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Beschluss des Kantonsrates über die Genehmigung der Änderung der Allgemeinen Bauverordnung, Antrag an den Kantonsrat

Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 18. Dezember 2024

1322. Allgemeinen Bauverordnung, Änderung; Genehmigung

Erwägungen

Die Volkswirtschaftsdirektion unterbreitet einen Antrag vom 3. Dezem- ber 2024 über die Genehmigung einer Änderung der Allgemeinen Bau- verordnung. Der Regierungsrat zieht den Antrag in Beratung und ver- abschiedet ihn zuhanden des Kantonsrates zur Genehmigung (siehe ABl 2025-01-17; Vorlage 6001).

Vor dem Regierungsrat Die Staatsschreiberin:

Kathrin Arioli

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