Anfrage Hans Egli, Steinmaur, betreffend Gigantismus im Zürcher Hochschulquartier, Beantwortung
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich KR-Nr. 254/2014
Sitzung vom 10. Dezember 2014
1310. Anfrage (Gigantismus im Zürcher Hochschulquartier) Kantonsrat Hans Egli, Steinmaur, hat am 29. September 2014 folgende Anfrage eingereicht: Mit einem sogenannten «Generationenprojekt Berthold» soll im Zür- cher Hochschulquartier die Universitäre Medizin massiv ausgebaut wer- den. Der Masterplan Hochschulgebiet Zürich Zentrum aus dem Jahre 2005 ist überarbeitet worden. Damit sollen Universitätsspital, Univer- sität und ETH bis ins Jahr 2030 die heute genutzten Flächen im Hoch- schulquartier um bis zu 40% auf rund 103 000 Quadratmeter ausbauen können. Da der Masterplan baurechtlich nicht verbindlich ist, plant die Regierung den kantonalen Richtplan bis Ende 2015 entsprechend zu über- arbeiten und Gestaltungspläne zu erarbeiten. Dem entsprechenden Re- gierungsratsbeschluss aus dem Jahre 2013, RRB 580/2013, welcher – wohl aufgrund der Öffentlichkeitsarbeit der Projektführenden – nun auch über www.rrb.zh.ch aufgeschaltet wurde, ist zu entnehmen, dass für die Vorstudienphase mit rund 8 400 000 Franken Planungskosten gerechnet wird. In diesem Zusammenhang bitte ich den Regierungsrat um Beantwor- tung folgender Fragen:
Erwägungen
1. Wie lautet die Grobkostenschätzung des Regierungsrates für dieses gigantische Projekt (gesamte Planung, gesamte Bauten sowie Neben- kosten)? Wie ist die voraussichtliche Kostenaufteilung zwischen Stadt, Kanton und Bund?
2. Rechnet die Regierung, zusätzlich zu den für dieses Projekt schon direkt beim Kanton (gemäss RRB 580/2013) neu eingestellten 10 Mitarbei- tern und dem Projektdelegierten mit weiterem Personalbedarf in der Projektphase? Sind schon weitere, zusätzliche Personen eingestellt oder im Beraterverhältnis beauftragt worden respektive sollen eingestellt oder als Berater beauftragt werden und mit welchen Kosten ist dafür zu rechnen?
3. Erachtet es der Regierungsrat als zweckmässig und angebracht, die Berater-Honorare und insbesondere die Architekten-Honorare für dieses Projekt gemäss Vorgaben des SIA zu entrichten oder ist eine GU-Lösung vorgesehen?
4. Auf wie viele Franken haben sich die Gesamtkosten des Projektdele- gierten für den Kanton und eventuell weitere, staatliche Kostenträger für das Jahr 2013 belaufen? Mit welchen Kosten des Projektdelegier- ten muss in den Jahren 2014, 2015 und den folgenden Jahren (Gesamt- kosten pro Jahr) gerechnet werden?
5. Ist sich der Regierungsrat möglicher Interessenkonflikte des Projekt- delegierten als Mitglied in fünf Immobilienverwaltungsräten bewusst? Ist ein Projektdelegierter, der mehreren Immobilienverwaltungsräten angehört, nicht eine Belastung infolge mangelnder Unabhängigkeit?
Dispositiv
Auf Antrag der Baudirektion beschliesst der Regierungsrat:
I. Die Anfrage Hans Egli, Steinmaur, wird wie folgt beantwortet: Das Projekt Berthold, ehemals Strategische Entwicklungsplanung für das Universitätsspital und die medizinbezogenen Bereiche der Universi- tät (SEP), betrifft ausschliesslich den Bereich der Universitären Medizin. Der Ausbau der anderen Fachrichtungen der Universität und die Inves- titionen der Eidgenössischen Technischen Hochschule Zürich sind nicht Bestandteil des Projektes. Zu Frage 1: Mit Beschluss Nr. 1181/2011 bewilligte der Regierungsrat den Schluss- bericht «Entwicklungs- und Standortstrategie» des Universitätsspitals und der medizinbezogenen Bereiche der Universität. In diesem Beschluss wurde für den Bereich der Universitären Medizin am Standort Zürich Zentrum von einem Investitionsbedarf für Neubauten von 2,84 Mrd. Franken und für die Aufrechterhaltung des Betriebs von weiteren rund 750 Mio. Franken ausgegangen. Diese Angaben beruhen nicht auf einem konkreten Projekt, sondern auf Soll-Raumprogrammen und Flächen- Erfahrungswerten. Inzwischen wurden die erwähnten Bereiche im Hoch- schulquartier weiterentwickelt und mit RRB Nr. 580/2013 die Phase Vor- studie für die Entwicklungsplanung freigegeben. Im Zuge der derzeit laufenden Überarbeitung des kantonalen Richtplans und der Erarbei- tung von kantonalen Gestaltungsplänen auf den Teilarealen können zum jetzigen Zeitpunkt keine genaueren Aussagen über die Kosten des Ge- samtprojektes gemacht werden. Die konkreten Projekte werden in Mach- barkeitsstudien und Wettbewerbsverfahren weiter bearbeitet. Dabei wer- den die Kosten geprüft und anschliessend bekannt gegeben.
Die voraussichtliche Kostenaufteilung des Projektes lässt sich derzeit nur sehr grob beurteilen. Der Kanton wird die notwendigen Bauinves- titionen innerhalb eines gegenwärtig noch nicht festgelegten Finanzie- rungsmodells tragen. Aufgrund der Neuregelung zur Spitalfinanzierung im Bundesgesetz über die Krankenversicherung (KVG, SR 832.10), die am 1. Januar 2009 in Kraft getreten ist, ist aber davon auszugehen, dass die Investitionen in die Spitalinfrastruktur zu einem grossen Teil aus dem Spitalbetrieb refinanziert werden müssen. Die Stadt Zürich wird sich aus heutiger Sicht an den Projektkosten gar nicht und an den Infrastruktur- kosten nur sehr beschränkt beteiligen. Der Bund beteiligt sich in Form von Fördergeldern aufgrund der Hoch- schulfördergesetze im Bereich Lehre und Forschung. Zu Frage 2: Mit dem genannten RRB Nr. 580/2013 wurden zusätzlich 1000 Stellen- prozente (zehn Mitarbeitende) geschaffen. Zurzeit sind 400 Stellenpro- zente davon besetzt (vier Mitarbeitende). In der laufenden Projektphase sind keine weiteren Anstellungen vorgesehen. Zu Frage 3: Bei der Honorierung von Dienstleistungsaufträgen im Bereich Hoch- bau richtet sich der Kanton Zürich nach den Empfehlungen der Koor- dinationskonferenz der Bau- und Liegenschaftsorgane der öffentlichen Hand (KBOB). Die Auftragsart für die Vergabe der eigentlichen Bauaufträge ist zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht bestimmt. Ob diese in Form von einzelnen Werkverträgen oder in einem Generalunternehmer-/Totalunternehmer- Modell erfolgt, muss nach den Wettbewerbsverfahren entschieden wer- den. Die Vorgaben des öffentlichen Beschaffungswesens sind dabei zwin- gend einzuhalten. Zu Frage 4: Die Kosten für den Projektdelegierten beliefen sich 2013 auf rund Fr. 190 000 (einschliesslich Spesen und ohne MWSt). Die Entschädigung richtet sich nach dem erbrachten Aufwand und dürfte 2014 ungefähr in der gleichen Grössenordnung liegen. Zu Frage 5: Der Regierungsrat sieht in der beruflichen Tätigkeit des Projektdele- gierten keinen Interessenkonflikt. Die Unternehmen, in denen der Pro- jektdelegierte eine Organfunktion hat, stehen in keinem direkten oder indirekten Zusammenhang mit dem Projekt Berthold. Als externer Beauftragter kann der Projektdelegierte zudem keine Aufträge vergeben.
II. Mitteilung an die Mitglieder des Kantonsrates und des Regierungs- rates sowie an die Baudirektion.
Vor dem Regierungsrat Der Staatsschreiber: Husi