Strassen, Lindau, 1 Zürcherstrasse, Projektfestsetzung, gebundene und neue Ausgabe
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 27. November 2013
1324. Strassen (Lindau, 1 Zürcherstrasse)
Erwägungen
A. Ausgangslage Neben der A 1 bildet die Zürcherstrasse zwischen Zürich und Winter- thur die wichtigste Hauptverbindung. In Tagelswangen (Gemeindegebiet Lindau) wird die Zürcherstrasse von der Lindauerstrasse gekreuzt, wel- che die Ortsverbindung zwischen Effretikon und Lindau bildet. Die Kreuzung wird als Markwalderkreuzung bezeichnet und mit der Licht- signalanlage (LSA) Nr. 051 gesteuert. Diese wurde 1972 in Betrieb ge- nommen und das Steuergerät 1985 ersetzt. Alle Komponenten haben mittlerweile ihre Altersgrenze erreicht. Die LSA soll gesamthaft erneu- ert werden. Im Zusammenhang mit der Erneuerung der LSA wird auch der Strassenraum im Bereich der Kreuzung den neuen Anforderungen angepasst und umgebaut. Insbesondere sollen Verbesserungen für Rad- fahrende umgesetzt werden und der öffentliche Verkehr bevorzugt be- handelt werden können. Im Weitern sind die über 30-jährigen Beläge in einem sehr schlechten Zustand und müssen ersetzt werden. Die Beleuch- tung der bestehenden Personen- und Velounterführung Effretikon– Lindau soll den neuesten Anforderungen angepasst und gesamthaft er- neuert werden. Das vom Tiefbauamt ausgearbeitete Projekt sieht im Wesentlichen folgende Massnahmen vor: – Neubau der gesamten Verkehrsregelungsanlage, einschliesslich aller Detektoren, Signalgeber, Ampeln, Signaltafeln, Markierungen, Masten, Signalbrücken und Steuergerät; – neuer Anschluss der Verkehrsregelungsanlage an übergeordneten Ge- bietsrechner; – zusätzliche Fahrspuren für Radfahrende mit zum Teil gesonderter Beampelung auf der Achse Zürich–Winterthur; – spezifische Behandlung der Radfahrenden durch eigene Anmelde- schlaufen; – Busbevorzugung durch linienselektive Anmeldeschlaufen; – Ersatz der Beleuchtungskandelaber auf den Mittelinseln; – Neubau aller Mittelinseln infolge zusätzlicher Velofahrstreifen; – Instandsetzung der Fahrbahn, der Gehwege und der Unterführungs- zufahrten im gesamten Projektperimeter; – Anpassung der Strassenentwässerung und der Randabschlüsse.
Der Gemeinderat Lindau hat das Projekt im Sinne von § 12 des Stras- sengesetzes (StrG) mit Schreiben vom 27. Juni 2013 zur Kenntnis genom- men. Die darin geäusserte Kritik an einem Teil der Verkehrsführung für Fahrräder konnte an einem gemeinsamen Augenschein mit einem Ver- treter der Kantonspolizei und einer Vertreterin der Gemeinde bereinigt werden. Die öffentliche Auflage des Bauprojekts und des Landerwerbs- plans gemäss § 16 in Verbindung mit § 17 Abs. 2 StrG erfolgte vom 2. Au- gust bis 2. September 2013. Innerhalb der Auflagefrist sind keine Ein- sprachen eingegangen.
B. Lärmtechnische Anpassungen und Projektfestsetzung Die Fachstelle Lärmschutz hat das Projekt mit Schreiben vom 28. Juni 2013 beurteilt und ist zum Schluss gekommen, dass es aus lärmtechni- scher Sicht unbedenklich ist. Einer Projektfestsetzung nach § 15 StrG steht somit nichts entgegen.
C. Finanzierung und Ausgabenbewilligung Die Baukosten sind gemäss Kostenvoranschlag vom 3. Mai 2013 wie folgt veranschlagt: in Franken Erwerb von Grund und Rechten – Bauarbeiten 1 375 000 Nebenarbeiten 1 000 000 Technische Arbeiten 275 000 Total 2 650 000
Auf die einzelnen Projektbestandteile entfallen die nachstehenden Kosten: in Franken Staatsstrassen Baulicher Unterhalt (34%) 890 000 Erneuerung Staatsstrassen (4%) 115 000 Radweg (16%) 430 000 Staatsstrassen (Neubau) (4%) 110 000 Verkehrseinrichtungen (35%) 915 000 Staatsstrassen Beleuchtung (7%) 190 000 Total 2 650 000 Für die Verwirklichung des Bauvorhabens ist eine Ausgabe von Fr. 2 650 000 zu bewilligen, wovon Fr. 890 000 als gebunden gemäss § 37 Abs. 2 lit. b CRG und Fr. 1 030 000 in die Erfolgsrechnung sowie Fr 730 000 als neu in die Investitionsrechnung aufzunehmen sind.
Budgetierung Gebundene Neue Total Ausgabe Ausgaben in Franken in Franken in Franken Erfolgsrechnung Konto 8400.31410 80050 (federführend) 890 000 890 000 Staatsstrassen Baulicher Unterhalt Investitionsrechnung Konto 8400.50111 00000 115 000 115 000 Staatsstrassen Erneuerung Konto 8400.50130 00000 430 000 430 000 Fahrradanlagen Konto 8400.50110 00000 110 000 110 000 Staatsstrassen Konto 8400.50120 00000 915 000 915 000 Verkehrseinrichtungen Konto 8400.50110 80010 190 000 190 000 Staatsstrassen Beleuchtungsanlagen Total 1 920 000 730 000 2 650 000 In der erwähnten Ausgabenbewilligung sind die mit Verfügungen des Tiefbauamtes Nrn. 1979/2012 und 1535/2013 bewilligten Ausgaben von insgesamt Fr. 250 000 enthalten. Diese Verfügungen sind bezüglich der Ausgabe aufzuheben. Das Vorhaben verursacht jährliche Kapitalfolgekosten von Fr. 72 000. Sie berechnen sich nach IPSAS wie folgt: Baukosten Kapitalfolgekosten Kontierung Anteil Baukosten Zinsen (2,5%) Abschreibungssatz Betrag Fr. Fr. Fr. Erneuerung Staatsstrassen Konto 50111 00000 7% 115 000 1 500 2,5% 3 000 Fahrradanlagen Konto 50130 00000 24% 430 000 5 300 2,5% 11 000 Staatsstrassen Konto 50110 00000 6% 110 000 1 300 2,5% 3 000 Verkehrseinrichtungen Konto 50120 00000 52% 915 000 11 400 2,5% 23 000 Staatsstrasse Beleuchtungsanlagen Konto 50110 80010 11% 190 000 2 400 5% 10 000 Zwischentotal 22 000 50 000 Total 100% 1 760 000 72 000
Den gesamten Rechnungsverkehr hat das Objekt 84S-80477, Lindau, 1 Zürcherstrasse, aufzunehmen. Die Anteile für Erneuerung Staatsstras- sen, Fahrradanlagen, Verkehrseinrichtungen und Staatsstrassen Beleuch- tungsanlagen sind umzubuchen. Der Betrag ist im Entwurf zum Budget 2014 mit Fr. 2 650 000 enthalten.
Dispositiv
Auf Antrag der Baudirektion beschliesst der Regierungsrat:
I. Das Projekt für den Neubau der Verkehrsregelungsanlage, die Er- stellung neuer Fahrsteifen für Radfahrerinnen und Radfahrer sowie die Instandsetzung und Erneuerung der Fahrbahn an der 1 Zürcherstrasse, Gemeinde Lindau, wird gemäss den bei den Akten liegenden Plänen festgesetzt.
II. Für die Bauausführung werden eine gebundene Ausgabe von Fr. 1 920 000 und eine neue Ausgabe von Fr. 730 000, insgesamt Fr. 2 650 000, zulasten der Leistungsgruppe Nr. 8400, Tiefbauamt, bewilligt. Davon gehen Fr. 1 760 000 zulasten der Investitionsrechnung und Fr. 890 000 zu- lasten der Erfolgsrechnung.
III. Diese Beträge werden nach Massgabe des Schweizerischen Bau- preisindexes gemäss folgender Formel der Teuerung angepasst: Bewilligte Ausgabe × Zielindex ÷ Startindex (3. Mai 2013)
IV. Die Verfügungen des Tiefbauamtes Nrn. 1979/2012 und 1535/2013 werden aufgehoben.
V. Gegen diesen Beschluss kann innert 30 Tagen, von der Mitteilung an gerechnet, beim Verwaltungsgericht des Kantons Zürich Beschwerde erhoben werden. Die Beschwerdeschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Der Beschluss ist beizulegen oder genau zu be- zeichnen. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und soweit möglich beizulegen.
VI. Mitteilung an den Gemeinderat Lindau, Tagelswangerstrasse 2, 8315 Lindau (unter Beilage eines mit dem Festsetzungsvermerk versehe- nen Projekts [ES]), sowie an die Finanzdirektion, die Volkswirtschafts- direktion und die Baudirektion.
Vor dem Regierungsrat Der Staatsschreiber:
Husi