren 8. März 1958, Zürich, wird als mandatierter Vertreter des Kantons mit Wirkung ab 1. März 2018 in den Verwaltungsrat der MCH Group AG abgeordnet.
III. Der Entwurf des Mandatsvertrags vom 5. Februar 2018 wird geneh migt. Die Finanzdirektion wird ermächtigt, den Vertrag zu unterzeichnen.
IV. Die Volkswirtschaftsdirektion wird beauftragt, dem Verwaltungs ratspräsidenten der MCH Group AG die Änderungen gemäss Dispositiv I und II nach Unterzeichnung des Mandatsvertrags mitzuteilen und deren Veröffentlichung mit der MCH Group AG abzusprechen.
V. Die Verwaltung der Beteiligung des Kantons Zürich an der MCH Group AG wird per 1. März 2018 an die Finanzdirektion übertragen.
VI. Dieser Beschluss ist bis zur Bekanntgabe der Änderung der Vertre tung durch die MCH Group AG nicht öffentlich.
VII. Mitteilung an Dr. Balz Hösly, Frohburgstrasse 55, 8006 Zürich, die Mitglieder des Regierungsrates sowie an die Finanzdirektion und die Volkswirtschaftsdirektion.
Vor dem Regierungsrat Die Staatsschreiberin:
Kathrin Arioli